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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 11 A 2717/89   

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https://dejure.org/1991,5343
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 11 A 2717/89 (https://dejure.org/1991,5343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 (https://dejure.org/1991,5343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2717/89 (https://dejure.org/1991,5343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentlich- rechtlicher Vertrag; Verstoß gegen ein Gesetz; Gesetzesinkonkruenz; Qualifizierter Rechtsverstoß; Vertrag über Stellplatzablösung; Gesetzeskonforme Auslegung; Parteiwille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 988
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Aus Sinn, Zweck und Systematik einer gesetzlichen Regelung ohne ausdrückliche Klarstellung im Wortlaut kann sich ein Verbot auch dann ergeben, wenn der Rechtsverstoß objektiv erheblich ist und ein im Einzelfall schutzwürdiges öffentliches Interesse an der Erhaltung der Rechtsordnung besteht, hinter der der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit zurückzutreten hat (OVG Münster, Urteil vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 34/98 -, BGHZ 143, 283).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08

    Mautpflicht für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs

    Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege einer gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2003 - 2 B 265/03 - juris; OVG Münster, Urteil vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 - NVwZ 1992, 988; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 59 Rdnr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06

    Zur Auslegung einer Nebenabrede, die im Hinblick auf ein zu begründendes

    1977, 246, 247; OVG Münster, Urt. v. 12.12.1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988, 989; VGH Mannheim, Urt. v. 28.10.1999 - 5 S 2149/97 -, NVwZ 2000, 1304, 1305; BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 8.97 -, BVerwGE 106, 129, 133 = NVwZ 1998, 1082; Stelkens/Bonk, VwVfG, Kommentar, 6. Aufl. 2001, RdNr. 34 zu § 54; Ziekow/Siegel, Entwicklung und Perspektiven des Rechts des öffentlich-rechtlichen Vertrages, VerwArch.
  • OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03

    grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben;

    Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege der gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt (vgl. OVG NW, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2717/98 -, NVwZ 1992, 988; Stelkens/Bonk, VwVfG, 6. Aufl., § 59 Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 06.10.2022 - 5 Bf 467/19

    Auslegung einer öffentlich-rechlichen Vereinbarung über besondere Leistungsbezüge

    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (vgl. OVG Münster, Urt. v. 12.12.1991, 11 A 2717/89, NVwZ 1992, 988, 989, m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 30.11.2006 - 7 E 1493/04

    Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrag bestimmt sich stets nach VwVfG

    Andernfalls würden nicht nur die differenzierten Fehlerfolgenregelungen der §§ 54ff. HVwVfG gegenstandslos, sondern es würde darüber hinaus in dem für den öffentlich-rechtlichen Vertrag charakteristischen Spannungsverhältnis zwischen dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Grundsatz des Vertragsverbindlichkeit ("pacta sunt servanda") einseitig dem Gesetzmäßigkeitsaspekt der Vorzug gegeben (BVerwG, NJW 1996, 608 [609]; BVerwG, NJW 1992, 1642 [1643]; VGH Mannheim, NVwZ 1998, 652 [653]; OVG Münster, NVwZ 1992, 988 [989] Bonk in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., 2001, § 59, Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 11 A 37/04

    Beseitigung einer Straßenböschung von einer Straßenparzelle; Anspruch auf

    vgl. zur gesetzeskonformen Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2717/89 - NVwZ 1992, 988.
  • VG Münster, 16.05.2019 - 8 K 499/19
    Nach dieser ist im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, der die Unwirksamkeit einer Willenserklärung vermeidet (vgl. dazu z. B. OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2717/89 -, NVwZ 1992, 988).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2005 - L 3 KA 387/02
    Weiterhin hat bereits das SG zutreffend darauf hingewiesen, dass die von der Klägerin geltend gemachte Außerachtlassung der Erstattungsleistungen nach § 13 Abs. 2 SGB V a.F. gegen die gesetzlichen Vorgaben des § 85 SGB V verstoßen würde; ihre Anrechnung auf die Gesamtvergütung entspricht daher im vorliegenden Zusammenhang dem Grundsatz der gesetzeskonformen Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge (vgl hierzu OVG Münster NVwZ 1992, 988 f).
  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 360/98

    Anwendbarkeit des öffentlichen Rechts; Schadensersatzverpflichtung aufgrund

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