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BSG, 17.12.2001 - B 11 AL 11/02 R |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 22.02.2001 - S 29 AL 137/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2001 - L 1 AL 32/01
- BSG, 17.12.2001 - B 11 AL 11/02 R
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des …
Der 11. Senat des BSG hat diese Frage mit Beschluss vom 29. August 2002 bejaht (B 11 AL 11/02 S).Eine Vorlage des Rechtsstreits an den Großen Senat des BSG gemäß § 41 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nicht erforderlich, weil der 11. Senat auf den Anfragebeschluss des erkennenden Senats vom 7. Februar 2002 mit Beschluss vom 29. August 2002 mitgeteilt hat, er stimme dem 7. Senat des BSG darin zu, "dass allein der Zuzug zum nicht ehelichen Lebenspartner zur Fortsetzung einer bereits bestehenden eheähnlichen Gemeinschaft einen wichtigen Grund iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG (jetzt § 144 SGB III) darstellen kann" (Az: B 11 AL 11/02 S).
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des …
Eine Vorlage des Rechtsstreits an den Großen Senat des BSG gemäß § 41 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nicht erforderlich, weil der 11. Senat auf den Anfragebeschluss des erkennenden Senats vom 7. Februar 2002 durch Beschluss vom 29. August 2002 mitgeteilt hat, dass er dem 7. Senat des BSG darin zustimme, dass allein der Zuzug zum Partner zur Fortsetzung einer bereits bestehenden eheähnlichen Gemeinschaft einen wichtigen Grund iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG (§ 144 SGB III) darstellen kann (B 11 AL 11/02 S).