Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • burhoff.de

    EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung, Vorlage

  • openjur.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für die Nichtanerkennung einer ab dem 19.01.2009 von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten EU-Fahrerlaubnis

  • BAYERN | RECHT

    § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 S 2 FeV, Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 4 S 2 EGRL 126/2006, Art 13 Abs 2 EGRL 126/2006, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91, Art 8 Abs 2 EWGRL 439/91, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91
    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für die Nichtanerkennung einer ab dem 19.01.2009 von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten EU-Fahrerlaubnis | Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof;

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  • Landesanwaltschaft Bayern

    § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FeV, Art. 11 Abs. 4 Satz 2; Art. 13 Abs. 2 RL 2006/126/EG
    Straßenverkehrsrecht: Gültigkeit von ausländischen EU-Fahrerlaubnissen im Inland | Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH; Nichtanerkennung von ausländischen EU-Fahrerlaubnissen, die nach dem 18.01.2009 erteilt worden sind; Früherer Fahrerlaubnisentzug im Bundesgebiet

  • verkehrslexikon.de

    Vorlagefragen an den EuGH zur Anerkennung von EU-Führerscheinen - betrifft Führerscheine - ausgestellt ab dem 19.01.2009

Kurzfassungen/Presse (2)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Bald klare Sicht bei der EU-Fahrerlaubnis? - man kann es nur hoffen…

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer VGH legt EuGH Frage zum "Führerscheintourismus" vor - Anerkennung von im EU Ausland an Deutschen ausgestellten Führerschein in Deutschland möglich?

Sonstiges

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (34)  

  • VG Würzburg, 30.03.2011 - W 6 K 10.297  

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

    Mit Beschluss vom 16. August 2010 habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Geschäftszeichen 11 B 10.1030 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu den Voraussetzungen für die Nichtanerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 von einem Mitgliedsstaat ausgestellten EU-Fahrerlaubnis gestellt.

    Es war nicht gehalten, das Verfahren wegen der Vorlage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 16.08.2010, Az: 11 B 10.1030, DAR 2010, 596) zum Europäischen Gerichtshof nach § 94 VwGO auszusetzen.

    Einen weitergehenden Regelungsgehalt hat diese Vorschrift nicht (BayVGH, B.v. 10.11.2009, Az: 11 CS 09.2082, NZV 2010, 48; B.v. 21.12.2009, Az: 11 CS 09.1791, DAR 2010, 103; B.v. 05.08.2010, Az: 11 CS 310.1188; B.v. 16.08.2010 Az: 11 B 10.1030, DAR 2010, 596; VGH BW, B.v. 21.01.2010, Az. 10 S2391/09, DAR 2010, 153; OVG NRW, B.v. 20.01.2010, 16 B 814/09).

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat seine Auffassung in seiner Vorlageentscheidung an den Europäischen Gerichtshof vom 16. August 2010 (Az: 11 B 10.1030, DAR 2010, 596) sowie in weiteren Entscheidungen auch angesichts gegenläufiger anderer obergerichtlicher Entscheidungen ausdrücklich aufrechterhalten (vgl. etwa BayVGH, B.v. 07.10.2010, Az: 11 CS 10.1380; B.v. 18.01.2011, Az: 11 CS 10.2363).

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.239  

    Antragserweiterung in Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ab dem 19.

    Um insoweit eine Klärung herbeizuführen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 16. August 2010 (Az. 11 B 10.1030) eine Vorabentscheidung dieses Gerichts zu folgender Frage eingeholt:.

    Im Vorlagebeschluss vom 16. August 2010 (a.a.O., RdNrn. 42 - 44) hat der Senat diesen Rechtsstandpunkt nochmals bekräftigt.

    Ob insoweit eine gemäß Art. 52 Abs. 1 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in jeder Hinsicht gerechtfertigte Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit inmitten steht oder Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG seinerseits einer einschränkenden Interpretation bedarf, muss der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorbehalten bleiben, die auf den Vorlagebeschluss vom 16. August 2010 (a.a.O.) hin zu erwarten ist.

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380  

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Da die Rechtslage von mehreren Oberverwaltungsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich beurteilt wird, wie das der Antragsteller für geboten hält (vgl. neben den vorerwähnten Entscheidungen des HessVGH vom 4.12.2009, a.a.O., und des OVG RhPf vom 9.12.2009, a.a.O., und vom 17.2.2010, a.a.O., auch SaarlOVG vom 16.6.2010 ZfS 2010, 530), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 16. August 2010 (Az. 11 B 10.1030) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu folgender Frage eingeholt:.

    Ob insoweit eine gemäß Art. 52 Abs. 1 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in jeder Hinsicht gerechtfertigte Einschränkung des (Grund-)Rechts auf Freizügigkeit vorliegt oder Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG in solchen Fällen einer einschränkenden Interpretation bedarf, muss der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorbehalten bleiben, die auf den Vorlagebeschluss vom 16. August 2010 (a.a.O.) hin zu erwarten ist.

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  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11  

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    b) Gemessen an diesem Maßstab hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Beschwerdeführer seinem gesetzlichen Richter entzogen, indem es davon abgesehen hat, ein eigenes Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu richten oder das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 16. August 2010 - 11 B 10.1030 -, DAR 2010, S. 596 = Rs. C-419/10, Hofmann, ABl 2010 Nr. C 301/12) auszusetzen.
  • OLG München, 06.07.2012 - 4St RR 71/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

    Der Generalstaatsanwalt in München hat mit Vorlageschreiben vom 29. Juli 2011 beantragt, die Entscheidung über die Revision des Angeklagten bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 zurückzustellen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 29. November 2011 (Gz.: 4 StRR 135/11) die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 13. April 2011 bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 zurückgestellt.

    Am 26. April 2012 hat die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-419/10 im Verwaltungsverfahren Wolfgang Hofmann gegen den Freistaat Bayern im oben benannten Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (11 B 10.1030 ) entschieden.

  • OLG München, 05.04.2012 - 4St RR 30/12  

    Die im Strafverfahren auf freiwilliger Basis abgegebenen Angaben des Angeklagten,

    Mit Beschluss des Senats vom 5. August 2011 (Gz: 4 StRR 57/11) wurde die Entscheidung über die Revision des Angeklagten bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 und im Verfahren des Landgerichts Gießen mit dem Aktenzeichen 1 Ns 603 Js 36155/08 zurückgestellt.

    Die Entscheidung des EuGH im Verfahren des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 ist nicht (mehr) entscheidungserheblich, da der aufgrund der Feststellungen des Landgerichts bestehende Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis vorliegend dazu führt, das die tschechische Fahrerlaubnis den Angeklagten am 2.November 2010 nicht zu einer Fahrt mit einem PKW auf öffentlichen Straßen im Inland berechtigte.

  • VG München, 30.08.2010 - M 6a S 10.3879  

    EU-Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2009

    Ebenso wie das erkennende Gericht gehen das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.1.2010, SVR 2010, 150 = zfs 2010, 236), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.1.2010, DAR 2010, 153), das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.2.2010 Az. 1 M 165/09), das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 23.6.2010 Az. 2 MB 31/10) und auch der BayVGH (Beschluss vom 16.8.2010, 11 B 10.1030) davon aus, dass es nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG für die Befugnis, ausländischen EU-Fahrerlaubnissen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung zu versagen, nicht mehr auf einen Verstoß gegen das Erfordernis eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat ankomme.

    Wie der BayVGH in seinem Beschluss vom 16.8.2010 a.a.O. ausgeführt hat, ist nämlich zum einen.

  • VG München, 29.09.2010 - M 6a S 10.4378  

    EU-Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2009; isolierte Sperrfrist

    Ebenso wie das erkennende Gericht gehen das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.1.2010, SVR 2010, 150 = zfs 2010, 236), der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 21.1.2010, DAR 2010, 153), das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.2.2010 Az. 1 M 165/09), das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 23.6.2010 Az. 2 MB 31/10) und auch der BayVGH (Beschluss vom 16.8.2010, 11 B 10.1030) davon aus, dass es nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG für die Befugnis, ausländischen EU-Fahrerlaubnissen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung zu versagen, nicht mehr auf einen Verstoß gegen das Erfordernis eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat ankomme.

    Wie der BayVGH in seinem Beschluss vom 16.8.2010 a.a.O. ausgeführt hat, ist nämlich zum einen.

  • VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 7 S 11.1253  

    Eine nach dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis; kein

    Das Klageverfahren (Az. Au 7 K 11.1252) wurde mit Beschluss des Gerichts vom 6. September 2011 bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. August 2010 (Az. 11 B 10.1030) vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen zu den Voraussetzungen für die Nichtanerkennung einer ab dem 19. Januar 2009 von einem anderen Mitgliedstat ausgestellten EU-Fahrerlaubnis ausgesetzt.

    Zu der Frage, ob eine Auslegung dieser Vorschriften, der zufolge die bloße, im Verkehrszentralregister noch nicht getilgte Tatsache einer früheren Fahrerlaubnisentziehung oder einer ihr gleichstehenden Maßnahme ausreicht, um die Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis nach sich zu ziehen, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist, hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof durch Beschluss vom 16. August 2010 (a.a.O.) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt.

  • OLG München, 23.04.2012 - 4St RR 31/12  

    Die im Strafverfahren auf freiwilliger Basis abgegebenen Angaben des Angeklagten,

    Mit Beschluss des Senats vom 8. August 2011 (Gz: 4 StRR 78/11) wurde die Entscheidung über die Revision des Angeklagten bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 und im Verfahren des Landgerichts Gießen mit dem Aktenzeichen 1 Ns 603 Js 36155/08 zurückgestellt.

    Die Entscheidung des EuGH im Verfahren des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 ist nicht (mehr) entscheidungserheblich, da der aufgrund der Feststellungen des Landgerichts bestehende Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis vorliegend dazu führt, das die tschechische Fahrerlaubnis den Angeklagten am 9. April 2011 nicht zu einer Fahrt mit einem PKW auf öffentlichen Straßen im Inland berechtigte.

  • OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 74/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

  • OLG München, 06.07.2012 - 4St RR 73/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

  • VG Augsburg, 10.12.2012 - Au 7 K 12.1293  

    Klage unzulässig geworden; Untertauchen des Klägers (zur Festnahme

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 190.10  

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; polnische Fahrerlaubnis;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11  

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische

  • VG Augsburg, 10.12.2012 - Au 7 K 12.1294  

    Klage unzulässig geworden; Untertauchen des Klägers (zur Festnahme

  • VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941  

    Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 1 S 10.11  

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische

  • OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 138.11  

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; tschechische Fahrerlaubnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 16 B 1246/11  

    Übertragbarkeit der in der EuGH-Rechtsprechung zur Richtlinie 91/439/EWG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - 16 B 1481/11  

    Berechtigung zur Nutzung einer in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis nach

  • VG Braunschweig, 03.11.2010 - 6 A 31/10  

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961  

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 03.02.2012 - 11 C 12.32  

    Inlandsgültigkeit einer ungarischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3.

  • VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432  

    Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

  • VG München, 28.04.2011 - M 1 S 11.1309  

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbene EU-Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 19.09.2011 - 11 BV 11.1096  
  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 10 ZB 10.3029  

    Divergenzrüge; grundsätzliche Bedeutung; fehlende Darlegung der

  • OLG München, 21.06.2012 - 4St RR 72/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

  • OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 68/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

  • OLG München, 26.06.2012 - 4St RR 67/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

  • OLG München, 28.06.2012 - 4St RR 70/12  

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit,

  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 C 11.1962  

    Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits

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