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   BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96   

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BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96 (https://dejure.org/1997,4953)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 11 B 102.96 (https://dejure.org/1997,4953)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 11 B 102.96 (https://dejure.org/1997,4953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 2 Abs. 1 EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) im Sinne einer drittschützenden Vorschrift

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 138 VwGO, § 2 EKrG
    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; Eisenbahnkreuzung; höhengleicher Bahnübergang; Verkehrssicherungspflicht; Pflicht zum Bau von Überführungen und Drittschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EKrG § 2 Abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Spruchkörperzuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan; Recht des Schienenverkehrs - Drittschutzwirkung des § 2 Abs. 1 EKrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 93
  • DÖV 1998, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.09.1989 - 2 CB 54.86

    Verteilung der Bewertung von Arbeiten auf mehrere Prüfer - Gebot der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn das Gericht seine Zuständigkeit willkürlich angenommen hat (vgl. Beschluß vom 14. September 1989 - BVerwG 2 CB 54.86 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 90 m.w.N.), wenn also die Zuständigkeitsannahme des Gerichts bei verständiger Würdigung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1955 - VI ZR 257/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde läßt sich § 2 Abs. 1 EKrG daher nicht - wie die Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung über die Sicherung höhengleicher Bahnübergänge (vgl. dazu RGZ 169, 376 ; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99 ) - als eine die allgemeine Verkehrssicherungspflicht konkretisierende Norm auffassen (ebenso Marschall /Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rn. 1.4).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96
    Drittschutz vermitteln nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts solche Vorschriften, die nach dem in ihnen enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierten Personenkreises dienen (vgl. z.B. BVerwGE 95, 333 [BVerwG 20.04.1994 - 11 C 17/93]).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 29/65

    Keine Ansprüche Einzelner aus Straßenbaulast

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96
    § 2 Abs. 1 EKrG hat eher Ähnlichkeit mit der Bestimmung in § 3 Abs. 1 FStrG, wonach die Träger der Straßenbaulast die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern haben; diese Bestimmung hat auch der Bundesgerichtshof nicht als Schutzgesetz zugunsten der Wegebenutzer, sondern als allein dem Allgemeininteresse dienend angesehen (Urteil vom 20. März 1967 - III ZR 29/65 - NJW 1967, 1325 [BGH 20.03.1967 - III ZR 29/65]).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn das Gericht seine Zuständigkeit willkürlich angenommen hat (vgl. Beschluß vom 14. September 1989 - BVerwG 2 CB 54.86 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 90 m.w.N.), wenn also die Zuständigkeitsannahme des Gerichts bei verständiger Würdigung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28 m.w.N.).
  • RG, 07.07.1942 - VI 136/41

    1. Sind §§ 18 und 46 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Schutzgesetze im

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde läßt sich § 2 Abs. 1 EKrG daher nicht - wie die Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung über die Sicherung höhengleicher Bahnübergänge (vgl. dazu RGZ 169, 376 ; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99 ) - als eine die allgemeine Verkehrssicherungspflicht konkretisierende Norm auffassen (ebenso Marschall /Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rn. 1.4).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Drittschutz vermitteln nur solche Vorschriften, die zumindest auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individuellen Personenkreises dienen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 1997 - 11 B 102.96 - Buchholz 407.2 § 2 EKrG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. März 1997 (BVerwG 11 B 102.96 - Buchholz 407.2 § 2 EKrG Nr. 1) unter Rückgriff auf frühere Rechtsprechung zum Schutznormcharakter gesetzlicher Vorschriften die drittschützende Wirkung des § 2 Abs. 1 EKrG verneint.
  • OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IIIa) - Containerhafen;

    Betrifft ein wasserstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss über die Erweiterung eines Containerhafens nur die Herstellung der Kaje und der Lagerflächen (Infrastruktur), ist eine Vorausbeurteilung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Umschlagsanlagen (Suprastruktur) in der Weise erforderlich, dass die grundsätzliche Vereinbarkeit des Hafenumschlags mit den Anforderungen des Immissionsschutzrechts positiv festgestellt wird (im Anschl. an das Senatsurteil vom 11.06.1996, UPR 1997, 299).

    Auch der Klägers zu 6., der nicht - wie die übrigen Kläger - Eigentümer eines Wohngebäudes, sondern Mieter einer Wohnung in der Nachbarschaft der geplanten Anlage ist, ist klagebefugt; zur näheren Begründung kann insoweit auf das Urteil des Senats vom 11.06.1996 (UPR 1997, 299) zum CT III Bezug genommen werden, das den Beteiligten bekannt ist.

  • OVG Bremen, 11.01.2005 - 1 D 224/04

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IV) - Containerhafen;

    Zwischen 1980 und 1983 wurde die Stromkaje um ca. 650 m (CT II) und ab 1994 um weitere 700 m (CT III) nach Norden verlängert (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 11.06.1996 - 1 G 3/94, UPR 1997, 299); zuletzt wurde die Kaje ab 2001 um einen weiteren Großschiffsliegplatz von ca. 350 m Länge (CT IIIa) vergrößert (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 13.12.2001 - 1 D 299/01 - NordÖR 2002, 116).
  • VGH Bayern, 14.09.2009 - 8 B 08.2829

    Kein Anspruch von Anliegern auf Schließung eines planwidrigen Fuß- und Radwegs

    Da es ein subjektives Recht des Einzelnen auf eine gemeindliche Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht gibt, gewähren auch die Regeln über die Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 Abs. 2 BauGB den Planbetroffenen keine subjektiv-rechtlichen Ansprüche auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens und keine subjektiv-rechtlichen Abwehransprüche gegen die Verwirklichung eines Vorhabens ohne Bauleitplanung (vgl. BVerwG vom 3.8.1982 BayVBl 1983, 56/57; vom 24.4.1997 BayVBl 1997, 733).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2012 - 4 M 145/12

    Zurückverweisung eines Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht

    Ob die angegriffene Entscheidung auch gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, weil sich die fehlerhafte Anwendung des Geschäftsverteilungsplans als offensichtlich unhaltbar (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 - BVerwG, Beschl. v. 19. März 1997 - 11 B 102/96 - OVG A-Stadt, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - 2 L 228/03 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.) erweist, muss aber nicht entschieden werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 3 L 4/07

    Herstellung einer Zufahrt

    Zum Drittschutz von Normen führt das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 19. März 1997 (- 11 B 102/96 - juris) aus:.
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