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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96   

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BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,524)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,524)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 87e GG, Art. 143a, § 18 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 3 EVerkVerwG, § 4 EBO, § 11 EKrG, § 14 EKrG
    Plangenehmigung; Schienenweg der Eisenbahn; Betriebsanlage der Eisenbahn; Bahnanlage; Widmung; Entwidmung; Ermöglichung und Förderung des Zu- und Abgangs zu bzw. von einer Bahn- (Betriebs-)anlage

  • archive.org

    Unzulässigkeit, die bestehende Bahnsteigunterführung in Griebnitzsee nach deren Verlängerung in eine Eisenbahnüberführung über einen öffentlichen Fußweg umzuwidmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsanlagen der Eisenbahn - Entwidmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 269
  • NVwZ 1997, 920
  • DVBl 1997, 729 (Ls.)
  • DÖV 1997, 508
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
    Die Entwidmung von Betriebs- bzw. Bahnanlagen muß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls durch eindeutige und bekanntgemachte Erklärungen geschehen, damit für jedermann klare Verhältnisse bestehen (vgl. BVerwGE 81, 111 (118); Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12).

    Zur Klarstellung sei bemerkt, daß damit nicht entschieden ist, ob und inwieweit vertragliche Vereinbarungen zwischen der Klägerin und einer Gemeinde geeignet wären, diejenigen Fragen zu klären, die sich bei der Abgrenzung zwischen anlagenbezogener Fachplanung und gebietsbezogener kommunaler Planungshoheit stellen können (vgl. dazu BVerwGE 81, 111 (112 ff.)).

  • BVerwG, 22.11.1995 - 11 VR 42.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Zuständigkeit für die Anfechtung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
    Die beantragte Entwidmung "betrifft" im Sinne des § 5 Abs. 1 VerkPBG ein Vorhaben nach § 1 VerkPBG, denn die Klägerin begehrt sie in ihrem Plangenehmigungsantrag, die Entscheidung darüber hat einen unmittelbaren Bezug zu einem Planungsvorhaben nach § 1 VerkPBG und ist hier Teil der genehmigungsrechtlichen Bewältigung des Vorhabens (vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - und vom 22. November 1995 - BVerwG 11 VR 42.95 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 3 und Nr. 5).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 29.77

    Ablösung der Betriebslast - Erhaltungslast - Benutzungsdauer

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
    Auch die durch § 14 EKrG gesetzlich geregelte Verteilung der Betriebs- und Unterhaltungslast an Kreuzungsanlagen kann durch vertragliche Vereinbarung nicht abbedungen werden (vgl. Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 29.77 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 7).
  • BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
    Die Entwidmung von Betriebs- bzw. Bahnanlagen muß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls durch eindeutige und bekanntgemachte Erklärungen geschehen, damit für jedermann klare Verhältnisse bestehen (vgl. BVerwGE 81, 111 (118); Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 VR 10.94

    Lärmimmissionen von Dieselzügen und Elektrifizierung der Trasse - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
    Die beantragte Entwidmung "betrifft" im Sinne des § 5 Abs. 1 VerkPBG ein Vorhaben nach § 1 VerkPBG, denn die Klägerin begehrt sie in ihrem Plangenehmigungsantrag, die Entscheidung darüber hat einen unmittelbaren Bezug zu einem Planungsvorhaben nach § 1 VerkPBG und ist hier Teil der genehmigungsrechtlichen Bewältigung des Vorhabens (vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - und vom 22. November 1995 - BVerwG 11 VR 42.95 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 3 und Nr. 5).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70

    Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
    Die Zuordnung einer Fläche zur Bahn- oder Straßenanlage richtet sich vielmehr nach ihrer jeweiligen objektiven Funktion und ist einer freien vertraglichen Vereinbarung der Vertragspartner nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG 4 C 56.70 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Dies mag die Fläche der Rampe Ost nämlich vom öffentlichen (Straßen-)Verkehrsbereich abgegrenzt haben, hat aber keinen Aussagegehalt hinsichtlich einer erforderlichen positiven Zuordnung zum Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwGE 102, 269, 274 f.; VGH München, BauR 2015, 85 f.), welche tatsächlich nicht bestand.
  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13

    Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz;

    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die sog. Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 2.96 - BVerwGE 102, 269 , juris Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12

    Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier

    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die sogenannte Eisenbahnbetriebsbezogenheit, das heißt die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2/96 -, juris, Rn. 21).

    Da für die Zugehörigkeit zur Bahnanlage die sogenannte Eisenbahnbetriebsbezogenheit maßgeblich ist, das heißt die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, a.a.O.), kann nur der Bereich eines Bahnhofsvorplatzes zu den Bahnanlagen gehören, der in unmittelbarer Nähe des Eingangs zur Bahnhofshalle liegt (ähnlich Möllers, Wörterbuch der Polizei, 2. Auflage 2010, S. 219).

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   BVerwG, 20.03.1996 - 11 A 2.96   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,13742)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,13742)
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   BVerwG, 05.03.1996 - 11 A 2.96   

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BVerwG, 05.03.1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,14283)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,14283)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 11 A 2.96 (https://dejure.org/1996,14283)
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