Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.01.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1882
BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97 (https://dejure.org/2000,1882)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 11 A 46.97 (https://dejure.org/2000,1882)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 11 A 46.97 (https://dejure.org/2000,1882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BImSchG § 41 Abs. 2
    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des aktiven Lärmschutzes; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Abwägung; Vorbelastung

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges - Schallschutz - Vorrang des aktiven Lärmschutzes - Verhältnismäßigkeitsprüfung - Abwägung - Vorbelastung

  • Judicialis

    BImSchG § 41 Abs. 2

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 18 AEG; § 20 AEG; § 41 BImSchG; § 1 16.BImSchV; § 2 16.BImSchV; § 3 Anlage 2 16.BImSchV
    Widmung (Umwidmung) vorhandener Gleise zum S-Bahn-Betrieb; Verfahren BüG (besonders überwachtes Gleis; Nachweis dauerhafter Lärmminderung durch BüG ; Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG; Erschütterungsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Erhöhung einer Lärmschutzwand verhältnismäßig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    2.1 Die Bedenken, die der Kläger ursprünglich gegen die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose geäußert hat, greifen aus den im Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) genannten Gründen nicht durch.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i.S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5 m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    Nachdem der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 = UPR 1997, 295 = NuR 1997, 435 = DVBl 1997, 831) das Schallschutzkonzept des für den benachbarten Streckenabschnitt V a erlassenen Planfeststellungsbeschlusses beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, über den Schallschutz ohne Berücksichtigung eines Gleispflegeabschlags von 3 dB(A) neu zu entscheiden, gab die Beigeladene erneut eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag.

    "1.4.1 In seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff.) hat der Senat den Standpunkt vertreten, die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden.

    Es wäre ein Mißverständnis, wenn man der Aussage, die Verhältnismäßigkeitsprüfung sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden (BVerwGE 104, 123 ), Gegenteiliges entnehmen wollte.

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    Er beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des 4. Senats des erkennenden Gerichts, wonach § 41 BImSchG insgesamt striktes Recht enthält (vgl. BVerwGE 108, 248 ).

    Der 4. Senat hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - (BVerwGE 108, 248) gegen diese Auffassung des erkennenden Senats ausgesprochen.

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 A 42.97 im einzelnen ausgeführt:.

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 A 42.97 folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    In einem Beschluß vom 22. September 1999 - BVerwG 4 B 68.98 - hat der 4. Senat erneut auf die Unterschiede seiner Auffassung gegenüber der Auffassung des 11. Senats hingewiesen.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    Ebensowenig haben die Beklagte und die Beigeladene im Verlauf des Prozesses aufzuzeigen vermocht, daß dieser Abwägungsfehler - der offensichtlich ist, weil er sich ohne weiteres aus der Planbegründung ergibt (vgl. BVerwGE 64, 33 ) - keinen Einfluß auf das Abwägungsergebnis haben konnte (vgl. § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG).
  • Drs-Bund, 14.01.1974 - BT-Drs 7/1513
    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    In dem Bericht dieses Ausschusses wird in diesem Zusammenhang zwar der Anspruch erhoben, erstmalig eine lückenlose Regelung des Lärmschutzes vorzusehen (BTDrucks 7/1513, S. 3).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 ; 47, 330 ).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 ) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage 'das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde'.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 201/13

    Arbeitgeberinsolvenz: Direktversicherung der Arbeitnehmer mit "unwiderruflichem

  • Drs-Bund, 23.03.1978 - BT-Drs 8/1671
  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1508
  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2710
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz - wie regelmäßig - erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 und - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg;

    Der Senat hat diesen Begriff in seiner bisherigen Rechtsprechung in Anlehnung an Nr. 10.1 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzrichtlinien vom 2. Juni 1997 (VLärmSchR 97, VkBl 1997, S. 434) trassenbezogen verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 S. 15 und 23; Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 83; ebenso zur Abgrenzung im Eisenbahnkreuzungsrecht bereits BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 S. 11).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11

    Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz;

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

    Insoweit abschließend wird zu den Forderungen der Kläger darauf hingewiesen, dass § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG keinen Anspruch auf erschütterungsfreies Wohnen verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 46.97 - NVwZ 2001, 81 = UPR 2000, 355).
  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz - wie regelmäßig - erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 und - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Hieran knüpfen die in der letzten mündlichen Verhandlung in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 gestellten Anträge auf Einholung eines Sachverständigengutachtens an, denen sich die Kläger hinsichtlich der Kosten für aktiven und passiven Schallschutz angeschlossen haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 7a D 118/02

    Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Beseitigung von zur Unwirksamkeit

    Es ist unbestritten, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 46.97 -, UPR 2000, 355; OVG NRW, Urteil vom 18. Januar 2001 - 20 D 74/98.AK -, BImSchG- Rspr. § 41 Nr. 67, dass der Aufwand für aktiven Lärmschutz mit zunehmender Höhe der Lärmschutzwände stark ansteigt, während die damit erzielbaren Verbesserungen der Lärmsituation zunehmend geringer werden.

    Im Hinblick auf die dem Senat in anderen Verfahren genannten Kosten für eine Lärmschutzwand und im Hinblick auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2000, a.a.O., genannten Kosten pro laufendem Meter Lärmschutzwand verschiedener Höhe erscheinen die hier zugrunde gelegten Kosten von 800 DM bzw. 2.200 DM/ lfd.

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz wie regelmäßig erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 BVerwG 11 A 42.97 BVerwGE 110, 370 und BVerwG 11 A 46.97 Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03

    Planergänzung betr. Erschütterung bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99

    Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante -

  • BVerwG, 08.09.2004 - 4 B 42.04

    Bestehen eines Übernahmeanspruchs wegen schwerer Lärmbelastungen einer

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 22.00
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

  • OVG Thüringen, 16.08.2018 - 1 O 169/11

    (Kein Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Auflagen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2001 - 7a D 93/97

    Streit um einen Bebauungsplan; Aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand;

  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40082

    Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau einer Autobahn durch

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 1.01

    Beendigung des gerichtlichen Verfahrens durch Vergleich - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 5.01

    Beendigung des Verfahrens durch Vergleich - Berücksichtigung des Sach- und

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 6.01

    Vergleich als Beendigung des gerichtlichen Verfahrens - Aufhebung eines

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 7.01

    Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes - Beendigung des Verfahrens durch

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KS 4208/01

    Bebauungsplan; Bestimmungsbefugnis des zu Entschädigenden; Präklusion auch bei

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 23.00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1998 - 11 A 46.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18851
BVerwG, 22.01.1998 - 11 A 46.97 (https://dejure.org/1998,18851)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 11 A 46.97 (https://dejure.org/1998,18851)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 11 A 46.97 (https://dejure.org/1998,18851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,18851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht