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   OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6081
OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93 (https://dejure.org/1993,6081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.1993 - 11 AR 20/93 (https://dejure.org/1993,6081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 (https://dejure.org/1993,6081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe vor Entscheidung über Aufhebungsantrag möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 65a, § 46

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 449
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15

    Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren

    Im Einzelfall mag es dabei rechtlich unbedenklich sein, von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im Aufhebungsverfahren abzusehen, wenn sich sein Begehren nach Aufhebung der Betreuung von vornherein als eine offenkundig aussichtslose oder querulatorisch erscheinende Eingabe darstellt (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 1998, 150; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Zwar soll das abgebende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Abgabereife verpflichtet sein, zunächst alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (OLG Brandenburg, NJWE-FER 2000, 322; BayObLG, FamRZ 1994, 1189; 1995, 483; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449; Sonnenfeld in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 273 FamFG, Rdn. 20).

    Auch für die Frage, ob und gegebenenfalls welche Verfügungen das Gericht vor einer Abgabe zu treffen hat, sind in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend (BayObLG, FamRZ 1997, 439; 1999, 159; 2000, 1299; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449; OLG München, FGPrax 2008, 67; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1982, 483, Sonnenfeld, a.a.O. ).

    Die Prüfung ist deshalb nach den Interessen und dem Wohl des Betreuten vorzunehmen, die in der Regel darauf gerichtet sind, dass ein ortsnahes Gericht die Betreuung führt (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449; OLG München, FGPrax 2008, 67).

  • OLG Stuttgart, 12.09.2011 - 8 AR 12/11

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit unter

    Dem stehen die vom Betreuungsgericht Ravensburg zitierten Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, und FGPrax 2002, 115, sowie OLG Köln FamRZ 2001, 1543, nicht entgegen, da sie vollständig andere Sachverhalte betreffen und die Beurteilung der Abgabereife keinen starren Regeln, sondern in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen unterliegt.
  • OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz, RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99

    Rechtmäßigkeit der Abgabe einer Betreuungserweiterungssache an ein anderes

    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amtswegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Der Vollständigkeit halber sei abschließend auf folgendes hingewiesen: Einer - nach weiteren Ermittlungen zu den dafür maßgeblichen Umständen - gebotenen Abgabe stünde bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen, daß für den Betroffenen ein Betreuer noch nicht bestellt ist (Beschluß des Senats vom 23. April 1993 - 11 AR 8/93 - unter Bezugnahme auf BayObLG FamRZ 1993, 449; vgl. auch Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 - FamRZ 1994, 449, 451).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 9/00
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz, RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 11 AR 24/95
    Abschließend sei bemerkt, daß der im Schreiben des Betroffenen vom 27.10.1995 enthaltene Antrag auf Aufhebung der Betreuung ("Einstellung des Verfahrens") einer Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegenstünde (Beschluß des Senats - 11 AR 20/93 - vom 11.10.1993, abgedruckt in: FamRZ 1994, 449).
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