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   VGH Bayern, 10.09.2002 - 11 B 02.937   

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https://dejure.org/2002,47498
VGH Bayern, 10.09.2002 - 11 B 02.937 (https://dejure.org/2002,47498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.2002 - 11 B 02.937 (https://dejure.org/2002,47498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2002 - 11 B 02.937 (https://dejure.org/2002,47498)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007 - 1 B 6.06

    Zeitpunkt des Beginns der Verlängerung einer Fahrerlaubnis

    Für die Bemessung der Geltungsdauer kommt es im Falle der Verlängerung einer befristet erteilten Fahrerlaubnis - und damit abweichend von ihrer erstmaligen Erteilung nach § 23 Abs. 1 Satz 3 FeV - nicht auf das Datum des Tages an, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt hat (so wohl auch Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Auflage 2004, § 23 Anm. 3, wo es heißt, dass sich durch Anwendung des durch § 23 Abs. 1 Satz 3 FeV fiktiv festgelegten Fristbeginns die erste Geltungsfrist etwas verkürzen kann; a.A. VGH München, Beschluss vom 10. September 2002 - 11 B 02.937 -, juris Rn. 26; Schurig/Glowalla/Brauckmann, Handbuch des Fahrerlaubnisrechts, 2. Auflage 2004, S. 166, jeweils ohne nähere Begründung).
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