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   VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798   

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VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798 (https://dejure.org/2013,2612)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2013 - 11 B 11.2798 (https://dejure.org/2013,2612)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 11 B 11.2798 (https://dejure.org/2013,2612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 7 Abs. 1, § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 91/439/EWG
    Fahrerlaubnisrecht: Umtausch von EU-Führerscheinen; Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei Erteilung der Erstfahrerlaubnis | Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein; Umtausch dieses Führerscheins in einen anderen ausländischen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 7 Abs. 1, § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 91/439/EWG
    Fahrerlaubnisrecht: Umtausch von EU-Führerscheinen; Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei Erteilung der Erstfahrerlaubnis | Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein; Umtausch dieses Führerscheins in einen anderen ausländischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Zum anderen sollte den in den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann/Funk, DAR 2008, 459/465; und C-334/06 bis 336/06 - Zerche) enthaltenen Aussagen Rechnung getragen werden (so ausdrücklich bereits Abschnitt A ["Zielsetzung"] des Vorblatts zur Bundesrats-Drs. 851/08 vom 6.11.2008, mit der der Entwurf dieser Verordnung dem Bundesrat zugeleitet wurde).

    Die Absicht, das deutsche Recht an die Vorgaben der EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) anzupassen, kommt ferner in Abschnitt A.2 des allgemeinen Teils der Begründung des Verordnungsentwurfs (BR-Drs. 851/08, S. 5 f.) sowie in der Einzelbegründung zu Art. 1 Nr. 4 (diese Vorschrift enthält die Änderungen des § 28 FeV) zum Ausdruck (BR-Drs. 851/08, S. 11 f.).

  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Nach dem Vorbringen des Beweisführers muss ferner jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der in der öffentlichen Urkunde bezeugten Tatsache sprechen (BVerwG, U.v. 13.11.1984 - NJW 1985, 1179/1180).

    Andernfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung z.B. des ausstellenden Amtsträgers als Zeugen entwertet werden (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1984, a.a.O.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf die dem § 28 Abs. 4 FeV zugrunde liegende Absicht des Verordnungsgebers i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Aufbauklassenerwerb (U.v. 13.10.2011 - Apelt, C-224/10; B.v. 22.11.2011 - Köppl, C-590/10) zu schließen.

    Denn auch in diesem Fall ist die spätere Fahrerlaubnis auf der Grundlage "einer Fahrerlaubnis erteilt worden" die "mit einer Unregelmäßigkeit behaftet ist, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt" (vgl. EuGH, v. 22.11.2011, a.a.O., Rn. 52), nämlich dem Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzung.

  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Erbracht ist dieser Beweis nur, wenn der volle Nachweis eines anderen Geschehensablaufs geführt wird (BVerwG, U.v. 16.5.1986 - NJW 1986, 2127/2128).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu fordern, dass ein Beweisantritt, mit dem der Gegenbeweis im Sinn von § 418 Abs. 2 ZPO geführt werden soll, substantiiert ist (BVerwG, U.v. 16.5.1986, a.a.O.).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf die dem § 28 Abs. 4 FeV zugrunde liegende Absicht des Verordnungsgebers i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Aufbauklassenerwerb (U.v. 13.10.2011 - Apelt, C-224/10; B.v. 22.11.2011 - Köppl, C-590/10) zu schließen.
  • OLG Köln, 01.10.1986 - 2 Wx 53/86

    Bevollmächtigung bei der Anmeldung einer Kapitalerhöhung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    An einen auf die Widerlegung der Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO abzielenden Gegenbeweis sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (BGH, U.v. 29.10.1986 - NJW 1987, 135).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Zum anderen sollte den in den Urteilen des EuGH vom 26. Juni 2008 (C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann/Funk, DAR 2008, 459/465; und C-334/06 bis 336/06 - Zerche) enthaltenen Aussagen Rechnung getragen werden (so ausdrücklich bereits Abschnitt A ["Zielsetzung"] des Vorblatts zur Bundesrats-Drs. 851/08 vom 6.11.2008, mit der der Entwurf dieser Verordnung dem Bundesrat zugeleitet wurde).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. BayVGH, U.v. 23.11.2011 SVR 2012, 195; U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris) wird durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses erbracht.
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 11 BV 12.172

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Denn bei der Novellierung dieser Bestimmung ließ er sich von dem Willen leiten, von den durch das Unionsrecht eröffneten Befugnissen zur Nichtanerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in größtmöglichem Umfang Gebrauch zu machen (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172 - juris).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. BayVGH, U.v. 23.11.2011 SVR 2012, 195; U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris) wird durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses erbracht.
  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

    c) Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV auf den vorliegenden Fall nicht direkt anwendbar wäre, so wäre der österreichische Führerschein in analoger Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV in der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennen, denn der Verordnungsgeber wollte mit § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV alle Möglichkeiten der Nichtanerkennung ausschöpfen (vgl. BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; B.v. 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 VRS 127, 331).

    Die Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass die Ausstellung eines neuen Führerscheins ohne Überprüfung der Fahreignung keine Anerkennungspflicht auslöst (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2011 - 3 B 19/11 - ZfSch 2012, 597 Rn. 4; BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; B.v. 24.11.2014 II ZB 14.1193 - VRS 127, 331; ThürOVG, B.v. 29.4.2016 - 2 EO 563/15 - VRS 130, 140; VGH BW, B.v. 11.9.2014 - 10 S 817/14 - Blutalkohol 51, 365; OVG Saarl, B.v. 10.3.2017 - 1 B 357/16 - juris).

  • VG Mainz, 18.05.2015 - 3 L 502/15

    Fahrerlaubnis; EU-Mitgliedsstaat; Umtausch; Wohnsitzerfordernis;

    Allerdings ist § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV auch auf die Fallkonstellationen entsprechend anzuwenden, in denen der Fahrerlaubnisinhaber - wie vorliegend der Antragsteller - in einem EU-Mitgliedsstaat unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis eine Fahrerlaubnis erwirbt und diese dann später in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in eine Fahrerlaubnis dieses Mitgliedsstaats umtauscht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. November 2014, a.a.O. Rn. 16; Urteil vom 13. Februar 2013 - 11 B 11.2798 -, juris Rn. 47 f.).

    Zwar besteht insoweit eine Regelungslücke; diese ist durch einen Rückgriff auf die dem § 28 Abs. 4 FeV zugrunde liegende Absicht des Verordnungsgebers i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Aufbauklassenerwerb (Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 - [Apelt], NJW 2012, 369 = juris Rn. 47 f.; Beschluss vom 22. November 2011 - C-590/10 - [Köppl], NJW 2012, 2018 = juris 49 f. ) zu schließen (vgl. BayVGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 11 B 11.2981 -, juris Rn. 36 f., und vom 13. Februar 2013, a.a.O. = juris Rn. 47 f.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass beim Umtausch nicht lediglich ein neues Führerscheindokument ausgestellt wird, das die zuvor erteilte Fahrerlaubnis ausweist, sondern vielmehr eine neue (hier ungarische) Fahrerlaubnis mit neuer materieller Berechtigung erteilt wird (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 a.a.O. Rn. 18; BayVGH, B.v. 13.10.2011 - 11 CS 11.1924 - juris Rn. 26 f.; U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 44 ; U.v. 28.2.2013 - 11 B 11.2981 - juris Rn. 30 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - 18 B 1183/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1970- II C 101.65 -, juris, dazu auch Deiseroth, jurisPR-BVerwG 3/2013 Anmerkung 3 C. I.; Hessischer VGH, Urteil vom 19. April 2013 - 7 A 908/12 -, juris, Rn. 63; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. Februar 2013 - 11 B 11.2798 -, juris, Rn. 55; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - VII ZB 4/17 -, juris, Rn. 11.
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193

    Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene

    bb) Der Senat hat jedoch bereits mehrfach (BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 46 - 51, U.v. 28.2.2013 - 11 B 11.2981 - juris Rn. 35 - 40) und auch im von Kläger angestrengten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (BayVGH, B.v. 10.12.2013 - 11 CS 13.2166, NJW 2014, 1547) die Auffassung vertreten, dass § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV auf die vorliegende Fallgestaltung entsprechend anzuwenden ist und ein Wohnsitzverstoß bei der Erteilung der Fahrerlaubnis im ersten EU-Mitgliedstaat (hier: Tschechische Republik) auf die im Wege des Umtauschs im zweiten EU-Mitgliedstaat (hier: Ungarn) erworbene Fahrerlaubnis durchschlägt.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass beim Umtausch nicht lediglich ein neues Führerscheindokument ausgestellt wird, das die zuvor erteilte Fahrerlaubnis ausweist, sondern vielmehr eine neue (hier ungarische) Fahrerlaubnis mit neuer materieller Berechtigung erteilt wird (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 a.a.O. Rn. 18; BayVGH, B.v. 13.10.2011 - 11 CS 11.1924 - juris Rn. 26 f.; U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 44; U.v. 28.2.2013 - 11 B 11.2981 - juris Rn. 30).

  • VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 13.2.2013 - 11 B 11.2798 ausführt, besteht das Recht zur Nichtanerkennung nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann, wenn eine Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat, wie sich aus den Eintragungen in dem entsprechenden Führerschein ergibt, unter Nichtbeachtung der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung erteilt wurde.

    Es ist damit sowohl durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 und B.v. 8.1.2016 - 11 CS 15.2485) als auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur geklärt, dass eine Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde selbst nicht anerkannt werden muss (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.5.2011 - C-184/10).

  • VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870

    Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis

    In dem durch den Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO geprägten verwaltungsgerichtlichen Verfahren bedeutet das, dass in solchen Fällen - sofern sich nicht die Unrichtigkeit des Schlusses aus der in Feld 8 enthaltenen Eintragung auf das Land des ordentlichen Wohnsitzes des Inhabers nachgerade aufdrängt - von Amts wegen durchzuführende Ermittlungen darüber, ob der Ausstellerstaat tatsächlich gegen die Regelung über das Wohnsitzerfordernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG verstoßen hat, nicht veranlasst sind (BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798).

    Andernfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung z.B. des ausstellenden Amtsträgers als Zeugen entwertet werden (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1984 -9 C 23/84; BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798; BayVGH, U.v. 28.2.2013 - 11 B 11.2918; BayVGH, B.v. 27.2.2012 - 11 BV 12.136; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 11 ZB 13.942).

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418

    Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Senats der Umtausch einer Fahrerlaubnis immer auch die Erteilung einer nationalen Fahrerlaubnis (die Anerkennung der fremden Fahrerlaubnis für das eigene Staatsgebiet, vgl. U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 44 f, v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris Rn. 20 ff. und hierzu BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f.) darstellt, muss eine EU-Fahrerlaubnis, die auf einem Umtausch einer Fahrerlaubnis eines Drittstaats beruht, von einem anderen EU-Mitgliedstaat, in den der Inhaber dieser Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz verlegt, nicht anerkannt werden (Art. 8 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 91/439/EWG und Art. 11 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG).
  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Anderenfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung zum Beispiel eines Zeugen entwertet werden (BayVGH, B.v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris; B.v. 10.6.2013 - 11 ZB 13.942 - VRR 2013, 313; B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris; B.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315 - SVR 2012, 195 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 25.3.1982 - 8 C 100/81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20, jeweils m. w. Nachw.).

    Es reicht nicht, dass der Kläger seinen ordentlichen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) zu irgendeinem anderen Zeitpunkt davor oder danach im Ausstellerstaat hatte (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 11 CS 15.693 - juris; U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; VGH BW, B.v. 7.7.2014 - 10 S 242/14 - NJW 2014, 3049; NdsOVG, B.v. 12.11.2013 - 12 ME 188/13 - DAR 2014, 44; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 28 FeV Rn. 26; Koehl, NZV 2015, 7).

  • VGH Bayern, 20.08.2015 - 11 ZB 15.1219

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß

    Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO erbracht (BayVGH, B.v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 12; U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 54; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 28 FeV Rn. 27; Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 28 FeV Rn. 21, ders. NZV 2015, 7/9).

    Sofern sich die Unrichtigkeit des Schlusses aus der im Feld 8 enthaltenen Eintragung auf das Land des ordentlichen Wohnsitzes des Inhabers nicht ausnahmsweise aufdrängt, sind von Amts wegen durchzuführende Ermittlungen darüber, ob der Ausstellerstaat das Wohnsitzerfordernis beachtet hat, nicht veranlasst (BayVGH, B.v. 2.5.2012 und U.v. 13.2.2013 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 11 B 16.2007

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 13.2.2013 - 11 B 11.2798 ausführt, besteht das Recht zur Nichtanerkennung nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann, wenn eine Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat, wie sich aus den Eintragungen in dem entsprechenden Führerschein ergibt, unter Nichtbeachtung der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung erteilt wurde.

    Es ist damit sowohl durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 und B.v. 8.1.2016 - 11 CS 15.2485) als auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur geklärt, dass eine Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde selbst nicht anerkannt werden muss (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.5.2011 - C-184/10).

  • VG Bayreuth, 30.07.2013 - B 1 K 12.204

    Umschreibung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 B 11.2981

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485

    Wohnsitzverstoß bei Erteilung der später umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 C 20.610

    Fortwirken des Wohnsitzverstoßes bei Ausstellung eines weiteren Führerscheins

  • VGH Bayern, 22.01.2021 - 11 ZB 20.2409

    Umtausch einer ungarischen Fahrerlaubnis, die im Wege des Umtauschs einer

  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen Führerschein

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066

    Nichtanerkennung der im Jahr 2008 erworbenen Klasse C trotz tschechischen

  • VG Augsburg, 29.05.2017 - Au 7 K 16.280

    Keine Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15

    Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG München, 12.03.2013 - M 1 K 12.5163

    Slowenischer Führerschein mit deutschem Wohnsitzeintrag; Anerkennung einer

  • VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17

    EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie;

  • VG München, 08.05.2013 - M 6b K 12.2700

    Kläger ist (mittlerweile) tschechischer Staatsbürger

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