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   BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R   

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BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R (https://dejure.org/2005,3815)
BSG, Entscheidung vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R (https://dejure.org/2005,3815)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 47/04 R (https://dejure.org/2005,3815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf ungemindertes Arbeitslosengeld; Beurteilung der Voraussetzungen für eine Minderung; Pflichten von Personen mit endendem Versicherungspflichtverhältnis; Meldepflichten als Obliegenheiten; Begriff der Unverzüglichkeit; Voraussetzung für die Entschuldbarkeit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R
    Zu entscheiden ist über eine vom Kläger sinngemäß erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG), die im Ergebnis auf Zahlung von Alg in ungeminderter Höhe gerichtet ist (vgl Urteil des Senats vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da nach ausdrücklicher Regelung in § 37b Satz 1 SGB III die Meldung beim Arbeitsamt "unverzüglich" nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts zu erfolgen hat und hinsichtlich des Merkmals "unverzüglich" auf die Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") zurückzugreifen ist, führt die unverschuldete Unkenntnis über die Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung zum Ausschluss der Rechtsfolgen des § 140 SGB III (vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Mai 2005 (B 11a/11 AL 81/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) näher begründet.

    Ein Verschulden des Klägers lässt sich schließlich nicht den Hinweisen des LSG auf die Möglichkeit der Information durch Medienberichte oder ein Ersuchen um Beratung entnehmen; insoweit hat der Senat im Urteil vom 25. Mai 2005 (B 11a/11 AL 81/04 R) klargestellt, dass eine Verpflichtung der Arbeitnehmer, alle Änderungen des Arbeitsförderungsrechts im Hinblick auf eventuelle Obliegenheiten ständig nachzuvollziehen, nicht besteht.

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R
    Da die Sache ohnehin an das LSG zurückzuverweisen ist, damit dieses die noch fehlenden Feststellungen trifft, erhält es dabei auch Gelegenheit, näher darauf einzugehen, ob der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum verfügbar im Sinne von arbeitsbereit und arbeitsfähig war (vgl § 119 Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 1 SGB III in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung); eine diesbezügliche Prüfung liegt im konkreten Fall nahe, da Verfügbarkeit bzw Arbeitsbereitschaft bei etwaiger Bindung an den Betrieb der Schwester des Klägers grundsätzlich nur bei Bereitschaft der Lösung vom bisherigen Betrieb bejaht werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 16 zu § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a Arbeitsförderungsgesetz).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R
    Gegenstand des Verfahrens und damit auch des Revisionsverfahrens ist das als Bescheid zu qualifizierende Schreiben der Beklagten vom 19. November 2003 und der Bewilligungsbescheid der Beklagten vom 21. November 2003, die eine rechtliche Einheit bilden (vgl BSGE 84, 225, 227 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Bei einem Rechtsstreit über die Höhe des Arbeitslosengeldes wegen dessen Minderung bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung kann der Streitgegenstand einer Klage auf die Anfechtung einer Minderung beschränkt werden (Abgrenzung zu BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).

    Gegenstand des Verfahrens und damit auch des Revisionsverfahrens sind das Schreiben der Beklagten vom 13. Januar 2004 und der Bewilligungsbescheid vom 15. Januar 2004, die eine rechtliche Einheit iS eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht , Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; vgl zu anderen entsprechenden Konstellationen im Arbeitsförderungsrecht Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

    Bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Alg handelt es sich zwar um einen so genannten Höhenstreit, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 40 RdNr 11 mwN).

    Diese Trennung erlaubt es, entgegen der bei Klagen auf höhere Leistung üblicherweise vorzunehmenden vollen Überprüfung aller die Leistungshöhe und auch den Leistungsgrund bestimmenden Faktoren (vgl hierzu BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; siehe auch Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9, 11 und 15 mwN) einen beschränkten Streitgegenstand des Verfahrens anzunehmen, wenn der Kläger eine solche Beschränkung will.

    Fehlt es an einer Erörterung der prozessualen Situation und einer entsprechenden Erklärung des Klägers, so ist im Hinblick auf die langjährige ständige Rechtsprechung des BSG zu Höhenstreitigkeiten regelmäßig von einer umfassenden Überprüfungspflicht und der Erhebung einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) auszugehen (siehe BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    Das Bundessozialgericht hat mit den Urteilen vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) und - B 11a/11 AL 47/04 R - entschieden, dass eine verspätete Meldung nur bei verschuldeter Rechtsunkenntnis zur Minderung des Arbeitslosengeldes führt.
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Gegenstand des Rechtsstreits und des Revisionsverfahrens ist ein einheitlicher Bescheid der Beklagten in Form des Schreibens (= Bescheids) vom 11. Dezember 2003 und des Bewilligungsbescheids vom 7. Januar 2004 (vgl dazu näher Bundessozialgericht , Urteil vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; s auch BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Zwar ist das LSG zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Alg um einen sog Höhenstreit handelt, bei dem nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11/11a AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Gegenstand des Verfahrens und damit auch des Revisionsverfahrens sind das Schreiben der Beklagten vom 9. Januar 2004 und der Bewilligungsbescheid vom 13. Januar 2004, die eine rechtliche Einheit im Sinn eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht , Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R; vgl auch die Urteile des Senats vom 18. August 2005 - B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R; zu anderen entsprechenden Konstellationen im Arbeitsförderungsrecht vgl Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 9 mwN zur Rechtsprechung des BSG).

    Bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Alg handelt es sich zwar um einen sog Höhenstreit, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3812/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Unverzüglich bedeutet, dass die persönliche Meldung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu erfolgen hat, nachdem die versicherungspflichtige Person vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (vgl. auch Voelzke, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts Rdnr. 492; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, steht nicht entgegen, dass er die zum 1. Juli 2003 in Kraft getretene gesetzliche Regelung nicht kannte (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Des Weiteren steht der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, nicht entgegen, dass der Arbeitgeber es entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III unterlassen hat, den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu informieren (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 5 AL 1986/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Unverzüglich bedeutet, dass die persönliche Meldung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu erfolgen hat, nachdem die versicherungspflichtige Person vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (vgl. auch Voelzke, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts Rdnr. 492; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, steht nicht entgegen, dass er die zum 1. Juli 2003 in Kraft getretene gesetzliche Regelung nicht kannte (ebenso LSG Baden-Württemberg,. Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Des Weiteren steht der Annahme, der Kläger habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, nicht entgegen, dass der Arbeitgeber es entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III unterlassen hat, den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu informieren (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2004 - L 5 AL 3835/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Unverzüglich bedeutet, dass die persönliche Meldung ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) zu erfolgen hat, nachdem die versicherungspflichtige Person vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Kenntnis erlangt hat (vgl. auch Voelzke, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts Rdnr. 492; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Der Annahme, die Klägerin habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, steht nicht entgegen, dass sie die zum 1. Juli 2003 in Kraft getretene gesetzliche Regelung nicht kannte (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom. 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

    Des Weiteren steht der Annahme, die Klägerin habe sich nicht unverzüglich arbeitsuchend gemeldet, nicht entgegen, dass der Arbeitgeber es entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III unterlassen hat, den Arbeitnehmer über die Meldepflicht zu informieren (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2004 - L 3 AL 1267/04 - Revision beim BSG - B 11 AL 47/04 R -).

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2004 - 12 Sa 1323/04

    Schadensersatz bei Nichtbeachtung der Informationsobliegenheit nach § 2 Abs. 2

    Ob dem Arbeitnehmer nach § 37b SGB III dessen Rechtsunkenntnis schon bei erster Arbeitslosigkeit nach der neuen Gesetzeslage (ab 01.07.2003) vorgeworfen werden kann, ist in der Instanzrechtsprechung der Sozialgerichte und der Literatur umstritten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2004, L 3 AL 1267/04 [BSG B 11 AL 47/04 R], SG Freiburg, Urteil vom 02.06 2004, S 3 AL 382/04, Gagel/Kruse, SGB III, § 37b Rz. 8, Zieglmeier, DB 2004, 1832 f.; ferner HWK/Peters-Lange, § 37b SGB III, Rz. 5).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 28/05 R

    Minderung der Arbeitslosenhilfe - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche -

    Bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Arbeitslosengeldes (Alg) bzw der Alhi handelt es sich zwar um einen sog Höhenstreit, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R und B 11a/11 AL 47/04 R).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 49/05

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 98/07

    Minderung des Arbeitslosengeldanspruches wegen einer verspäteten Meldung der

  • SG Oldenburg, 13.03.2007 - S 4 AL 146/05
  • SG Ulm, 08.06.2005 - S 6 AL 921/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AS 4/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Münster, 23.02.2005 - S 5 AL 209/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 210/06

    Minderung von Arbeitslosengeld wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung;

  • LSG Bayern, 12.07.2007 - L 8 AL 386/06

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - L 10 B 1293/05

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Verweigerung des Abschlusses einer

  • SG Münster, 17.09.2004 - S 5 AL 76/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 19.01.2006 - L 11 AL 427/03

    Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosengeld auf Grund der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - L 10 B 1293/05AS

    Rechtmäßigkeit der Kürzung von bereits bewilligten Leistungen zur Sicherung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 11 AL 99/08
  • SG Stuttgart, 06.10.2005 - S 21 AL 3006/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes bei Ausspruch einer Änderungskündigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2005 - L 8 B 37/05
  • SG Oldenburg, 13.03.2007 - S 4 AL 117/05
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a 7 AL 94/04 R
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Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 28.01.2005 - S 11 AL 47/04   

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https://dejure.org/2005,18087
SG Gelsenkirchen, 28.01.2005 - S 11 AL 47/04 (https://dejure.org/2005,18087)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28.01.2005 - S 11 AL 47/04 (https://dejure.org/2005,18087)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - S 11 AL 47/04 (https://dejure.org/2005,18087)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Kassel, 05.11.2004 - S 17 AL 2141/04

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.01.2005 - S 11 AL 47/04
    Schließlich hat sie mit Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit festgestellt, dass - sofern der Minderungsbetrag nicht vollständig angerechnet werden könne - die Restsumme bei der nächsten Weiterbewilligung berücksichtigt werde (vgl. hierzu Sozialgericht - SG - Kassel, Gerichtsbescheid vom 05.11.2004 - Az.: S 17 AL 2141/04, unveröffentlicht - juris).
  • SG Dortmund, 26.07.2004 - S 33 AL 127/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 28.01.2005 - S 11 AL 47/04
    Dies wiederum setzt voraus, dass die den Versicherten auferlegte Obliegenheit hinreichend bestimmt ist (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 26.07.2004 - Az.: S 33 AL 127/04, SG Gelsenkirchen, Urteil vom 06.12.2004 - Az.: S 20 AL 47/04, beide unveröffentlicht).
  • SG Gelsenkirchen, 27.05.2005 - S 11 AL 142/04

    Arbeitslosenversicherung

    Dies wiederum setzt voraus, dass die den Versicherten auferlegte Obliegenheit hinreichend bestimmt ist (vgl. SG Dortmund, Urteil vom 26.07.2004 - Az.: S 33 AL 127/04, SG Gelsenkirchen, Urteile vom 06.12.2004 - Az.: S 20 AL 47/04 und vom 28.01.2005 - Az.: S 11 AL 47/04, jeweils unveröffentlicht).
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