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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16 (https://dejure.org/2019,28300)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2019 - 11 B 24.16 (https://dejure.org/2019,28300)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2019 - 11 B 24.16 (https://dejure.org/2019,28300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 30 BNatSchG, § 1 Abs 1 S 2 UmwRG, § 18 Abs 3 BImSchG, § 4 Abs 1b S 1 UmwRG
    Aufhebung der Verlängerung einer Frist für das Erlöschen einer Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Masthähnchenanlage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 18 Abs 1 Nr 1 BlmSchG, § 30 BNatSch, § 1 Abs 1 S 2 UmwRG, § 18 Abs 3 BImSchG, § 4 Abs 1b S 1 UmwRG, § 4 Abs 1 S 1 UmwRG, § 2 Abs 1 UmwRG
    Hähnchenmastanlage; Umstellung von Kurz- auf Langmast mit baulichen Veränderungen; Verlängerung der Erlöschensfristen; Verbandsklagebefugnis; Biotopschutz gegen zusätzliche Stickstoffbelastungen; LAI-Leitfaden; empirische Critical Loads; Mittelwert der Spanne der CL; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues Genehmigungsverfahren unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Hinsichtlich all dessen werde auf das zwischenzeitlich ergangene, dies im Einzelnen überzeugend begründende Urteil des OVG Magdeburg vom 8. Juni 2018 im Verfahren OVG 2 L 11/16 Bezug genommen.

    Mit Blick hierauf habe das OVG Magdeburg in seinem Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris Rz. 268, das Abschneidekriterium des LAI-Leitfadens von 5 kg N/ha*a für Biotope mangels hinreichender naturschutzfachlicher Begründung verworfen (so auch zuvor VG Münster, Urteil vom 12. April 2018 - 2 K 2307/16 -, juris Rz. 150).

    Der u.a. durch das OVG des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 - vertretenen Auffassung, die Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG beschränke sich auf die Fälle eines Formenmissbrauchs, etwa durch gänzliches Unterlassen einer behördlichen Zulassungsentscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG, was aber dann nicht vorliege, wenn eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt und lediglich die hierin enthaltene Erlöschensfrist abgelaufen sei, so dass nur noch über deren Verlängerung zu entscheiden sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen, weil auch im Rahmen dieser Entscheidung das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzungen - wenn auch nur "kursorisch" - zu prüfen ist und die Verlängerung der Erlöschensfristen inzident eine diesbezüglich positive Feststellung und Entscheidung voraussetzt.

    Eine andere Einschätzung hinsichtlich der Berücksichtigung von Zuschlagfaktoren bei der Ermittlung der zulässigen Beurteilungswerte für geschützte Biotope ist auch nicht mit Blick auf das Urteil des OVG Magdeburg vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris Rz. 267, geboten.

    Der Kläger rügt jedoch zu Recht, dass eine derart hohe Bagatellschwelle, noch dazu unabhängig vom jeweiligen Vegetationstyp und der Vorbelastung, d.h. vom jeweiligen Critical Load des betroffenen Biotops, naturschutzfachlich keine Rechtfertigung finde, und verweist insoweit auf das - die Anwendbarkeit des genannten Abschneidekriteriums aus diesem Grund ablehnende - Urteil des OVG Magdeburg vom 8. Juni 2018 zum Aktenzeichen 2 L 11/16 (juris Rz. 268).

    Das gilt nicht zuletzt auch für die - jegliche fachliche Begründung schuldig bleibende - Einigung des Arbeitskreises auf die Heraufsetzung des Abschneidekriteriums von zunächst 4 kg N/ha*a auf 5 kg N/ha*a. Im Übrigen weist der Kläger (so auch das OVG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rz. 268) zutreffend darauf hin, dass zwischenzeitlich vorliegende Referentenentwürfe für die Neufassung der TA-Luft ein Abschneidekriterium für Stickstoffbelastungen von nur 2 kg N/ha*a (Entwurf vom 9. September 2016) bzw. 3,5 kg N/ha*a (Entwurf vom 7. April 2017) vorsehen.

    Eine prozentual derart hohe Stickstoffbelastung für ein Biotop als irrelevant zu vernachlässigen, ist nach Ansicht des Senats weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rz. 268).

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Eine Bagatell- bzw. Irrelevanzschwelle in Höhe von 5 kg N/ha*a erscheint schon mit Blick darauf nicht plausibel und nachvollziehbar, dass in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5/08 -, juris Rz. 87 ff., vom 6. November 2012 - 9 A 17/11 -, juris Rz. 93, vom 23. April 2014 - 9 A 25/12 -, juris Rz. 45, vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 -, juris Rz. 79 ff. und zuletzt vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, juris Rz. 31 ff.) ein Abschneidekriterium von nur 0, 3 kg N/ha*a bzw. 3% des jeweiligen Critical-Load-Wertes anerkannt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht begründet die Höhe der von ihm zugrunde gelegten Irrelevanzschwelle von 0, 3 kg N/ha*a bzw. 3% des jeweiligen Critical-Load-Wertes damit, dass aufgrund vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse unterhalb der genannten Schwellenwerte die zusätzlich von einem Vorhaben ausgehende Stickstoffbelastung nicht mehr mit vertretbarer Genauigkeit bestimmbar bzw. nicht mehr eindeutig von der vorhandenen Hintergrundbelastung abgrenzbar sei und sich deshalb kein kausaler Zusammenhang zwischen Emission und Deposition nachweisen lasse (BVerwG, Urteil vom 23. April 2014 - 9 A 25/12 -, a.a.O. Rz. 45, und zuletzt Urteil vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, a.a.O., Rz. 35).

    10 m/s erfolgen - eine Erweiterung und Verschiebung des auf das Vorkommen potentiell betroffener Biotope zu untersuchenden Einwirkungsbereichs der Anlage erfordert hätten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, juris Rz. 33).

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Abschaltverpflichtung; Baugenehmigung; Bindung des Revisionsgerichts; Entfallen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Eine Bagatell- bzw. Irrelevanzschwelle in Höhe von 5 kg N/ha*a erscheint schon mit Blick darauf nicht plausibel und nachvollziehbar, dass in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5/08 -, juris Rz. 87 ff., vom 6. November 2012 - 9 A 17/11 -, juris Rz. 93, vom 23. April 2014 - 9 A 25/12 -, juris Rz. 45, vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 -, juris Rz. 79 ff. und zuletzt vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, juris Rz. 31 ff.) ein Abschneidekriterium von nur 0, 3 kg N/ha*a bzw. 3% des jeweiligen Critical-Load-Wertes anerkannt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht begründet die Höhe der von ihm zugrunde gelegten Irrelevanzschwelle von 0, 3 kg N/ha*a bzw. 3% des jeweiligen Critical-Load-Wertes damit, dass aufgrund vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse unterhalb der genannten Schwellenwerte die zusätzlich von einem Vorhaben ausgehende Stickstoffbelastung nicht mehr mit vertretbarer Genauigkeit bestimmbar bzw. nicht mehr eindeutig von der vorhandenen Hintergrundbelastung abgrenzbar sei und sich deshalb kein kausaler Zusammenhang zwischen Emission und Deposition nachweisen lasse (BVerwG, Urteil vom 23. April 2014 - 9 A 25/12 -, a.a.O. Rz. 45, und zuletzt Urteil vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, a.a.O., Rz. 35).

  • VG Münster, 12.04.2018 - 2 K 2307/16

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Mit Blick hierauf habe das OVG Magdeburg in seinem Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris Rz. 268, das Abschneidekriterium des LAI-Leitfadens von 5 kg N/ha*a für Biotope mangels hinreichender naturschutzfachlicher Begründung verworfen (so auch zuvor VG Münster, Urteil vom 12. April 2018 - 2 K 2307/16 -, juris Rz. 150).

    Zwar betrifft diese Rechtsprechung den Schutz von FFH-Gebieten, während vorliegend - nur - geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Rede stehen (vgl. insoweit jedoch das Urteil des VG Münster vom 12. April 2018 - 2 K 2307/16 -, juris Rz. 150, wonach für Biotope nichts anderes gelte als für FFH-Gebiete).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Dass bei rechtzeitiger Antragstellung die Erlöschensfristen noch nach deren Ablauf rückwirkend verlängert werden dürfen, entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15, und vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, juris Rz. 12).

    Hinreichend objektiven Anhaltspunkten insoweit ist, ohne dass es des Nachweises des Eintritts nachteiliger oder schädlicher Auswirkungen im Sinne des § 1 BImSchG bedarf, behördlicherseits nachzugehen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 7 C 2/10 -, juris Rz. 17; s. auch Urteil vom 21. Dezember 2017 - 4 C 7/16 -, juris Rz. 23).

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Eine Bagatell- bzw. Irrelevanzschwelle in Höhe von 5 kg N/ha*a erscheint schon mit Blick darauf nicht plausibel und nachvollziehbar, dass in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5/08 -, juris Rz. 87 ff., vom 6. November 2012 - 9 A 17/11 -, juris Rz. 93, vom 23. April 2014 - 9 A 25/12 -, juris Rz. 45, vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 -, juris Rz. 79 ff. und zuletzt vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, juris Rz. 31 ff.) ein Abschneidekriterium von nur 0, 3 kg N/ha*a bzw. 3% des jeweiligen Critical-Load-Wertes anerkannt ist.
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Die Revision ist mit Blick auf die im vorliegenden Verfahren streitgegenständliche und für die hiesige Entscheidung erhebliche Frage, ob anerkannte Umweltverbände nach § 2 Abs. 1 UmwRG gegen Fristverlängerungsentscheidungen gemäß § 18 Abs. 3 BImSchG klagebefugt sind, gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (vgl. auch das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Revisionsverfahrens BVerwG 7 C 28.18).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Eine Bagatell- bzw. Irrelevanzschwelle in Höhe von 5 kg N/ha*a erscheint schon mit Blick darauf nicht plausibel und nachvollziehbar, dass in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5/08 -, juris Rz. 87 ff., vom 6. November 2012 - 9 A 17/11 -, juris Rz. 93, vom 23. April 2014 - 9 A 25/12 -, juris Rz. 45, vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 -, juris Rz. 79 ff. und zuletzt vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, juris Rz. 31 ff.) ein Abschneidekriterium von nur 0, 3 kg N/ha*a bzw. 3% des jeweiligen Critical-Load-Wertes anerkannt ist.
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Zuchtläufer, dazugehörige Ferkel, Stickstoffeinträge, Biotop, Wallhecke

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Eine Bagatell- bzw. Irrelevanzschwelle in Höhe von 5 kg N/ha*a erscheint schon mit Blick darauf nicht plausibel und nachvollziehbar, dass in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5/08 -, juris Rz. 87 ff., vom 6. November 2012 - 9 A 17/11 -, juris Rz. 93, vom 23. April 2014 - 9 A 25/12 -, juris Rz. 45, vom 27. November 2018 - 9 A 8/17 -, juris Rz. 79 ff. und zuletzt vom 15. Mai 2019 - 7 C 27.17 -, juris Rz. 31 ff.) ein Abschneidekriterium von nur 0, 3 kg N/ha*a bzw. 3% des jeweiligen Critical-Load-Wertes anerkannt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2016 - 11 S 23.15

    Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16
    Insofern schließe man sich der vom erkennenden Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren OVG 11 S 23.15 mit Beschluss vom 22. April 2016 geäußerten Auffassung an, dass sich die Klagebefugnis des Klägers jedenfalls aus § 1 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 UmwRG ergebe.
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04
  • BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21

    Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos

    Nähere Überlegungen zu diesem rechtlichen Ansatz (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. September 2019 - 11 B 24.16 - ZUR 2020, 90 Rn. 51 ff. und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - Buchholz 406.25 § 18 BImSchG Nr. 8 Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. Juli 2013 - 12 ME 275/12 - BauR 2013, 1831 und vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - NordÖR 2021, 71 ) und seiner tatsächlichen Relevanz im Planungsraum können dahinstehen, weil jedenfalls für alle Vorkommen gesetzlicher geschützter Biotope, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Tabelle 30 S. 112A ff.) aufgelistet sind und auf die die Obere Naturschutzbehörde Bezug genommen hat, im Planfeststellungsbeschluss eine Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG erteilt wurde (PFB S. 50 i. V. m. S. 161 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
    vgl. zur Anwendbarkeit des Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/(ha*a) auf Tierhaltungsanlagen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Februar 2021 - 10 S 1327/20 -, juris, Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 131; OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 150 ff. und (demgegenüber) Rn. 181 ff. Siehe auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 -, juris, Rn. 29, im Nachgang zu OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, wo grundlegende Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des Abschneidekriteriums und der Irrelevanzschwelle aus dem BASt-Bericht 2013 auf Tierhaltungsanlagen nicht formuliert werden.

    Siehe auch OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, Rn. 40 ff., das die behördliche Prüfung, ob zusätzlichen Stickstoffbelastungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Einwirkungsbereich der Anlage gelegenen geschützten Biotope führen werde, bemängelt, ohne § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG als normativen Anknüpfungspunkt an dieser Stelle zu nennen (Rn. 40).

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 132; 133; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 23. Januar 2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 36; Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, Rn. 60; OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 267 f. Siehe auch die Empfehlungen der Ausschüsse zur Neufassung der TA Luft, BR-Drs.

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 21. Januar 2021 in dem Verfahren - 7 C 9.19 -, in dem eine Verlängerungsentscheidung nach § 18 Abs. 3 BImSchG im Streit stand, festgestellt, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem vorgehenden, vorstehend zitierten Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 - im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung von dort in Rede stehenden anlagenbedingten zusätzlichen Stickstoffeinträgen in gesetzlich geschützte Biotope über den Luftpfad die Zugrundelegung der mittleren Spannenwerte der Critical Loads, die Verwendung pauschaler Zuschlagsfaktoren bei der Berechnung des zulässigen Beurteilungswerts bei gesetzlich geschützten Biotopen und die Höhe des Abschneidewerts von 5 kg N/(ha*a) nach dem LAI-Leitfaden 2012 in nicht zu beanstandender Weise kritisiert habe.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich in seinem Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 - mit den Anforderungen, die an die Prüfung zu stellen sind, ob die von einer geplanten Anlage ausgehenden zusätzlichen Stickstoffeinträge über den Luftpfad zu erheblichen Beeinträchtigungen der in ihrem Einwirkungsbereich gelegenen geschützten Biotope führen können und leitet diese Anforderungen jedenfalls maßgeblich aus der Verbotsvorschrift des § 30 Abs. 2 BNatSchG her.

    vgl. OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, Rn. 40.

    Der Beklagte hat schließlich nachvollziehbar erklärt, dass sich der von dem Kläger herangezogenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in der einem Biotop mit dem Namen "Gewässer in Sand- und Kiesgruben" und dem (brandenburgischen) Biotopcode 02162 ein Critical Load zugeordnet und somit von einer Relevanz der zu erwartenden Zusatzbelastung mit Stickstoff über den Luftpfad ausgegangen wurde, vgl. OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, Rn. 66, nichts Belastbares dafür entnehmen lasse, dass bei den hier in Rede stehenden Stillgewässern ausnahmsweise eine nähere Betrachtung des vorhabenbedingten atmosphärischen Stickstoffeintrags geboten wäre.

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    Der sich hierin erschöpfende Inhalt entspricht nicht einer unterlassenen Zulassungsentscheidung (a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2016 - 11 S 23.15 - juris Rn. 31; Urteil vom 4. September 2019 - 11 B 24.16 - juris Rn. 30 ff.; Franzius, in: Schink/Reidt/Mitschang, UVPG/UmwRG, § 1 UmwRG Rn. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Ein solcher Ansatz ist nicht zulässig, weil für den Biotopschutz maßgeblich ist, ob die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines einzelnen (konkreten) Biotops droht, nicht aber, ob noch genügend Biotope der gleichen Art vorhanden sind (OVG Bln.-Bbg, Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 - juris Rn. 55, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 27; NdsOVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 134).

    Der im LAI-Bericht 2006 als "Bagatellprüfung" bezeichnete Abschneidewert von 4 kg N/h/a ist jedenfalls deshalb zu hoch, weil einige der im LAI-Bericht (S. 60 ff.) wiedergegebenen empirischen Critical Loads für besonders stickstoffempfindliche Biotope einen unteren Spannwert von 5 kg N/ha/a bzw. 10 kg N/ha/a aufweisen, so dass die Anwendung eines Abschneidekriteriums von 4 kg N/ha/a zu dem wenig plausiblen Ergebnis führen würde, dass bereits 40 bis 80 % eines Critical Loads als irrelevant zu vernachlässigen wären (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 268; OVG Bln.-Bbg, Urteil vom 4. September 2019, a.a.O., Rn. 63).

    Es dürfte naturschutzfachlich schon nicht vertretbar sein, aus Gründen der Verfahrensvereinfachung innerhalb der Spannweite maximal tolerierbarer Stickstoffbelastungen empfindlicher Biotope regelmäßig auf den mittleren Spannenwert des CL abzustellen (OVG Bln.-BBg, Urteil vom 4. September 2019, a.a.O., Rn. 51, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Auch der Zuschlagfaktor von 1, 5 (LAI-Leitfaden Stickstoffeinträge, S. 29 ff. [33, Kap. 6.3.2]) zu den Critical Loads begegnet erheblichen Bedenken (vgl. OVG B-Stadt-Bdbg, Urt. v. 4.9.2019 - OVG 11 B 24.16 -, ZUR 2020, 90 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 54 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2020 - 11 S 2.20

    Gerichtliche Kontrolle der behördlichen UVP-Pflichtigkeitsbeurteilung;

    Denn sie berücksichtigt einen Zuschlagfaktor für die Lebensraumfunktion von 1, 5 "für schwach gefährdete Biotope" und begründet das mit der allgemeinen Gefährdungslage für Biotope dieser Art im Land Brandenburg, obwohl nach der vorliegenden Rechtsprechung des Senats eine Beurteilung der Gefährdung des konkret betroffenen Biotops (vgl. Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris Rz. 55 - 57 ) rechtlich geboten wäre.

    Hiernach hat der Prüfvermerk vom 6. April 2020 - insoweit der Verträglichkeitsuntersuchung der sfi vom April 2019 (weitere Anlage BE 2) folgend - hinsichtlich der Annahme des Spannenwerts des CL zwar einzelfallbezogen, und damit beanstandungsfrei, begründet (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris Rz. 51 - 53), dass mit Blick auf die anthropogene Überprägung und das Vorkommen nitrophiler Pflanzen in den Biotopen mit der Typenbezeichnung "standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern (07190)" der obere Spannenwert des CL zugrunde zu legen sei (s. auch sfi-Verträglichkeitsuntersuchung vom April 2019 S. 17 Tabelle 3).

    Hinzu kommt, dass die allgemeine Situation eines Lebensraumtyps nicht der maßgebliche Ansatzpunkt für die Beurteilung der Gefährdungslage eines konkreten Biotops sein kann, wie der Senat im Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris Rz. 55, festgestellt hat.

    Angesichts dessen kann dahingestellt bleiben, ob darüber hinaus die - der Tabelle 7 der sfi-Untersuchung vom April 2019 zu entnehmende - deutliche Überschreitung der Beurteilungswerte von 30 kg N/ha/a durch die Gesamtbelastung mit 42 bzw. 84 kg N/ha/a an den IO 6 und 7 betreffend den Biotoptyp "Feldgehölze frischer und /oder reicher Standorte (07112)" mit Blick auf die eine (relative) Bagatellschwelle beinhaltende 30%-Regelung des LAI-Leitfadens zu beanstanden ist (insoweit offen gelassen im Urteil des Senats vom 4. September 2019, a.a.O., Rz. 67).

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Dass ein Lebensraumtyp mit einem solchen (oder gar noch geringeren) Critical Load hier beeinträchtigt sein könnte, kann nicht ausgeschlossen werden (für die vorstehend bereits beispielhaft herausgegriffenen Pfeifengraswiesen LRT 6410 gehen etwa Balla u.a. im FE-Bericht Stickstoff, a.a.O., von einem Critical Load von 12-36 kg N / ha / a aus, zitiert bei StickstoffBW, "Ermittlung der Critical Levels und Critical Loads für Stickstoff - Methodik für die Neufassung der Belastungsgrenzen für in Deutschland vorkommende Vegetationseinheiten", CL Bericht 2019 der AG 2 Critical Loads Baden-Württemberg, S. 47 i.V.m. Tab. 5-1, abrufbar unter https://pudi.lubw.de/; das BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, verweist auf eine andere Untersuchung von Balla, in der 5-25 kg N / ha / a angegeben werden, und geht selbst, wie auch der LAI-Stickstoff-Leitfaden 2012 von 15-25 kg N / ha / a aus, wobei jedenfalls die Heranziehung des unteren Werts der benannten Spannbreite "unbedenklich" sei, vgl. zur Unzulässigkeit der Heranziehung des Mittelwerts insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.09.2019 - 11 B 24.16 -, juris; für andere möglicherweise hier vorkommende Lebensraumtypen werden z.T. niedrigere Spannbreiten angegeben).
  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 22 B 18.2189

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    In der Rechtsprechung (vgl. NdsOVG, U.v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 133 ff.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 4.9.2019 - OVG 11 B 24.16 - juris Rn. 51 ff. [dazu BVerwG, U.v. 21.1.2021 - 7 C 9.19 - juris Rn. 25 ff.]; OVG LSA, U.v. 8.6.2018 - 2 L 11/16 - juris Rn. 140 ff.) wird zwar vertreten, dass der LAI-Leitfaden bei gesetzlich geschützten Biotopen und bei FFH-Gebieten einer Modifizierung in Bezug auf bestimmte dort enthaltene Prüfungsschritte - insbesondere Abschneidekriterium, Ansatz pauschaler Zuschlagsfaktoren - bedarf und dass auch danach zu differenzieren ist, ob der gesetzliche Schutz den Vorsorgegrundsatz mit einschließt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Beteiligungsrecht eines Umweltverbandes nach UmwRG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a;

    Dies hat der beschließende Senat bereits in seinem sowohl dem Antragsgegner als auch der Bevollmächtigten des Beigeladenen bekannten, nicht rechtskräftigen Urteil vom 4. September 2019 (OVG 11 B 24.16,Rn. 58 ff, juris) beanstandet und hierzu ausgeführt, es entspreche zwar den Regelungen des LAI-Leitfadens (s. Kapitel 7.2 Ziffer 2., S. 37), Zusatzbelastungen am Aufpunkt höchster Belastung eines (stickstoff)empfindlichen terrestrischen Ökosystems, die einen Wert von 5 kg N/ha/a nicht überschreiten, bei der Prüfung von vornherein außer Betracht zu lassen, wobei allerdings die Einschränkung gemacht wird, dass sich aus dem Naturschutzrecht ggf. "insbesondere für FFH-Gebiete" zusätzliche Anforderungen ergeben können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - 11 B 1.21

    Errichtung und Betrieb der Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow weiter nicht

    Der Senat hat die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen hiergegen mit Urteil vom 4. September 2019 (OVG 11 B 24.16) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Verlängerungsentscheidung auf der Grundlage von § 18 Abs. 3 BImSchG sei rechtswidrig, da der Zweck des Gesetzes gefährdet werde.
  • OVG Hamburg, 04.06.2020 - 1 E 1/19

    Plangenehmigung für Änderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Vorfeldes

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