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   VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00   

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VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00 (https://dejure.org/2001,21046)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12.12.2001 - 11 A 4238/00 (https://dejure.org/2001,21046)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 11 A 4238/00 (https://dejure.org/2001,21046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande sein"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande sein"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000 (BAnz. 2001, 1418) kann die gesetzlich geregelten Mindestvoraussetzungen der Einbürgerung nicht mit verbindlicher Wirkung über den innerdienstlichen Bereich hinaus interpretieren (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142, 144).

    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143 m.w.N.; Urteil vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 - BVerwGE 6, 207, 208) hat die inhaltsgleich gefasste Vorläufervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG nicht nur den Zweck, den deutschen Staat von finanziellen Lasten, die durch die Einbürgerung eines Ausländers entstehen könnten, freizuhalten, sondern darüber hinaus auch, dass die Einbürgerungsbewerber gewisse positive Voraussetzungen für ihre wirtschaftliche Integration erfüllen müssen.

    Ein Ausländer, der vonöffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt die sogenannte Unterhaltsfähigkeit nicht (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143).

    Unter dem Begriff der öffentlichen Fürsorge fallen nach gefestigter Rechtssprechung nicht nur klassische Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG), sondern auch fürsorgeähnliche Leistungen wie etwa Arbeitslosenhilfe (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143; Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 94.97 - DÖV.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96

    Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Die von der Klägerin benannte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 23. Juli 1998 (InfAuslR 1998, 509) stehe ihrer Einschätzung nicht entgegen, da nicht entschieden worden sei, ob Wohngeldbezug als solcher einbürgerungsschädlich wirke.

    1997, 836; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, zur Arbeitslosenhilfe, wobei über die Einbürgerungsschädlichkeit von Wohngeldbezug nicht entschieden wurde).

    Wohngeld ist - ähnlich wie Sozialhilfe - eine staatliche Leistung, die gewährt wird, wenn das Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Haushaltszugehörigen bestimmte Höchstgrenzen nicht erreicht, um dem Wohnungsinhaber zur Vermeidung sozialer Härten durch Zuschüsse zu den Wohnraumaufwendungen ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern (vgl. § 1 Wohngeldgesetz; Schoch, Sozialhilfe, 3. Auflage 2001, Seite 75 f.) Wohngeld wird demnach ebenso wie die Sozialhilfe nach individuellen, einkommensabhängigen Bedingungen gewährt und ist daher eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung, die bei Berechnung der Unterhaltsfähigkeit nicht dem Familieneinkommen zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974 - V C 46.73 - BVerwGE 45, 157 zu § 77 BSHG; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, 511; Hailbronner, a.a.O., § 8 RdNr. 37).

  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97

    Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Unter dem Begriff der öffentlichen Fürsorge fallen nach gefestigter Rechtssprechung nicht nur klassische Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG), sondern auch fürsorgeähnliche Leistungen wie etwa Arbeitslosenhilfe (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143; Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 94.97 - DÖV.

    Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber trotz wiederholter Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts auch in neuerer Zeit die Bestimmung in§ 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG gerade nicht verändert hat, verbietet sich etwa eine Auslegung, die Sozialhilfeansprüche als Grundlage des Lebensunterhalts ausreichen lässt (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 94.97 - DÖV 1997, 836 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143 m.w.N.; Urteil vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 - BVerwGE 6, 207, 208) hat die inhaltsgleich gefasste Vorläufervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG nicht nur den Zweck, den deutschen Staat von finanziellen Lasten, die durch die Einbürgerung eines Ausländers entstehen könnten, freizuhalten, sondern darüber hinaus auch, dass die Einbürgerungsbewerber gewisse positive Voraussetzungen für ihre wirtschaftliche Integration erfüllen müssen.

    Die Voraussetzung des§ 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG ist nur dann gegeben, wenn der Ausländer nachhaltig imstande ist, sich auf Dauer am Orte seiner Niederlassung aus eigener Kraft zu ernähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1958, a.a.O., 209).

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Wohngeld ist - ähnlich wie Sozialhilfe - eine staatliche Leistung, die gewährt wird, wenn das Familieneinkommen unter Berücksichtigung der Haushaltszugehörigen bestimmte Höchstgrenzen nicht erreicht, um dem Wohnungsinhaber zur Vermeidung sozialer Härten durch Zuschüsse zu den Wohnraumaufwendungen ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern (vgl. § 1 Wohngeldgesetz; Schoch, Sozialhilfe, 3. Auflage 2001, Seite 75 f.) Wohngeld wird demnach ebenso wie die Sozialhilfe nach individuellen, einkommensabhängigen Bedingungen gewährt und ist daher eine mit der Sozialhilfe zweckidentische Leistung, die bei Berechnung der Unterhaltsfähigkeit nicht dem Familieneinkommen zugerechnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974 - V C 46.73 - BVerwGE 45, 157 zu § 77 BSHG; VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509, 511; Hailbronner, a.a.O., § 8 RdNr. 37).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Insbesondere sind Verwaltungsvorschriften keine die Verwaltungsgerichtsbarkeit bindenden Rechtsnormen (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; Ipsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1. Auflage 2000, RdNr. 151 ff.) und können deshalb auch nicht unmittelbar gerichtlicher Prüfungsgegenstand sein.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Es belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er öffentliche Interessen, die von einer Einbürgerung berührt werden, angemessen berücksichtigen darf, selbst wenn ihnen Verfassungsrang nicht zukommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 101/84 - BVerfGE 76, 1, 53; BVerwG, Urteil vom 27. September 1988 - 1 C 20/88 - InfAuslR 1989, 91; Urteil vom 31. März 1987 - 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164, 173).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Es belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er öffentliche Interessen, die von einer Einbürgerung berührt werden, angemessen berücksichtigen darf, selbst wenn ihnen Verfassungsrang nicht zukommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 101/84 - BVerfGE 76, 1, 53; BVerwG, Urteil vom 27. September 1988 - 1 C 20/88 - InfAuslR 1989, 91; Urteil vom 31. März 1987 - 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164, 173).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00
    Es belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er öffentliche Interessen, die von einer Einbürgerung berührt werden, angemessen berücksichtigen darf, selbst wenn ihnen Verfassungsrang nicht zukommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 101/84 - BVerfGE 76, 1, 53; BVerwG, Urteil vom 27. September 1988 - 1 C 20/88 - InfAuslR 1989, 91; Urteil vom 31. März 1987 - 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164, 173).
  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

    Der Einbürgerung des Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen steht § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG entgegen, wenn ein Anspruch auf Leistungen nch dem SGB II besteht und Wohngeld bezogen wird (wie VG Oldenburg, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 11 A 4238/00 - Nds. Rpfl. 2002, 155).

    Darüber hinaus steht nach der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 12. Dezember 2001 - 11 A 4238/00 - Nds. Rpfl. 2002, 155), an der festzuhalten ist, der Einbürgerung der Wohngeldbezug der Kläger in Höhe von derzeit 664,-- EUR monatlich entgegen.

  • VG Saarlouis, 24.02.2011 - 2 K 830/09

    Einbürgerung eines minderjährigen Ausländers

    VG Oldenburg, Urteile vom 25.02.2009 - 11 A 1907/07 - und vom 12.12.2001 - 11 A 4238/00 -, juris.
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