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   VG Berlin, 20.03.2002 - 11 A 535.01   

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https://dejure.org/2002,23343
VG Berlin, 20.03.2002 - 11 A 535.01 (https://dejure.org/2002,23343)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.03.2002 - 11 A 535.01 (https://dejure.org/2002,23343)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. März 2002 - 11 A 535.01 (https://dejure.org/2002,23343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 583
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Hannover, 04.08.2008 - 9 B 2897/08

    Ausbildungspflicht; Berufsfreiheit; Berufswahl; Berufszulassung; Beschränkung;

    Der zwingende Widerruf der Fahrlehrerlaubnis bei Unzuverlässigkeit (vgl. VG Berlin, Urteil v. 20. März 2002, Az.: 11 A 535.01, zitiert nach juris) verletzt den Antragsteller auch nicht in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, denn die Zuverlässigkeit im Sinn von § 8 Abs. 2 i.V.m. § 2 Nr. 2 FahrlG ist eine subjektive Voraussetzung der beruflichen Betätigung.
  • VG Chemnitz, 09.11.2009 - 4 K 935/07

    Entziehung der Fahrlehrererlaubnis bei zweimaliger Versäumung der

    Die angefochtenen Bescheide sind - mangels erkennbarer sachlicher Veränderungen sowohl bezogen auf den Beurteilungszeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (dafür OVG NRW, Urt. v. 3.6.1996 - 25 A 6898/95 - GewArch 1997, 29; VG Berlin, Urt. v. 20.3.02 - 11 A 535/01 trotz Dauerwirkung des Erlaubniswiderrufs, allerdings bei Bestehen einer Wiederzulassungsmöglichkeit nach § 9 Fahrlehrergesetz - FahrlG -) als auch für den aktuellen gerichtlichen Entscheidungszeitpunkt - zunächst hinsichtlich des Widerrufs auf der Rechtsgrundlage des § 33a FahrlG rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 u. § 114 VwGO).

    Jedoch greift diese Folgeregelung insoweit erst ab Unanfechtbarkeit oder zumindest ab der sofortigen Vollziehbarkeit des tatbestandlich vorausgesetzten Widerrufs, dessen bloßer Ausspruch - mangels gesetzlicher Sofortvollzugsanordnung für den Widerruf - noch nicht ausreicht (so aber wohl VG Berlin, Urt. v. 20.3.2002 - 11 A 535/01 - wie hier wohl VG Göttingen, Beschl. v. 5.6.2009 - 1 B 88/09 -, DAR 2009, 483; das zusätzlich, was hier offenblieben kann, auch die Abgabeanordnung selbst nicht schon als sofort kraft Gesetzes sofort vollziehbar ansieht; VG Chemnitz, Beschl. v. 13.3.2003 - 2 K 2028/02 - s.a. VG Augsburg; Urt. v. 5.7.2005 - Au 3 K 310/05 - K. Eckhardt, Komm. zum FahrlG 1991, § 8 Rn. 9; K. Weber, Straßenverkehrsrecht 2009, 201 ff, 207 zu Fn. 41 mwN.; W. Bouska, Komm. zum FahrlG, 2008, § 8 Rn. 9f für den Fall der Widerspruchseinlegung).

  • VG Augsburg, 05.07.2005 - Au 3 K 05.310

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrlehrererlaubnis; Unzuverlässigkeit des

    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Fahrlehrer wiederholt Fahrschüler zur Prüfung vorstellt, die noch nicht über die notwendige Prüfungsreife verfügen (Bouska, Fahrlehrerrecht, 4. Aufl. 1997, Anm. 7 d zu § 8 FahrlG), mittels fingierter Prüfbögen das Bestehen der theoretischen Fahrprüfung vortäuscht (VG Berlin vom 20.3.2002, NZV 2002, 583) oder Fahrschülerinnen sexuell belästigt (OVG NRW vom 7.6.2002, DAR 2002, 425).
  • VG Gießen, 21.09.2005 - 8 E 397/03

    Widerruf der Fahrlehrererlaubnis bei nicht aktivem Fahrlehrer, der wiederholt

    Damit hat er aber im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung (vgl. hierzu: BVerwG, B. v. 30.10.1996 - 1 B 197.96 -, GewArch 1997, 72; VG Berlin, U. v. 20.03.2002 - 11 A 535.01 -, NZV 2002, 583, 584) lediglich einmal die entsprechende Pflicht nach § 49 Abs. 15 FahrlG verletzt.
  • VG Kassel, 09.09.2003 - 2 G 1854/03
    Eine Blutalkoholkonzentration, wie sie bei dem Antragsteller festgestellt worden ist, trägt die - weiter aufzuklärende - Annahme, dass der Antragsteller alkoholabhängig ist (siehe z. B. VG Mannheim, Urteil vom 29.07.2002 - 10 S 1164/02 -, NZV 2002, 583).
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