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   BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00   

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BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00 (https://dejure.org/2000,3577)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2000 - 11 B 30.00 (https://dejure.org/2000,3577)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 (https://dejure.org/2000,3577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; AtG § 7 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1; AtVfV § 3 Abs. 5, § 15 Abs. 2
    Atomrecht, Genehmigungsverfahren; faktisches Ruhen des Verwaltungsverfahrens; Sachbescheidung ohne vorherigen Hinweis, Überraschungsentscheidung; Rechtsstaatsprinzip, Grundsatz des fairen Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Atomrecht - Genehmigungsverfahren - Faktisches Ruhen des Verwaltungsverfahrens - Sachbescheidung ohne vorherigen Hinweis - Überraschungsentscheidung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz des fairen Verfahrens

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; AtG § 7 Abs. 1; ; AtG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; AtVfV § 3 Abs. 5; ; AtVfV § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Atomrecht, Genehmigungsverfahren; faktisches Ruhen des Verwaltungsverfahrens; Sachbescheidung ohne vorherigen Hinweis, Überraschungsentscheidung; Rechtsstaatsprinzip, Grundsatz des fairen Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Atomrecht: Sachentscheid über Antrag nach 16 Jahren Ruhezeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 94
  • DVBl 2000, 1863
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00
    Dass die Inhaltsbestimmung des rechtsstaatlichen Grundsatzes eines fairen Verfahrens (vgl. dazu zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 - NJW 2000, S. 1709) sich in einer abstrakt-generellen Hinsicht der Klärung in einem Revisionsverfahren entziehen dürfte, betont auch der Beklagte.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00
    Dass der Adressat einer belastenden Verwaltungsmaßnahme sich im Rahmen einer Anfechtungsklage stets auf eine mögliche Verletzung ihm zustehender Rechte berufen kann und dass er angesichts der hier einschlägigen Rechtsgrundlagen jedenfalls in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt ist, wenn sich die Maßnahme als rechtswidrig erweist, ist unumstritten (vgl. etwa BVerwGE 79, 110 ).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00
    Ebenso ist für den Rechtszustand vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung atomrechtlicher Vorschriften für die Umsetzung von EURATOM-Richtlinien zum Strahlenschutz vom 3. Mai 2000 (BGBl I S. 636 - Einfügung eines Absatzes 1 a in § 21 Atomgesetz - AtG -) durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1999 (BVerwGE 108, 364) geklärt, dass eine Gebührenerhebung auf der Grundlage von § 21 Abs. 1 Nr. 1 AtG das Vorhandensein einer Sachentscheidung voraussetzt.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00
    Danach ist anerkannt, dass bei entsprechendem Rechtsschutzinteresse statt einer Verpflichtungsklage eine isolierte Anfechtungsklage erhoben werden kann (vgl. BVerwGE 88, 111 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00
    Vielmehr muss nach dem Sachverhalt nur eine einzige Schlussfolgerung möglich, jede andere aber aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sein und das Gericht die in diesem Sinn allein denkbare Folgerung nicht gezogen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - ).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00
    Sind dagegen bei der Würdigung der tatsächlichen Umstände mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, so ist es nicht nur nicht fehlerhaft, wenn das Tatsachengericht unter mehreren möglichen eine Folgerung wählt, sondern gerade auch seine ihm durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragene Aufgabe, sich unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung zu bilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    vgl. BVerfG, Urteil vom 13.2.2007 - 1 BvR 421/05 - BVerfGE 117, 202 (240); Beschluss vom 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 -, BVerfGE 52, 131 (144 f.); zum rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verwaltungsverfahrens vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.8.2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94 (95); Jarass/Pieroth, GG, 12. Aufl., Art. 20 Rn. 31a.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 15 A 2426/07

    Besetzung von Ausschussvorsitzen eines Kreistags

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, BVerfGE 101, 397 (405); Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, BVerfGE 57, 250 (275 f.); BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94 (95); Urteil vom 11. November 1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 (368 f.); Beschluss vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 -, Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4, Seite 4; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 (230); Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 2. Auflage, Seite 824 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG Band 2, 2. Auflage, Artikel 20 (Rechtsstaat) Rn. 207 ff.; Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage, § 9 Rn. 60.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 2 S 15.10

    (Keine) sozialethische Bewertung; Anhörung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Der Antragsteller hat auch im Beschwerdeverfahren nicht glaubhaft gemacht, dass ihm die Möglichkeit genommen wurde, vor der Behördenentscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. die vom Antragsteller selbst zitierten Beschlüsse des BVerfG vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, BVerfGE 101, 397, 405, und des BVerwG vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94, 95).
  • VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03

    Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit;

    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, überhaupt Kenntnis erhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, NJW 2000, 1709 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94 ; unklar Thiele, Rathaus und Recht, Ausgabe 6/04, S. 3 , der ausführt, die Anhörung des Ratsmitglieds, dessen Verhalten gerügt werden solle, sei nicht zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Missbilligungsbeschlusses).
  • VG Kassel, 22.03.2022 - 2 K 1720/19
    Die Verpflichtung der Verwaltung, den Betroffenen anzuhören, gehört zu den fundamentalen Grundsätzen eines fairen und rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens ( Dickten , in: BeckOK Ausländerrecht, 32. Edition, Stand: 01.01.2022, § 25 AsylG, beck-online Rn. 1; Schwarz , in: Fehling/Kastner/Strömer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 28 VwVfG, beck-online Rn. 7; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 28, Rn. 3; BVerwG, Beschluss v. 31.08.2000 - 11 B 30/00, NVwZ 2001, 94 (95)).
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