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   VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05   

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VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05 (https://dejure.org/2007,25249)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.2007 - 11 A 2381/05 (https://dejure.org/2007,25249)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 11 A 2381/05 (https://dejure.org/2007,25249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ermessensausübung bei Nichteinhaltung der Erteilungsvoraussetzungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs 5 AufenthG; § 5 Abs 3 AufenthG; Art 2 Abs 2 GG; Art 6 GG
    Aufenthaltserlaubnis; Ermessen; Passpflicht; Reiseunfähigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; AufenthG § 5 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 3; GG Art. 6
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Krankheit, Depression, psychische Erkrankung, Suizidgefahr, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, atypischer Ausnahmefall, Ermessen, Erlasslage, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Serbien, Serben, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Bei verwandtschaftlichen Beziehungen außerhalb einer Ehe oder des Zusammenlebens mit minderjährigen Kindern ist der grundrechtliche Schutz des Art. 6 GG zu beachten, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines Verwandten gerade in Deutschland angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 - InfAuslR 1990, 74 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. November 2006 - 11 ME 197/06 - ).
  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Darüber hinaus sind auch höherrangige verfassungsrechtliche Wertentscheidungen zu berücksichtigen, die der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegen (vgl. allgemein: BVerwG, Beschluss vom 26. März 1999 - 1 B 18.99 - InfAuslR 1999, 332 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - 18 B 2560/03

    Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz; Anerkennung als ausländischer

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Maßgeblich ist für dieses sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende inlandsbezogene Ausreisehindernis, ob die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers schon unmittelbar durch die (freiwillige) Ausreise und die Abschiebung selbst oder die damit verbundenen Handlungen bis zu dem Zeitpunkt, indem der Ausländer in den Verantwortungsbereich der Behörden seines Heimatlandes gelangt, wesentlich verschlechtert, d.h. die Maßnahme deutlich über die körperlichen oder psychischen Folgen hinausgeht, die eine zwangsweise Rückführung für jeden Ausländer zeitigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 LA 124/04 - ; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2004 - 18 B 2560/03 - ; Beschluss vom 18. August 2004 - 19 B 1687/04 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - ; Beschluss vom 10. Juli 2003 - 11 S 1622/02 - InfAuslR 2003, 423 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Die von der Beklagten unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 14. März 2006 (- 18 E 924/04 - InfAuslR 2006, 322 f.) angeführten hohen Anforderungen an den Versuch einen Pass zu beschaffen sind hier nicht maßgeblich.
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Bei verwandtschaftlichen Beziehungen außerhalb einer Ehe oder des Zusammenlebens mit minderjährigen Kindern ist der grundrechtliche Schutz des Art. 6 GG zu beachten, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines Verwandten gerade in Deutschland angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 - InfAuslR 1990, 74 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. November 2006 - 11 ME 197/06 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Maßgeblich ist für dieses sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende inlandsbezogene Ausreisehindernis, ob die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers schon unmittelbar durch die (freiwillige) Ausreise und die Abschiebung selbst oder die damit verbundenen Handlungen bis zu dem Zeitpunkt, indem der Ausländer in den Verantwortungsbereich der Behörden seines Heimatlandes gelangt, wesentlich verschlechtert, d.h. die Maßnahme deutlich über die körperlichen oder psychischen Folgen hinausgeht, die eine zwangsweise Rückführung für jeden Ausländer zeitigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 LA 124/04 - ; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2004 - 18 B 2560/03 - ; Beschluss vom 18. August 2004 - 19 B 1687/04 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - ; Beschluss vom 10. Juli 2003 - 11 S 1622/02 - InfAuslR 2003, 423 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2004 - 19 B 1687/04

    Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Maßgeblich ist für dieses sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende inlandsbezogene Ausreisehindernis, ob die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers schon unmittelbar durch die (freiwillige) Ausreise und die Abschiebung selbst oder die damit verbundenen Handlungen bis zu dem Zeitpunkt, indem der Ausländer in den Verantwortungsbereich der Behörden seines Heimatlandes gelangt, wesentlich verschlechtert, d.h. die Maßnahme deutlich über die körperlichen oder psychischen Folgen hinausgeht, die eine zwangsweise Rückführung für jeden Ausländer zeitigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 LA 124/04 - ; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2004 - 18 B 2560/03 - ; Beschluss vom 18. August 2004 - 19 B 1687/04 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - ; Beschluss vom 10. Juli 2003 - 11 S 1622/02 - InfAuslR 2003, 423 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 11 S 2297/04

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.01.2007 - 11 A 2381/05
    Maßgeblich ist für dieses sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende inlandsbezogene Ausreisehindernis, ob die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers schon unmittelbar durch die (freiwillige) Ausreise und die Abschiebung selbst oder die damit verbundenen Handlungen bis zu dem Zeitpunkt, indem der Ausländer in den Verantwortungsbereich der Behörden seines Heimatlandes gelangt, wesentlich verschlechtert, d.h. die Maßnahme deutlich über die körperlichen oder psychischen Folgen hinausgeht, die eine zwangsweise Rückführung für jeden Ausländer zeitigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 10 LA 124/04 - ; OVG Münster, Beschluss vom 1. September 2004 - 18 B 2560/03 - ; Beschluss vom 18. August 2004 - 19 B 1687/04 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - 11 S 2297/04 - ; Beschluss vom 10. Juli 2003 - 11 S 1622/02 - InfAuslR 2003, 423 ).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    In diese Abwägung sind einerseits die hinter § 5 AufenthG stehenden staatlichen Interessen, andererseits die privaten Interessen des Ausländers - vor allem die grundrechtlich geschützten - einzustellen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]; VG Oldenburg, Urt. v. 17.1.2007 - 11 A 2381/05 -, Juris).
  • VG Oldenburg, 28.09.2009 - 11 A 2669/08

    Altfallregelung; Verwurzelung; Passpflicht; Identität; Mitwirkungspflicht;

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 23. November 2007 - 11 A 538/06 - Urteil vom 17. Januar 2007 - 11 A 2381/05 - ; vgl. auch Bäuerle a.a.O., Rn. 53 f; Wenger, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 6 zu § 5 AufenthG) kommt entsprechend der amtlichen Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/420, S. 70) ein Ausnahmefall vor allem in den Fällen des früheren § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG in Betracht.

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O.; Urteil vom 16. Mai 2007 - 11 A 3780/05 - Urteil vom 23. November 2007 a.a.O.; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 19 CE 08.781 - InfAuslR 2009, 158 ; Bäuerle a.a.O. Rn. 185 ff.) ist insoweit maßgeblich, dass gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 AufenthG u. a. in den Fällen des § 25 Abs. 1 - 3 AufenthG zwingend von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG abzusehen ist.

  • VG Göttingen, 06.06.2007 - 3 A 525/05

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, allgemeine

    Das Verwaltungsgericht Oldenburg (Urteil vom 17.01.2007 - 11 A 2381/05 -, Datenbank des Nds. OVG) hat dazu (im Hinblick auf das Absehen vom Vorliegen der Regelerteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht nach § 5 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 3 AufenthG) Folgendes ausgeführt: .
  • VG Augsburg, 01.02.2010 - Au 6 S 09.1027

    Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 bei ablehnender Entscheidung der

    Es sind der Grad der Verantwortlichkeit des Betroffenen, die Bedeutung der Erteilungsvoraussetzungen für das öffentliche Interesse sowie verfassungsrechtliche Wertentscheidungen zu berücksichtigen (Bäuerle, in: GK zum Aufenthaltsgesetz, § 5, Rd Nr. 186; VG Oldenburg, Urteil vom 17.1.2007, Az. 11 A 2381/05 ).
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