Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für zugleich gewerblichen Informationsstand

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 408
  • NVwZ 1997, 272 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 8 CE 02.2663  
    Sie bedient sich damit eines Hilfsmittels zur Benutzung des "knappen Guts öffentliche Straße", das in dem behördlichen Kontrollverfahren der Sondernutzungserlaubnis auf seine Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen und den verfassungsrechtlichen Rechtspositionen Dritter zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 408; BayVGH vom 4.7.1996 BayVBI 1996, 665; vgl. auch BVerfG vom 18.10.1991 NVwZ 1991, 53).

    Das Bundesverwa!tungsgericht hat im Zusammenhang mit Straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungen für Informationsstände der Scientology Kirche daraufhingewiesen, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich religiöse oder weltanschauliche Zielsetzungen im Vorfeld einzelner Aktivitäten mit auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeiten verbinden oder vermischen würden und dass es deshalb erforderlich sei, den konkreten Sachverhalt auf erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen genau zu prüfen und zu würdigen (vgl. BVerwG vom 16.2.1995 NVwZ 1995, 473; vom 4.7.1996 NJW 1997, 406; vom 4.7.1996 NJW 1997, 408).

    Art, 4 Abs. 1 GG ist keine Anspruchsgrundiage für eine beliebige Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum; bei massiven Nutzungsabsichten wie hier könnte im Hinblick auf gegenläufige Grundrechtspositionen Dritter aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG (Straßenbenutzer, Verkehrsteilnehmer oder Anlieger) keine Ermessensreduzierung auf Null eintreten (vgl. BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 408 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 11 B 116/04  
    vgl. etwa OVG Bremen, Urteil vom 25. Februar 1997 - OVG 1 BA 30/96 -, GewArch 1997, 285; Nds. OVG, Urteile vom 13. November 1995 - 12 L 1856/93 -, OVGE 46, 325 = NVwZ-RR 1996, 247, und - 12 L 2141/93 -, NVwZ-RR 1996, 244, (letzterem nachgehend BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 24.96 -, NJW 1997, 408); BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 8 CE 02.2663 -, NVwZ-RR 2003, 244 (gerade zur entsprechenden "Wanderausstellung").
  • VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96  
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei dem Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis, selbst wenn man den Bücherverkauf dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuordnen würde, jedenfalls um eine im Hinblick auf den Grundrechtsschutz anderer Verkehrsteilnehmer gerechtfertigte Einschränkung des Schutzbereiches (Beschlüsse v. 04.07.1996 Az.: 11 B 23/96, NJW 1997, 406; Az.: 11 B 24/96, NJW 1997, 408).
mehr
  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 E 11.575  

    Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Vorwegnahme

    Das "knappe Gut des öffentlichen Straßenraums", das in Innenstädten faktisch nicht vermehrbar ist (vgl. dazu auch BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 408), kann aber nur durch Vergaberegelungen, wie sie Art. 18 BayStrWG zu Grunde liegen, sinnvoll bewirtschaftet werden (vgl. BayVGH vom 26.1.2000, 8 ZE 99.3389, ).
  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 6 K 11.720  

    Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung durch eine Gaststätte

    Das "knappe Gut des öffentlichen Straßenraums", das in Innenstädten faktisch nicht vermehrbar ist (vgl. dazu auch BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 408), kann aber nur durch Vergaberegelungen, wie sie dem Art. 18 Abs. 1 BayStrWG zu Grunde liegen und damit durch die Vergabe oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis sinnvoll bewirtschaftet werden.
  • VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 6 K 07.358  

    1. Für die Einstufung einer Sondernutzung in einen Gebührentatbestand kommt es

    Ein Informationsstand einer solchen Organisation kann daher nach den konkreten Umständen nicht nur der Mitgliederwerbung, sondern auch erwerbswirtschaftlichen Zielen dienen (vgl. BVerwG vom 4.7.1996, Az. 11 B 24/96, NJW 1997, S. 408).
  • VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 6 K 10.2022  

    Altkleidercontainer auf öffentlichem Straßengrund; Anspruch auf

    Das "knappe Gut des öffentlichen Straßenraums", das in Innenstädten faktisch nicht vermehrbar ist (vgl. dazu auch BVerwG vom 4.7.1996, NJW 1997, 408), kann aber nur durch Vergaberegelungen, wie sie dem Art. 18 Abs. 1 BayStrWG zu Grunde liegen und damit durch die Vergabe oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis sinnvoll bewirtschaftet werden.
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