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   VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T   

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https://dejure.org/2011,999
VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T (https://dejure.org/2011,999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T (https://dejure.org/2011,999)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T (https://dejure.org/2011,999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines in der Zeit zwischen 23:00 und 05:00 Uhr planmäßige Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt Main zulassenden Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines in der Zeit zwischen 23:00 und 05:00 Uhr planmäßige Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt Main zulassenden Planfeststellungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Ab sofort keine Nachtflüge mehr am Frankfurter Flughafen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main - Anwohner zunächst vor Nachtfluglärm während der Nachtkernzeit geschützt

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Pressekommentar, 14.10.2011)

    Zur Unzeit entschieden

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 15.10.2011)

    Nachtflugverbot: Frankfurt droht Millionenschaden in der Luftfracht

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11
    Das Klageverfahren ist durch Beschluss des Senats vom 27. Januar 2009 bis zum rechtskräftigen Abschluss im einzelnen bezeichneter Verfahren (Aktenzeichen 11 C 227/08.T u.a.), die als Musterverfahren vorab durchgeführt werden sollten, ausgesetzt worden.

    Der Senat hat in den Musterverfahren mit Urteil vom 21. August 2009 (Aktenzeichen 11 C 227/08.T u.a.), auf dessen Entscheidungsgründe insoweit verwiesen wird, bereits entschieden, dass die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft ist, und hat den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben und den Antragsgegner zur Neubescheidung verpflichtet.

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11
    Für die Entscheidung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO gelten die gleichen Grundsätze wie für eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2005 - 4 B 49.05 -, BVerwGE 124, 201).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 4 VR 4.03

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 80 Abs. 7 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11
    Diese Abänderungsbefugnis des Gerichts besteht unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 2 für eine Abänderung auf Antrag eines Beteiligten und wird auch durch die Regelung des § 10 Abs. 6 Satz 4 LuftVG nicht verdrängt ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 4 VR 4.03, 4 C 2.03 -, NVwZ-RR 2003, 618 zu der vergleichbaren Vorschrift des § 17 Abs. 6 a Satz 6 FStrG in der bis zum 16. Dezember 2006 geltenden Fassung; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage, § 80 Rdnr. 190).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2019 - 7 MS 73/18

    Abänderung von Amts wegen; Abänderungsantrag; Planfeststellung

    Der Senat sieht den auf § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestützten Antrag des Antragstellers, den Beschluss des Senats vom 03. Dezember 2013 (7 MS 4/13) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, zugleich als Anregung an, den Beschluss gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen abzuändern (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.05.2003 - 4 VR 4.03, 4 C 2.03 -, NVwZ-RR 2003, 618; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.1995 - 13 S 494/95 -, NVwZ-RR 1996, 603; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2011 - 2 M 34/11 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.10.2011 - 11 B 1587/11.T -, NVwZ 2011, 1530; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2012 - 1 M 83/12 -, juris).

    Die Abänderungsbefugnis nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO besteht unabhängig von den Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO und wird ebenso wie das Abänderungsverfahren auf Antrag nicht durch die im Fachplanungsrecht vorgegebenen Bestimmungen zum vorläufigen Rechtsschutz - hier in § 43e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 EnWG - verdrängt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.05.2003, a. a. O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.10.2011, a. a. O.; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 80 Rn. 558; Dombert in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 1340).

  • VGH Hessen, 13.10.2014 - 7 B 1413/14

    Einreise und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG in unionsrechtskonformer

    Der von einer Abänderung im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nachteilig betroffene Beteiligte - hier die Antragsgegnerin - ist als unterliegender Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO auch dann anzusehen, wenn die Abänderung des in einem Eilverfahren ergangenen Beschlusses mangels veränderter oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachter Umstände zwar nicht auf den Antrag des anderen Beteiligten nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO erfolgt ist, aber das Gericht den Beschluss gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen abgeändert hat und so dem Rechtsschutzziel des antragstellenden anderen Beteiligten im Ergebnis entsprochen worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T - NVwZ 2011, 1530).
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Deshalb geht die ganz überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung (konkludent etwa: BVerwG, Beschluss vom 30. März 2012 - 9 VR 5.12 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 21 AS 14.50074 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 1 M 116/14 -, juris Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 8 B 1029/14 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 9 B 1362/13 -, juris Rn. 42 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 2 B 1779/13.T - ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 24 f.) davon aus, dass bei zeitlich aufeinander folgenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 und Abs. 7 VwGO auch für das zweite nach Abschluss des ersten Rechtsschutzverfahrens anhängig gewordene Verfahren sowohl eine Kostenentscheidung als auch eine Streitwertfestsetzung erforderlich ist (ebenso aus der Literatur: Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 68 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 20.06.2016 - 5 L 511/16

    Die nicht auf tatsächliche Ermittlungsergebnisse gestützte Annahme des

    Die Abänderungsbefugnis des Gerichts nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO besteht unabhängig vom Vorliegen der einschränkenden Voraussetzungen des Satzes 2 für eine Abänderung auf Antrag eines Beteiligten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 11 B 1587/11.T -, Rn. 7, juris) und wird von keinen näheren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/ von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 141).
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