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   BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97   

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BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97 (https://dejure.org/2000,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 11 A 34.97 (https://dejure.org/2000,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 11 A 34.97 (https://dejure.org/2000,12534)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung , im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    1.4 Die Bedenken, die die Kläger ursprünglich gegen die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose geäußert haben, greifen aus den im Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) genannten Gründen nicht durch.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB ), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i.S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (aaO.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5 m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Nachdem der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 = UPR 1997, 295 = NuR 1997, 435 = DVBl 1997, 831 ) das Schallschutzkonzept des für den benachbarten Streckenabschnitt V a erlassenen Planfeststellungsbeschlusses beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, über den Schallschutz ohne Berücksichtigung eines Gleispflegeabschlags von 3 dB(A) neu zu entscheiden, gab die Beigeladene erneut eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag.

    1.6.1 In seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff.) hat der Senat den Standpunkt vertreten, die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden.

    Es wäre ein Mißverständnis, wenn man der Aussage, die Verhältnismäßigkeitsprüfung sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden (BVerwGE 104, 123 [139]), Gegenteiliges entnehmen wollte.

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Sie berufen sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des 4. Senats des erkennenden Gerichts, wonach § 41 BImSchG insgesamt striktes Recht enthält (vgl. BVerwGE 108, 248 [256 ff.]).

    Der 4. Senat hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - (BVerwGE 108, 248 ) gegen diese Auffassung des erkennenden Senats ausgesprochen.

  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Die Regelung, die im Regierungsentwurf (BTDrucks 7/179) noch nicht enthalten war, geht auf einen Vorschlag des Innenausschusses des Bundestages zurück (BTDrucks 7/1508, S. 22).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 [273]) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage "das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde".
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 [277]; 47, 330 [363]).
  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 201/13

    Arbeitgeberinsolvenz: Direktversicherung der Arbeitnehmer mit "unwiderruflichem

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Mittelwandvariante DB 14 358.
  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    In einem Beschluß vom 22. September 1999 - BVerwG 4 B 68.98 - hat der 4. Senat erneut auf die Unterschiede seiner Auffassung gegenüber der Auffassung des 11. Senats hingewiesen.
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 [277]; 47, 330 [363]).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • Drs-Bund, 23.03.1978 - BT-Drs 8/1671
  • Drs-Bund, 14.01.1974 - BT-Drs 7/1513
  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1508
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2710
  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Hieran knüpfen die in der letzten mündlichen Verhandlung in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 gestellten Anträge auf Einholung eines Sachverständigengutachtens an, denen sich die Kläger hinsichtlich der Kosten für aktiven und passiven Schallschutz angeschlossen haben.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Hieran knüpfen die in der letzten mündlichen Verhandlung in den Verfahren BVerwG 11 A 33.97, 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 gestellten Anträge auf Einholung eines Sachverständigengutachtens an.
  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die

    Er hat vielmehr den endgültigen Ausgang der als Leitverfahren betriebenen Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 abgewartet.

    Auf der Grundlage der Urteile in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97 und 11 A 42.97 hätte der Kläger - wenn er nicht die Hauptsache für erledigt erklärt hätte - mit einem Erfolg seiner Klage nicht mehr rechnen können.

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 23.00
    Er hat vielmehr den endgültigen Ausgang der als Leitverfahren betriebenen Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 abgewartet.

    Auf der Grundlage der Urteile in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97 und 11 A 42.97 hätte der Kläger - wenn er nicht die Hauptsache für erledigt erklärt hätte - mit einem Erfolg seiner Klage nicht mehr rechnen können.

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 24.00

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die

    Er hat vielmehr den endgültigen Ausgang der als Leitverfahren betriebenen Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 abgewartet.

    Auf der Grundlage der Urteile in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97 und 11 A 42.97 hätte der Kläger - wenn er nicht die Hauptsache für erledigt erklärt hätte - mit einem Erfolg seiner Klage nicht mehr rechnen können.

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 26.00

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die

    Er hat vielmehr den endgültigen Ausgang der als Leitverfahren betriebenen Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 abgewartet.

    Auf der Grundlage der Urteile in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97 und 11 A 42.97 hätte der Kläger - wenn er nicht die Hauptsache für erledigt erklärt hätte - mit einem Erfolg seiner Klage nicht mehr rechnen können.

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