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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94 (https://dejure.org/1995,6097)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.1995 - 11 A 293/94 (https://dejure.org/1995,6097)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 1995 - 11 A 293/94 (https://dejure.org/1995,6097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit; Gestaltungsfestsetzung ; Farbe der Dacheindeckung; Überschreitung von Grenzen; Planersiche Gestaltungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 491
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Bei der Festsetzung von Farbtönen steht die planende Gemeinde vor dem Dilemma, einerseits eine hinreichend bestimmte Festsetzung treffen zu müssen (verneinend für den Farbton "hellgrau" etwa VG Hannover, Urt. v. 29.10.2013 - 4 A 3611/12 -, juris Rn. 21), andererseits aber der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Ziegelmauerwerk und -dacheindeckungen genau umrissene Farbtöne - etwa die Farben des RAL-Farbregisters (zu dieser Möglichkeit Senat, Urt. v. 25.6.2001 - 1 L 4874/99 -, juris Rn. 24 = BauR 2002, 302 = BRS 64 Nr. 144; OVG NRW, Urt. v. 7.11.1995 - 11 A 293/94 -, juris Rn. 17 = NVwZ-RR 1996, 491 = BRS 57 Nr. 171) - aufgrund ihrer natürlichen Oberflächenstruktur nicht exakt treffen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen Örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des privaten Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.06.2006 und vom 22.04.2002, a.a.O.; Urteil des Senats vom 11.10.2006, a.a.O.; st. Rechtspr. auch der anderen Oberverwaltungsgerichte, vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, DVBl. 2009, 56; OVG NRW, Urteil vom 07.11.1995 - 11 A 293/94 -, NVwZ-RR 1996, 491 f.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.12.1979 - 4 B 164/79 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05

    Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere

    Dies hat der Senat in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 22.4.2002 unter Berufung auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.2.2000 (- 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472) und in Abgrenzung zum Urteil des OVG Niedersachsen vom 7.11.1995 (- 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Nach der Ansicht des OVG Niedersachsen (Urt. v. 7.11.1995 - 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) ist die in einer Gestaltungsfestsetzung verwendete Farbbezeichnung "rot-braun" mehrdeutig, da sie sowohl so verstanden werden könne, dass die gesamte Farbpalette von rot bis braun erfasst werde, als auch so interpretiert werden könne, dass damit eine aus beiden Elementen bestehende Farbmischung gemeint sei.
  • VG Minden, 18.08.2011 - 9 K 1616/10

    Bauordnungsverfügung zur Beseitigung einer grell orange gestrichenen Hausfassade

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7.11.1995 - 11 A 293/94 -, BRS 57 Nr. 171 = Juris, Rn. 9.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7.11.1995 - 11 A 293/94 -, a.a.O., Rn. 9 ff.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 11. Auflage 2011, Art. 20 Rn. 58, jeweils m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7.11.1995 - 11 A 293/94 -, a.a.O., Rn. 22 ff.; OVG RP, Urteil vom 1.10.2008 - 1 A 10362/08 -, a.a.O., Rn. 52.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 11 A 4952/97

    Unselbständige Anschlußberufung; Zulässigkeit; Streitgegenstand; Örtliche

    Nach der Ansicht des OVG Niedersachsen (Urt. v. 7.11.1995 - 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) ist die in einer Gestaltungsfestsetzung verwendete Farbbezeichnung "rotbraun" mehrdeutig, da sie sowohl so verstanden werden könne, dass die gesamte Farbpalette von rot bis braun erfasst werde, als auch so interpretiert werden könne, dass damit eine aus beiden Elementen bestehende Farbmischung gemeint sei.
  • VG Kassel, 22.09.2005 - 2 E 2411/03

    Kein Anspruch auf anthrazitfarbene Dacheindeckung

    Außerdem werde auf das Urteil des OVG Münster vom 7.11.1995 -11 A 293/94 -verwiesen.

    Den im Übrigen für die landesrechtliche Regelungen nach § 87 HBO 1993 maßgeblichen Grundsätzen (s. dazu Brügelmann, a.a.O., § 9 Rdnr. 580) wie die Einhaltung der landesgesetzlichen Ermächtigungsnorm, das Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung, der Bestimmtheitsgrundsatz und das Verhältnismäßigkeitsgebot (s. für die Festsetzung von Farben für die Dacheindeckung OVG Münster, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 2386/98 -, BRS 63 Nr. 166; Urteil vom 24.07.2000- 7 a D 179/97 -NE-, BRS 66 Nr. 18; die frühere, von der Klägerseite angeführte Rechtsprechung des OVG Münster - Urteil vom 07.11.1995-11 A 293/94-, NVwZ-RR 1996, 491 ist damit überholt) dürfte die im Streit befindliche Festsetzung ebenfalls genügen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 7 A 2386/98

    Gestalterische Festsetzungen hinsichtlich der Dachfarbe)

    vgl. etwa: OVG NRW, Urteil vom 7. November 1995 - 11 A 293/94 - BRS 57 Nr. 171 unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Urteil vom 17. April 1985 - 1 A 119/83 - BRS 44 Nr. 116.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1998 - 7a D 125/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Teilnichtigerklärung eines Bebauungsplans;

    Ungeachtet der Fragen, ob danach ein Verbot der Anpflanzung einzelner Pflanzenarten in Betracht kommen kann und ob ein solches Verbot (das ohne Betrachtung der jeweiligen Grundstücksgegebenheiten etwa auch die zwischen den Häusern liegenden Bereiche erfaßt) noch als verhältnismäßig angesehen werden könnte, vgl. hierzu OVG NW, Urteil vom 7. November 1995 - 11 A 293/94 -, BRS 57 Nr. 171, sind nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NW nur die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke erfassende Bepflanzungsanforderungen zulässig, nicht jedoch ein Bebauungsplangebiet, das neben bebauten auch unbebaute Grundstücke umfaßt, insgesamt, also auch die unbebauten Grundstücke überplanende Regelungen.
  • VGH Hessen, 29.03.2007 - 4 UE 1287/06

    Zur Rechtmäßigkeit einer baugestalterischen Festsetzung, Farbe der Dacheindeckung

    Die Gestaltungssatzung genügt aber nicht den Erfordernissen des Vorliegens einer sachlichen Rechtfertigung (Hess. VGH, Urteile vom 26. Mai 1994 - 4 UE 358/91 -, vom 15. September 1994 - 4 UE 4184/88 -, NVwZ-RR 1995 S. 249 - 251 und Urteil vom 7. November 1996 - 4 UE 1337/92 -), des Übermaßverbots und des Verhältnismäßigkeitsprinzips (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. November 1995 - 11 A 293/94 -, BRS 57 Nr. 171), ist deshalb nicht von der Satzungsermächtigung in § 87 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1993 gedeckt und verletzt daher die auf Art. 14 Abs. 1 GG beruhende Baufreiheit.
  • VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 5 K 1650/10

    Anwendung einer alten Gestaltungssatzung auf Solaranlagen

  • VG Kassel, 16.12.2010 - 2 K 1191/09

    Gestaltungssatzung im Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 L 4874/99

    Klage gegen Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung zum weiteren Ausbau eines

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