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   VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892   

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https://dejure.org/2011,3593
VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892 (https://dejure.org/2011,3593)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2011 - 11 B 08.1892 (https://dejure.org/2011,3593)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2011 - 11 B 08.1892 (https://dejure.org/2011,3593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Benutzungspflicht für einen die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer im Verhältnis zu der auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden Gefahr verringernden Radweg

  • frank-bokelmann.de PDF
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 45 Absatz 1 und 9 StVO, VwV-StVO
    Straßenverkehrsrecht: Radwegbenutzungspflicht bei nicht den Mindestanforderungen der VwV zur StVO genügenden Radwegen | Radwegebenutzungspflicht der, Nichteinhaltung der Radwegbreite nach der VwV-StVO auf einer Länge von 300 m; Besondere örtliche Verhältnisse und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Benutzungspflicht für einen die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer im Verhältnis zu der auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden Gefahr verringernden Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den Mindestanforderungen entspricht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zu enge Radweg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Radfahrer müssen auch (zu) schmale Radwege benutzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Radweg zu schmal - Radwegbenutzungspflicht gilt trotzdem!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auch schlechter Radweg muss benutzt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radwegbenutzungspflicht

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Auch ein mieser Radweg muss benutzt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Weg von der Straße, rauf auf den Fahrradweg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Radewegbenutzungspflicht kann auch bei zu schmalen Radwegen bestehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fahrradweg muss auch dann benutzt werden, wenn er nicht den Mindestanforderungen entspricht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892
    Die Frist für die Anfechtung eines Verkehrsverbotes, das durch Verkehrszeichen bekannt gegeben wird, beginnt für einen Verkehrsteilnehmer zu laufen, wenn er zum ersten Mal auf das Verkehrszeichen trifft, hingegen wird die Frist für ihn nicht erneut ausgelöst, wenn er sich dem Verkehrszeichen später ein weiteres Mal gegenübersieht (BVerwG vom 23.9.2010 SVR 2010, 476).

    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (BVerwG vom 5. April 2001 a.a.O. und vom 23. September 2010 SVR 2010, 476).

    Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO können - wie das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und Lkw-Überholverboten bereits entschieden hat - bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. zuletzt vom 23. September 2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 11 ZB 14.189

    Radwegbenutzungspflicht; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur

    Wäre Letzteres anzunehmen, käme es für die Zulässigkeit der Klage darauf an, wann der Kläger erstmals auf die entsprechenden Verkehrszeichen getroffen ist (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 Rn. 24; B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 23).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 30) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 Rn. 38; B.v. 22.4.2013 - 11 ZB 13.490 - juris Rn. 12).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 6. April 2011 (11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 Rn. 38) die Rechtmäßigkeit der Benutzungspflicht für einen nicht den Mindestanforderungen der VwV-StVO entsprechenden Radweg bejaht hat, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer im Verhältnis zu der Gefahr im Sinn von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nochmals deutlich gesteigerten Gefährdung der Radfahrer selbst führen würde, ein Radweg vorhanden ist, dessen Benutzung zumutbar ist und ein Ausbau des vorhandenen Radwegs aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres möglich ist, handelt es sich hierbei nicht um zwingende Voraussetzungen für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.

    Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht sind durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159; B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als Vorinstanz (U.v. 11.8.2009 - 11 B 08.186; U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892) grundsätzlich geklärt.

    Soweit der Kläger hierzu vorträgt, das Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 2012 (3 B 62.11 - NJW 2012, 3048) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 (11 B 08.1892) ab und beruhe auf dieser Abweichung, weil das Verwaltungsgericht die dort aufgestellten Voraussetzungen (nochmals deutlich gesteigerte Gefährdung der Radfahrer bei Mitbenutzung der Fahrbahn, Zumutbarkeit der Benutzung des Radwegs, Ausbau des Radwegs nicht ohne weiteres möglich) nicht geprüft habe, wird damit keine Divergenz dargelegt.

  • VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Aufhebung;

    Die örtliche Verkehrsbelastung kann - wie zuvor dargelegt und entgegen der Rechtsauffassung des Klägers - tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO sein und die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ausfüllen (vgl. BayVGH, U. v. 06.04.2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn. 36).

    Dies setzt aber einen atypisch gelagerten Sachverhalt voraus (vgl. Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl., § 114 Rn. 15), eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse nochmals deutlich gesteigerte Gefährdung der Radfahrer bei Benutzung der Fahrbahn (vgl. BayVGH, U. v. 06.04.2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn. 38) bzw. eine Gefährdungssituation auf der Fahrbahn, die auch mit Blick auf einen den Vorgaben der VwV-StVO nicht genügenden Ausbauzustand des Radwegs nicht hinnehmbar ist (BVerwG, B. v. 16.04.2012 - 3 B 62/11 -, juris Rn. 8).

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518

    Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte

    Danach kommt die Anlage von Radwegen im Allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung und der Verkehrsablauf erfordern (siehe zum Ganzen: BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 - BVerwGE 138, 159 - juris Rn. 16-18, 23, 25 f.; BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 11 ZB 14.189 - juris Rn. 10; U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - juris Rn. 34 f.).

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 6. April 2011 (BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 - Rn. 38) die Rechtmäßigkeit der Benutzungspflicht für einen nicht den Mindestanforderungen der VwV-StVO entsprechenden Radweg bejaht hat, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer im Verhältnis zu der Gefahr i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nochmals deutlich gesteigerten Gefährdung der Radfahrer selbst führen würde, ein Radweg vorhanden ist, dessen Benutzung zumutbar ist und ein Ausbau des vorhandenen Radwegs aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres möglich ist, handelt es sich hierbei nicht um zwingende Voraussetzungen für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.

    Angesichts der auch für ihn geltenden Grundregeln des § 1 StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt und mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, ist dies auf dem hier relativ kurzen Streckenabschnitt von ca. 50 m angesichts der deutlich gesteigerten Gefahr für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer im Fall der Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer durchaus vertretbar (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - juris Rn. 40).

  • VG München, 06.10.2015 - M 23 K 14.5122

    Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht

    Dies bestätigt auch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO; insbesondere zu § 2 Rn. 9) (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 - juris 25 ff.; BayVGH, U.v. 11.8.2009 - 11 B 11.186; U. v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892; B.v. 4.12.2014 - 11 ZB 14.189 - jeweils juris).

    Auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010 - die zumindest als Entscheidungshilfe der Verwaltung mit herangezogen werden können (vgl. VwV-StVO zu § 2 Rn. 13; BayVGH, U.v. 06.04.2011 - 11 B 08.1892, Rn. 36; BVerwG, U.v. 16.04.2012 - 3 B 62/11, Rn. 20 - jeweils juris) - führen zu Zweirichtungsradwegen innerorts aus, dass solche Radwege nur nach sorgfältiger Prüfung und nach Sicherung der Konfliktpunkte (insbesondere Einmündungen und Grundstückszufahrten) in Gegenrichtung freigegeben werden dürfen.

  • VG München, 23.06.2015 - M 23 K 13.3232

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts; (keine) qualifizierte

    Die VwV-StVO enthält darüber hinaus zu § 45 Abs. 1c StVO weitere, von der Verwaltung grundsätzlich zu beachtende Kriterien (vgl. zur Verbindlichkeit der VwV-StVO für die Verwaltung als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - juris Rn. 38).
  • VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16

    Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für die Wertung, ob eine besondere Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO vorliegt, neben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO die in der ERA enthaltenen technischen Regelwerke zumindest Anhaltspunkte liefern (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 01.02.2016 - 12 LA 211/16 -, juris Rn 20, unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 -, juris Rn 27 u. Beschl. v. 16.04.2012 - 3 B 62.11 -, juris Rn 15; VGH BW, Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 -, juris Rn 44; BayVGH, Urt. v. 06.04.2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn 36).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Da auch Radfahrer die Grundregel des § 1 StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert und jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt und mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, zu beachten haben, sind dabei die gerichtlichen Feststellungen ohne weiteres nachvollziehbar, dass Radfahrer bei Benutzung des Radwegs Rücksicht auf Passanten und Fahrgäste im Haltestellenbereich zu nehmen haben (vgl. zu diesem Kriterium BayVGH, Urt. v. 6. April 2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn. 40).
  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

    Zumal die streitgegenständlichen Verkehrszeichen lediglich zwei Wege im sog. Bannwald, d.h. in einem relativ kleinen Waldstück betreffen, so dass dem Kläger ein Umfahren zumutbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 nachfolgend BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 3 B 62/11 - NJW 2012, 3048).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 12 LA 211/14

    Fahrbahn; Fahrstreifen; Gefahrenlage; Radwegbenutzungspflicht;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für die Wertung, ob eine besondere Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vorliegt, neben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) die in der ERA, Ausgabe 2010, enthaltenen technischen Regelwerke zumindest Anhaltspunkte liefern (s. etwa BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 -, BVerwGE 138, 159, juris Rdn. 27; Beschl. v. 16.04.2012 - 3 B 62.11 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 48, juris Rdn. 15; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2011 - 5 S 2285/09 -, VBlBW 2011, 275, juris Rdn. 44; Bay. VGH, Urt. v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 -, BayVBl. 2011, 504, juris Rdn. 36).
  • VG Hamburg, 02.02.2023 - 5 K 3154/18

    Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der

    Denn auch wenn die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung grundsätzlich an die Vorgaben der VwV-StVO, die im Rahmen der Bundesaufsicht bei landeseigenem Vollzug von Bundesrecht gewährleisten soll, dass verkehrsbehördliche Anordnungen im ganzen Bundesgebiet nach den gleichen Grundsätzen erfolgen, gebunden ist, kann die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht entgegen der vorgesehenen Mindestbreiten bei ordnungsgemäßer Abwägung der widerstreitenden Verkehrsinteressen gleichwohl rechtmäßig sein (VGH München, Urt. v. 6.4.2011, 11 B 08.1892, juris Rn. 38; VG Minden, a.a.O. Rn. 71; VG Braunschweig, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch VG Hamburg, Urt. v. 22.3.2018, 5 K 1446/15, n.v.).
  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Verfahrensmangel; Anordnung einer

  • VG München, 11.08.2020 - M 23 K 20.467

    Verpflichtungsklage auf Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht

  • VG Köln, 25.07.2014 - 18 K 367/14

    Radwegbenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage; Einschätzungsprärogative;

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490

    Anordnung einer Radewegebenutzungspflicht

  • VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 4 K 12.1354

    Bei einer kurvenreichen, stark ansteigenden und hohem Verkehrsaufkommen

  • VG Ansbach, 18.06.2012 - AN 10 K 11.01571

    Radwegbenutzungspflicht; besondere örtliche Gefahrenlage (Haupteinfallstraße,

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