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   VG Hannover, 07.05.2013 - 11 A 2436/11   

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https://dejure.org/2013,14122
VG Hannover, 07.05.2013 - 11 A 2436/11 (https://dejure.org/2013,14122)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.05.2013 - 11 A 2436/11 (https://dejure.org/2013,14122)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 11 A 2436/11 (https://dejure.org/2013,14122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 2 GewStG; § 5a GmbHG; § 13 Abs 3 GmbHG; § 325 HGB; § 3 Abs 4 IHKG ND; § 3 Abs 3 IHKG ND; § 3 Abs 2 IHKG ND; § 2 Abs 1 IHKG ND
    Beitrag; Handelsregister; Kammer; Leistungsfähigkeit; Limited; Mitglied; Gleichbehandlung; Staffelung; Ermessen; Unternehmergesellschaft; Jahresabschluss; Wirtschaftsplan

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Müssen kleine Unternehmen IHK-Beiträge zahlen?

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 05.10.1994 - 4 A 340.90

    Beitragspflicht und Kammerzugehörigkeit des Senders Freies Berlin (SFB) zur

    Auszug aus VG Hannover, 07.05.2013 - 11 A 2436/11
    Es ist gerichtlich bestätigt, dass eine Haushaltssatzung nicht deshalb rechtswidrig ist, weil sie keinen speziellen Grundbeitrag für Kammerzugehörige enthält, die keinen Gewinn erzielen (VG Regensburg, GB v. 23.05.1995 - RN 5 K 95.0321 -, GewArch 1995, S. 479).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.1996 - B 1 S 88/96

    Industrie- und Handelskammer; Umsatz eines Unternehmens; Bemessungsgrundlage;

    Auszug aus VG Hannover, 07.05.2013 - 11 A 2436/11
    Darüber hinaus verlangt das Gleichbehandlungsgebot nicht, dass jeder Besonderheit Rechnung getragen wird, sondern lässt aus Gründen der Praktikabilität dem Grundsatz der Typengerechtigkeit entsprechende Pauschalierungen zu (OVG Magdeburg, Beschl. v. 18.12.1996 - B 1 S 88/96 -, GewArch 1997, S. 154).
  • VG Regensburg, 23.05.1995 - RN 5 K 95.0321

    Rechtsschutz gegen Bemessung des IHK-Beitrages bei fehlender Erzielung eines

    Auszug aus VG Hannover, 07.05.2013 - 11 A 2436/11
    Es ist gerichtlich bestätigt, dass eine Haushaltssatzung nicht deshalb rechtswidrig ist, weil sie keinen speziellen Grundbeitrag für Kammerzugehörige enthält, die keinen Gewinn erzielen (VG Regensburg, GB v. 23.05.1995 - RN 5 K 95.0321 -, GewArch 1995, S. 479).
  • VG Düsseldorf, 13.05.2015 - 20 K 4304/14

    Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer als Masseverbindlichkeit

    vgl. etwa VG Hannover, Urteil vom 7. Mai 2013 - 11 A 2436/11 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 8 LA 16/13 - zitiert nach juris.
  • VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.462

    Erhebung einer Vorauszahlung auf den IHK-Beitrag

    Die Klägerin - eine UG - ist demnach als juristische Person des privaten Rechts (Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Auflage 2013, § 5a Rn. 7), die im Bezirk der Beklagten eine Betriebsstätte unterhält und dem Grunde nach zur Gewerbesteuer veranlagt wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GewStG), Kammerzugehörige der Beklagten und somit grundsätzlich zur Zahlung eines Beitrags verpflichtet (vgl. auch VG Hannover, U.v. 7.5.2013 - 11 A 2436/11 - juris Rn. 20).

    Dass die Klägerin nach dem Vortrag ihres Geschäftsführers weder Gewinn noch Ertrag erwirtschaften konnte, steht der Erhebung von IHK-Beiträgen nicht entgegen (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.12.2011 - 8 B 38.11 - NVwZ-RR 2012, 141; VGH BW, B.v. 02.12.2010 - 6 S 1756/09 - juris Rn. 92; VG Hannover, U.v. 7.5.2013 - 11 A 2436/11 - juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 8 LA 16/13

    Anwendung der durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

    23 Verfassungsrechtliche Bedenken an der so verstandenen Freistellungsregelung des § 3 Abs. 3 Satz 3 IHK-G, insbesondere mit Blick auf den grundgesetzlichen Gleichheitssatz, sind für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu eingehend: BVerwG, Beschl. v. 14.12.2011 - 8 B 38.11 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 32; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.12.2010, a.a.O., Rn. 98 f.; VG Hannover, Urt. v. 7.5.2013 - 11 A 2436/11 -, juris Rn. 28 f.).
  • VG Schwerin, 30.04.2014 - 7 A 1141/13

    IHK: Grundbeitragspflicht einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

    Denn nach dem 1998 neu gefassten § 3 Abs. 3 Satz 2 IHKG sollen bei der Staffelung nicht mehr nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen, sondern soll "insbesondere Art, Umfang und Leistungskraft" ihrer Gewerbebetriebe berücksichtigt werden; dies lässt kraft gesetzgeberischer Ermächtigung eine Ermessensbetätigung der satzunggebenden Kammer dahingehend zu, dass es - wie bereits auf gesetzlicher Ebene - maßgeblich auch auf den Umstand der Eintragung im Handelsregister ankommen kann und dass - wie bei der Beklagten - auch der Umstand fehlender Gewinnerzielung keine Berücksichtigung in einer eigenen Beitragsstufe findet (vgl. das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 7. Mai 2013 - 11 A 2436/11 -, juris Rdnr. 25 ff. m. w. Nachw.).
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