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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86 (https://dejure.org/1988,2043)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.11.1988 - 11 A 56/86 (https://dejure.org/1988,2043)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. November 1988 - 11 A 56/86 (https://dejure.org/1988,2043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BauR 1989, 581
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86
    Es könnten, was die Schutzwürdigkeit angeht, keine anderen Grundsätze gelten, als sie das BVerwG für eine mit einer gewerblichen Nutzung verbundene Wohnnutzung aufgestellt hat (vgl. BVerwGE 68, 213, 217).
  • OVG Berlin, 02.06.1987 - 2 S 38.87

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86
    Sie können dann auf den Ort und die Art der Unterbringung keinen Einfluß nehmen; sie treten auch nicht in unmittelbare vertragliche Beziehungen zu den Eigentümern oder Betreibern entsprechender Heime (vgl. zu allem: OVG Berlin, NVwZ 1988, 264 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 3 S 536/89

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes für Erstellung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86
    Nach Ansicht des VGH Baden-Württemberg (NVwZ 1989, 977) können Wohnheime für Asylbewerber im Wege einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Einzelfall auch in einem Gewerbegebiet zugelassen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 7 A 1298/09

    Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für

    Eine anderslautende Aussage hat auch das erkennende Gericht in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 3. November 1988 - 11 A 56/86 - (BRS 49 Nr. 89) nicht getroffen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2010 - 2 K 108/09

    Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Bedürfnis; Planziel; Umgestaltung des

    Ist ein Grundstück von verschiedenen Richtungen her einer Prägung mit ganz unterschiedlichem Gewicht ausgesetzt, steht dies einer schematischen und dem faktischen Bestand in der näheren Nachbarschaft in allen Richtungen gleichmäßig folgenden Rechtsanwendung entgegen (OVG NW, Urt. v. 03.11.1988 - 11 A 56/86 -, BauR 1989, 581 [582]).

    Treffen städtebaulich geordnete Gebiete mit unterschiedlichem Charakter zusammen oder schließt sich an ein Gebiet mit einer in bestimmter Weise geordneten Bebauung eine diffuse Bebauung an, können die unterschiedlichen "Hälften" nicht, ohne die konkrete Situation zu verfehlen, gewissermaßen zusammengezogen und dann einheitlich -- etwa als Mischgebiet oder gar als diffuse Bebauung -- gewertet bzw. als durchgängiger Maßstab für den gesamten Umkreis herangezogen werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 03.11.1988, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 16.04.1971 - IV C 2.69 -, Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26, S. 22 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91

    Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; Gewerbegebiet

    Eine Zulassung der Gemeinschaftsunterkunft hiernach kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie städtebaulich nicht vertretbar wäre, denn es widerspricht allgemeinen städtebaulichen Grundsätzen und damit dem Ziel des § 1 Abs. 5 BauGB , ein Leben in einer menschenwürdigen Umwelt zu sichern, wenn eine Wohnnutzung in einer durch Gewerbebetriebe geprägten Umgebung angesiedelt wird (siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. November 1988 - 11 A 56/86 -, BRS 49 Nr. 89).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93

    Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke;

    Gemeinschaftsunterkünfte i. S. d. § 23 Abs. 1 AsylVfG sind jedenfalls dann als Anlagen für soziale Zwecke einzuordnen, wenn sie wie hier kasernenartig mit einer gemeinschaftlichen Küche und zentralen sanitären Anlagen belegt werden sollen, der Wohncharakter also zurücktritt (vgl. Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl. 1991, Rn. 657 mit Fn. 83; OVG Lüneburg BRS 52 Nr. 155, BRS 49 Nr. 49; VGH Mannheim, NJW 1989, 2282 = DÖV 1989, 999 = BauR 1989, 584 = BRS 49 Nr. 48; OVG Münster, BRS 49 Nr. 89; VG Hannover, NST-N 1992, 296).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96

    Seniorenpflegeheim im Gewerbegebiet

    Geht man davon aus, daß der Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 von vornherein nur auf solche Anlagen beschränkt ist, die ihren "angemessenen Standort" in einem Gewerbegebiet finden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.11.1988 - 11 A 56/86 -, BauR 1989, 581, 583; offengelassen v. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.08.1991 - 5 S 1990/91 -, NVwZ 1992, 591, 592; gegen eine einengende Auslegung OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 -, BRS 55 Nr. 62), die also bereits bei abstrakt- typisierender Betrachtung "gebietstypisch" sind, dann wäre die der Beigeladenen im Wege der Ausnahme erteilte Baugenehmigung wohl objektiv- rechtlich rechtswidrig, da ein Seniorenpflegeheim wegen seiner generellen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit für ein Gewerbegebiet nicht gebietstypisch ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1991 - 5 S 1990/91

    Unzulässige Baugenehmigung für Aussiedlerwohnheim im Gewerbegebiet

    Dabei kann dahinstehen, ob man von vornherein den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auf soziale Anlagen beschränkt, die in einem Gewerbegebiet ihren angemessenen Standort finden (so OVG Münster, Urt.v. 3.11.1988 -- 11 A 56/86 -- BauR 1989, 581) oder aber § 15 Abs. 1 BauNVO heranzieht.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1989 - 1 M 88/89

    Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft kann nicht abstrakt und ohne Rücksicht

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht (wie auch der VGH Mannheim im Beschluß vom 19.5.1989 - 8 S 555/89 - NJW 1989, 2282; OVG Münster, Urt. v. 3.11.1988 - 11 A 56/86 - BauR 89, 581; OVG Berlin, Beschl. v. 2.6.1987 - 2 S 38.87 - BRS 47 Nr. 41; OVG Lüneburg (für ein Studentenwohnheim), Urt. v. 20.8.1987 - 6 OVG A 166/85 - BRS 47 Nr. 40) davon aus, daß die Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft nicht abstrakt und ohne Rücksicht auf die jeweiligen konkreten Verhältnisse zu prüfen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1992 - 3 S 2304/92

    Zulassung von Behelfsunterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet - Befreiung

    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob - ggf. unter eingeschränkten Voraussetzungen - ein (Asyl- oder Aussiedler-) Wohnheim in einem (faktischen) Gewerbegebiet überhaupt im Wege einer Ausnahme zugelassen werden darf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 29.8.1991, NVwZ 1992, Seite 591 f.; OVG Schleswig, Beschluß v. 16.10.1991, NVwZ 1992, Seite 590 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 3.11.1988, BauR 1989, Seite 581; vgl. weiter auch BVerwG, Urteil vom 29.4.1992 - BVerwG 4 C 43.89 -).
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