Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1993

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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92 (https://dejure.org/1993,3876)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.02.1993 - 11 B 12228/92 (https://dejure.org/1993,3876)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 11 B 12228/92 (https://dejure.org/1993,3876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Mitbewerber; Arbeitnehmer; Sonntage; Feiertage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2699 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 699
  • DÖV 1993, 625
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Schon dem Wortlaut nach ist ein Konkurrentenschutz ausgeschlossen (LVG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 1959, Der Betrieb 1959, 1144; Denecke/Neumann, Arbeitszeitordnung, 11. Aufl. 1991, § 28 Rdnr. 4; vgl. zu § 23 Ladenschlußgesetz BVerwG, Urteil vom 23. März 1982, BVerwGE 65, 167, 171).

    Es handelt sich bei § 105 b GewO um eine wettbewerbsneutrale Vorschrift (vgl. zu § 3 des Ladenschlußgesetzes BVerwG, Urteil vom 23. März 1982, BVerwGE 65, 167, 171 ff.).

    Art. 12 GG schützt nur vor berufs- und gewerbespezifischen staatlichen Eingriffen, nicht aber vor einem hoheitlichen Handeln, das allenfalls Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschafft (BVerwG, Urteil vom 23. März 1982, BVerwGE 65, 167, 173).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt selbst dann nicht den Vorwurf willkürlicher Handlungsweise, wenn - wie die Antragstellerin vorträgt - damit kein öffentliches Interesse im Sinne des § 28AZO begründet werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1982, BVerwGE 65, 167, 174).

  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Subventionierung eines Konkurrenten (u.a. Urteil vom 30. August 1968, BVerwGE 30, 191) kann sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg berufen.
  • VGH Bayern, 10.04.1984 - 11 CE/CS 84 A.628
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Maßgeblich ist vielmehr, daß die Antragstellerin sich nach wie vor verantwortlich wirtschaftlich betätigen kann und ihre Existenzfähigkeit in keiner Weise berührt ist (vgl. BayVGH, Beschluß vom 10. April 1984, NJW 1985, 758).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Die Ausnahmegenehmigung stellt keine Maßnahmen dar, mit denen der Staat zielgerichtet gewisse Rahmenbedingungen verändert, um zu Lasten bestimmter Unternehmer einen im öffentlichen Interesse erwünschten Erfolg herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1985, BVerwGE 71, 183).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 178/85

    Sonntagsvertrieb; Verteilen eines Anzeigenblattes an Sonn- und Feiertagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26. November 1987, NJW 1988, 2243 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.1975 - 1 B 24/75

    Voraussetzungen der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines verspätet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Der Antragstellerin fehlt die Antragsbefugnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO und damit auch die Klagebefugnis für die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO ohne Durchführung eines Vorverfahrens erhobene Anfechtungsklage, so daß dieser Klage wegen offensichtlicher Unzulässigkeit keine aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. OVG Rh-Pf, Beschluß vom 11. September 1975, NJW 1976, 908).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 9 S 2512/90

    Zur institutionellen Garantie des Sonn- und Feiertagsschutzes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Auch insofern werden keine subjektiven Rechte Dritter begründet (vgl. zu den landesrechtlichen Vorschriften über Sonn- und Feiertage VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. November 1990, VBlBW 1991, 99).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.1976 - 1 B 2/76

    Aufschiebende; Wirkung; Rechtsbehelf; Verwaltungsakt; Genehmigung; Aufhebung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung die Auffassung vertreten, im Fall der Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung entweder durch die Behörde oder den Begünstigten könne der Betroffene in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO bei Gericht einen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung stellen (Beschluß vom 31. Mai 1976, AS 14, 266, 269 ff. = NJW 1977, 595, 596).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
    14 GG schützt nur vermögenswerte Güter und keine bloßen Wettbewerbschancen (BVerfG, Urteil vom 30. Oktober 1963, BVerfGE 17, 232, 248).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2021 - 8 B 10170/21

    Rechte des Urheberrechtsinhabers gegen denkmalschutzrechtliche Genehmigung;

    Kommt die Gewährung von (Verwaltungs-)Rechtsschutz nicht in Betracht, weil der Rechtsschutzsuchende als Nichtadressat des Verwaltungsaktes nicht geltend machen kann, durch ihn in eigenen Rechten verletzt zu sein, so besteht auch für den Eintritt der aufschiebenden Wirkung kein hinreichender Anlass; damit bleibt dem nicht widerspruchsbefugten Dritten - seiner Rolle als Nichtbetroffener entsprechend - jede Einwirkung auf den ihn (öffentlich-rechtlich) nicht betreffenden Verwaltungsakt im Interesse der Allgemeinheit und, soweit der Verwaltungsakt den Adressaten begünstigt, auch in dessen Interesse versagt (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris, Rn. 5 und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 -, DVBl. 1993, 256 und juris, Rn. 20 f., m.w.N.; s.a. OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92.OVG -, NVwZ 1993, 625 und juris, Rn. 5, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14

    Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt

    Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Widersprüche der Antragsteller gegen die wasserrechtliche Genehmigung vom 28. August 2014 offensichtlich unzulässig sind mit der Konsequenz, dass den Widersprüchen hiergegen keine aufschiebende Wirkung zukommt (hierzu s. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer

    Der entsprechend § 80 Abs. 5 i.V.m. § 80a VwGO gestellte Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Anfechtungsklage hat Erfolg, weil Widerspruch und Klage der Antragstellerin nicht bereits mangels möglicher Verletzung eigener Rechte (§ 42 Abs. 2 VwGO) offensichtlich unzulässig sind und daher gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung entfalten (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab: BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 -, DVBl 1993, 256; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.1996 - 8 S 1961/95 -, NVwZ 1997, 594; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.02.1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625; Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO 15. Aufl. 2007, § 80 Rn. 50).
  • VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17

    Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für ein Gebäude innerhalb

    Es kann auch nicht angenommen werden, dass der Widerspruch der Antragsteller gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung vom 8. Juni 2017 offensichtlich unzulässig ist mit der Konsequenz, dass dem Widerspruch hiergegen keine aufschiebende Wirkung zukommt (hierzu s. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625).
  • VG Trier, 18.01.2021 - 5 L 3881/20

    Trier-Pallien: Umbau des Kulturdenkmals ehemalige Kirche Maria Königin

    Dem Antragsteller fehlt jedoch eine Antragsbefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO, da sein Widerspruch gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung offensichtlich unzulässig ist und ihm daher keine aufschiebende Wirkung zukommt (zu diesem Erfordernis: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris Rn. 5 f.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, juris Rn. 20 f.; OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -â , juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07

    Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit des Widerrufs der Zulassung von Aktien zum

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Dritte mangels einer möglichen Verletzung eigener Rechte zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den an den Adressaten gerichteten Bescheid nicht befugt ist, vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 08.02.1993 - 11 B 12228/92 - DÖV 1993, 625.
  • VG Neustadt, 28.09.2022 - 5 L 708/22

    Geräuschimmissionen durch die Installation von Starenschussanlagen

    Denn sein Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 27. April 2022 war nicht offensichtlich unzulässig, sodass seinem Widerspruch hiergegen aufschiebende Wirkung zukommt (hierzu s. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625).
  • OVG Sachsen, 15.09.1995 - 1 S 365/95

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei

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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1993 - 11 B 12228/92   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurrentenklage; Streitwert; Versandhandelsunternehmen; Beschäftigungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 303
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