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   BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97   

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BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97 (https://dejure.org/1998,4179)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1998 - 11 A 44.97 (https://dejure.org/1998,4179)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 11 A 44.97 (https://dejure.org/1998,4179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VwGO § 82 Abs. 1 Satz 2; ; BImSchG § ... 41; ; BImSchG § 42; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 7; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 2; ; 16. BImSchV § 3; ; VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 2

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 20 AEG; § 82 VwGO; § 2 BImSchG; § 41 BImSchG; § 1 16.BImSchV; § 2 BImSchV
    Klageschrift ohne bestimmten Klageantrag; besonders überwachtes Gleis; Pegelabschlag; Gebietscharakter und Beurteilung; Abwägungsmangel (unschädlicher); Lärmschutzwand; Höhe; Lärmschutz; Abwägung aktiver/passiver Lärmschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Ablehnung von Maßnahmen aktiven Schallschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97
    Nachdem der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 = UPR 1997, 295 = NuR 1997, 435 = DVBl 1997, 831) das Schallschutzkonzept des für den benachbarten Streckenabschnitt V a (km 264, 95 bis 268, 63) erlassenen Planfeststellungsbeschlusses beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, über den Schallschutz ohne Berücksichtigung eines Gleispflegeabschlags von 3 dB(A) neu zu entscheiden, gab die Beigeladene erneut eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97
    Das trifft nur dann zu, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne die Mängel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. z.B. BVerwGE 100, 370 ).
  • BVerwG, 02.10.1998 - 11 A 45.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97
    Eine vom Kläger im Verfahren BVerwG 11 A 45.96 gegen die Plangenehmigung erhobene Klage ist zwischenzeitlich in der Hauptsache für erledigt erklärt worden; das Verfahren ist eingestellt.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Ihm muss mit der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung (§ 103 Abs. 3 VwGO) genügt werden, ansonsten ist die Klage unzulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1998 - 11 A 44.97, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    1.2 Die Bedenken, die die Klägerin ursprünglich gegen die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose geäußert hat, greifen aus den im Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) genannten Gründen nicht durch.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i.S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5 m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18

    Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

    Nachdem die Kläger ihren erstinstanzlich gestellten Klageantrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in zulässiger Weise, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 11 A 44.97 -, juris Rn. 34, dahingehend präzisiert haben, dass ihre Klage auf den Schutz vor solchen nächtlichen Geräuscheinwirkungen gerichtet ist, die nach der gebotenen Einzelfallwürdigung des Gerichts für sie unzumutbar sind, wobei sie davon ausgehen, dass die Beklagte jedenfalls verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem und gesundheitsschädigendem Lärm, das heißt Beurteilungspegel von über 60 dB(A) während der lautesten Nachtstunde, zu ergreifen, und darüber hinaus, ermessensfehlerfrei über weitere Maßnahmen bis zur Absenkung des Beurteilungspegels auf 45 dB(A) während der lautesten Nachtstunde zu entscheiden, ist dieser Antrag auch hinsichtlich des von den Klägern mit dem beantragten Einschreiten angestrebten Erfolges hinreichend bestimmt.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    1.2 Die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose, die das Ingenieurbüro in seinem Gutachten vom 23. September 1997 erarbeitet hat, ist vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) überprüft und gebilligt worden.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i. S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (a. a. O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Es reicht aus, ist für die Zulässigkeit der Klage aber auch Voraussetzung, dass spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ein derartiger Antrag gestellt wird (BVerwG, Urt. v. 16.12.1998 - 11 A 44/97 - juris Rn. 34; Urt. v. 05.09.2013 - 7 C 21/12 - BVerwGE 147, 312, juris Rn. 54; Urt. v. 26.02.2015 - 5 C 5/14 D - NVwZ-RR 2015, 641, 642; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 82 Rn. 23 f. [Stand: August 2022]; Peters, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, § 82 Rn. 8 [Stand: 01.04.2023]).In einem bestimmten Antrag, der aus sich selbst heraus verständlich sein muss, sind Art und Umfang des begehrten Rechtsschutzes zu benennen.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    2.1 Die Bedenken, die der Kläger ursprünglich gegen die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose geäußert hat, greifen aus den im Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) genannten Gründen nicht durch.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i.S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5 m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Denn dass Anliegern an einer anderen als der planfestgestellten Strecke wegen der bei ihnen zunehmenden Einwirkungen keine im Rahmen der Planfeststellung zu berücksichtigenden Schutzansprüche gewährt werden, schließt Ansprüche dieser Anlieger auf den früheren Planfeststellungsbeschluss ihrer Strecke ergänzende Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nicht aus, wenn die Prognose, die diesem Planfeststellungsbeschluss zugrunde lag, wegen einer bei Erstellung der Verkehrsprognose nicht vorhersehbaren und deswegen außer Ansatz gebliebenen weiteren Baumaßnahme fehlschlägt (vgl. zu den Anforderungen etwa BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 BVerwG 11 A 44.97 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24 S. 75).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    1.2 Die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose ist vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) überprüft und gebilligt worden.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i.S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    ... Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5 m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14

    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der

    vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 9 B 29.04 -, juris, Rn. 9, und Urteil vom 17. Dezember 1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285 = NJW 1987, 1154 = juris, Rn. 14; zur zulässigen nachträglichen Präzisierung des Klageantrags siehe BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 11 A 44.97 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24 = juris, Rn. 34; zum Klagegegenstand siehe Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 82 Rn. 7: "Strenge Anforderungen sind nicht zu stellen, zumal die Angabe der zur Begründung dienenden Tatsachen nicht zwingend vorgeschrieben ist", sowie Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 82 Rn. 5, unter Hinweis auf OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2007- 8 B 920/07 -, NVwZ 2007, 1212 = juris, Rn. 8 f.
  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    Andererseits entfällt aber die - sich gerade beim Lärmschutz von Hochhäusern aufdrängende - Möglichkeit, die "Verhältnismäßigkeitsschwelle" für die Kosten einer weiteren Wanderhöhung aus dem Auftreten von sog. Sprungkosten abzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24, S. 76; Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., S. 391).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449

    Straßenplanung durch Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11

    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 45.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2013 - 18 A 139/12

    Anwendbarkeit der nach Art. 84 Abs. 2 GG vom Bundesministerium des Innern zu § 11

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 42.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1999 - 8 C 10440/98
  • VGH Hessen, 07.12.1999 - 2 A 404/98
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