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   VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910   

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https://dejure.org/2011,65247
VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910 (https://dejure.org/2011,65247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2011 - 11 B 11.910 (https://dejure.org/2011,65247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 (https://dejure.org/2011,65247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten;Wiedergabe der gesetzlichen Regelung durch das Verkehrszeichen;Ermessensreduzierung auf Null

  • verkehrslexikon.de

    Zur straßenverkehrsrechtlichen Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910
    Aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sein kann ein eine gesetzliche Regelung lediglich wiedergebendes Verkehrszeichen insbesondere dann, wenn deren Voraussetzungen oder ihr Geltungsbereich für die Verkehrsteilnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BVerwG vom 22.1.1971 BVerwGE 37, 112/115).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910
    Zu § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Maßnahmen im Regelungsbereich dieser Vorschrift bei Vorliegen der dort aufgeführten tatbestandlichen Voraussetzungen grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stehen (vgl. BVerwG vom 5.4.2001 NzV 2001, 528).
  • VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04

    Anordnung eines Haltverbots

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910
    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (VG Braunschweig vom 18.7.2006 Az. 6 A 389/04 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Zudem geht es vorliegend nicht um einzelne konkrete Parkvorgänge, sondern um eine sich ständig wiederholende und damit aktualisierende Belastung, die typisch für Fälle ist, in denen ein Betroffener sich gegen das verkehrswidrige Verhalten Dritter wendet (vgl. etwa BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris).

    Es ist für die Kläger auch nicht zumutbar, anstelle der Behörde eine entsprechende Überwachungstätigkeit, Autokennzeichen zu notieren und dann die Verstöße zur Anzeige zu bringen (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 35).

    Dementsprechend können auch Verkehrszeichen, die gesetzliche Regelungen lediglich wiedergeben, zwingend erforderlich sein, wenn die Regelungen nicht hinreichend erkennbar sind oder nicht hinreichend beachtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17, juris Rn. 14; BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 32 zu § 45 Abs. 9 StVO a.F.).

    Anders als in Fällen, in denen auf den "überschießenden Inhalt" einer bestimmten Anordnung durch die Wahl einer anderen verzichtet werden könnte und dieser Inhalt zudem dazu führen würde, dass ein straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich erlaubtes Verhalten als Nebeneffekt ebenfalls verboten würde (vgl. zu einer solchen Konstellation BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 26 f.), könnte die Anordnung vorliegend dennoch verhältnismäßig ergehen.

    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass ein entsprechendes Parkverbot beachtet wird und dadurch die Gehwege von Kraftfahrzeugen insgesamt freigehalten werden (vgl. BayVGH, Urt. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 38).

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn - wie hier - eine gesetzliche Regelung, deren Einhaltung die fraglichen Verkehrszeichen dienen würde, ständig missachtet wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 30, 32).

    Dennoch würde die Wahrscheinlichkeit für das Erreichen einer regelkonformen Parksituation deutlich erhöht (vgl. BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 38).

    Vor allem der bloße Verweis darauf, dass auch Verkehrsschilder missachtet werden könnten, könnte dann nicht genügen (vgl. zur Vermutung einer Wirkung vorn Verkehrsschildern auch BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 38).

  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 7; BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 25; VG Bremen, Urt. v. 10.06.2021 - 5 K 1958/18 -, juris Rn. 47 m.w.N.; BR-Drs. 374/97, 8).

    In diesem Fall kann die Anordnung eines die gesetzliche Regelung lediglich wiedergebenden Verkehrszeichens zwingend erforderlich sein (BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 32 zu § 45 Abs. 9 StVO a.F. ["zwingend geboten"]).

    In diesem gewöhnlich anzunehmenden Fall ginge ein (eingeschränktes) Haltverbot nicht über die gesetzlichen Regelungen aus § 12 Abs. 4 und Abs. 4a StVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO hinaus (zur Zulässigkeit einer über die gesetzliche Regelung hinausgehenden verkehrsrechtlichen Anordnung siehe oben und BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 26, 27).

  • VG Gelsenkirchen, 06.04.2023 - 14 K 1133/22

    Garage, Zufahrt, Parkverbot, schmale Straße, verkehrslenkende Maßnahme, Rangieren

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 -, juris, VG Würzburg, Urteil vom 20. August 2014 - W 6 K 13.854 -, juris unter Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 11 ZB 12.199 -, juris; Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 - , juris; Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - juris; Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.2895 -, BayVBl. 1998, 341; siehe auch VG Saarland, Urteil vom 25. April 2013 - 10 K 777/12 - juris und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, juris.
  • VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790

    Umfang des Parkverbots vor einer Bordsteinabsenkung

    Als Grundlage des geltend gemachten Anspruchs kommt § 45 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 S. 1 StVO in Frage (vgl. BayVGH, Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 -, Rn. 24, juris).
  • VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497

    Notwendigkeit von Verkehrszeichen in Engstellen

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 -, Rn. 24 - 26, juris).
  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 6 K 13.854

    Verkehrsrechtliche Anordnung; begehrtes Haltverbot gegenüber Grundstücksein- und

    2013, Nr. 269, S. 791 - juris; U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - FSt.

    Gegen die begehrte Anordnung eines absoluten Haltverbots nach Zeichen 283 (vgl. laufende Nr. 61 der Anlage 2 zur StVO) spricht ohnehin, dass der Kläger damit mehr begehrt, als ihm kraft des Gesetzes nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO selbst im Fall einer schmalen Straße zustehen würde, nämlich die Einrichtung eines Parkverbots, also eines eingeschränkten (nicht absoluten) Haltverbots (BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - FSt. 2012, Nr. 246, S. 750 - juris).

  • VG München, 23.06.2015 - M 23 K 13.3232

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts; (keine) qualifizierte

    Allerdings modifiziert und konkretisiert (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24) § 45 Abs. 9 StVO diese Ermächtigungsgrundlage dahin gehend, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (Satz 1).

    An die Ermessensausübung sind jedoch angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24).

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503

    Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet

    Bei der Überprüfung, ob die Behörde das ihr zustehende Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ist zum einen zu berücksichtigen, dass aufgrund der hohen Anforderungen an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 und 3 StVO das Ermessen stark eingeschränkt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 39).
  • VG München, 12.08.2020 - M 23 K 19.6198

    Saisonal und zeitlich beschränktes Parkverbot - Anfechtungsklage

    Allerdings modifiziert und konkretisiert (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris) § 45 Abs. 9 S. 1 StVO diese Ermächtigungsgrundlage dahingehend, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

    An die Ermessensausübung sind jedoch angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris).

    Das ist nicht der Fall, wenn schon die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910.

  • VG Regensburg, 17.09.2015 - RO 5 K 14.855

    Zur Frage der Beeinträchtigung des Anliegergebrauchs, wenn an einer engen

    Deshalb billigt die Rechtsprechung einem Anlieger, der durch parkende Fahrzeuge an der Zufahrt seines Grundstücks gehindert ist, allenfalls einen Anspruch gegen die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots zu, nicht jedoch einen solchen auf Anordnung eines absoluten Halteverbots (BayVGH v. 28.9.2011, Az: 11 B 11.910 , VG Braunschweig v. 18.7.2006, SVR 2007, 35).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der

  • VG München, 27.10.2021 - M 23 K 21.3057

    Umgestaltung ehemaliger "Popup-Radwege" in Radfahrstreifen

  • VG München, 19.01.2016 - M 23 K 14.1242

    Durchfahrtsverbot zur Verkehrsberuhigung

  • VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15

    Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert

  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 489/15

    Erlass einer verkehrsrechtlichen Regelung zum "problemlosen" Einfahren auf das

  • VG München, 03.09.2020 - M 23 S 20.2827

    Tempolimit BAB 94 (Wimpasing-Pastetten)

  • VG München, 13.12.2023 - M 23 K 23.601

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Zeichen 290

  • VG Stade, 04.06.2014 - 1 A 2664/12

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei einem zeitweiligen Abstellen

  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 11 CS 22.57

    Anliegergebrauch und straßenverkehrsrechtliche Anordnung für ein Durchfahrverbot

  • VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu einem

  • VG München, 06.10.2015 - M 23 K 14.5122

    Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht

  • VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070

    Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (eingeschränktes Halteverbot)

  • VG Ansbach, 09.11.2020 - AN 10 K 19.02531

    Ermessensausfall bei verkehrsrechtlicher Anordung - eingeschränkte

  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
  • VG München, 14.12.2017 - M 23 K 16.3634

    Ermessensausfall bei verkehrsrechtlicher Anordnung nur aufgrund Beschluss eines

  • VG Minden, 13.04.2017 - 2 K 218/15

    Anordnung der Radwegebenutzungspflicht zur Gefahrenabwehr durch Aufstellung eines

  • VG Bayreuth, 19.01.2021 - B 1 K 19.1259

    Anspruch auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung

  • VG München, 28.10.2020 - M 23 K 20.2826

    Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn - Anfechtungsklage

  • VG München, 15.10.2014 - M 7 K 13.2408
  • VG München, 14.11.2012 - M 7 K 12.2431
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