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   BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00   

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https://dejure.org/2000,14457
BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00 (https://dejure.org/2000,14457)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2000 - 11 B 31.00 (https://dejure.org/2000,14457)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 11 B 31.00 (https://dejure.org/2000,14457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Landesrecht als irrevisibles Recht - Beurteilung örtlicher Gegebenheiten anhand von Kartenmaterial und Bildmaterial

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00
    Dabei ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon auszugehen, daß ein in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht in der Regel die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 19. April 1994 - BVerwG 4 B 77.94 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 169 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00
    Daß Bundesrecht ein anderes als das vom Oberverwaltungsgericht gefundene Ergebnis gebietet und sich gerade insoweit eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts stellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.), macht die Beschwerde nicht geltend.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2000 - 11 B 31.00
    Diese Rüge, mit der die Beschwerde offenbar eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) geltend machen will, greift schon deswegen nicht durch, weil die anwaltlich vertretenen Kläger ausweislich der Sitzungsniederschrift in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt haben und die Beschwerde entgegen § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO auch nicht darlegt, warum sich dem Berufungsgericht die Durchführung einer Ortsbesichtigung hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.604

    Keine ernstlichen Zweifel

    Schließlich ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 19.4.1994 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 169 m.w.N.; BVerwG vom 4.1.1995, BRS 57 Nr. 93; BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31/00), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, davon auszugehen, dass ein - wie vorliegend das Verwaltungsgericht Ansbach - in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht in der Regel die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen kann.
  • VGH Bayern, 08.07.2010 - 14 ZB 09.3052

    Keine ernstlichen Zweifel

    Schließlich ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 19.4.1994 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 169 m.w.N.; BVerwG vom 4.1.1995, BRS 57 Nr. 93; BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31/00), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, davon auszugehen, dass ein - wie vorliegend das Verwaltungsgericht Ansbach - in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht in der Regel die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04

    Zumutbarkeit des Schulweges

    Die sinngemäß erhobene Rüge, das Verwaltungsgericht habe deswegen seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verletzt, weil es eine Ortsbesichtigung unterlassen und den Ortsbürgermeister nicht als Zeugen vernommen habe, greift schon deswegen nicht durch, weil die anwaltlich vertretenen Kläger ausweislich der Sitzungsniederschrift in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt haben und im Zulassungsantrag auch nicht dargelegt haben, warum sich dem Verwaltungsgericht eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2000 - 11 B 31.00 -, Juris).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 14 ZB 09.319

    Keine ernstlichen Zweifel

    Schließlich ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 19.4.1994 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 169 m.w.N.; BVerwG vom 4.1.1995, BRS 57 Nr. 93; BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31/00), der der Senat folgt, davon auszugehen, dass ein - wie vorliegend das Verwaltungsgericht Ansbach - in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht in der Regel die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen kann.
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 22 ZB 09.1175

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

    Die örtlichen Gegebenheiten, also sowohl die Situierung der Anlagen wie auch ihre möglichen Auswirkungen auf die Nachbarorte, können von einem in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenem Tatsachengericht in aller Regel allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilt werden (BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31.00).
  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1667

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

    Die örtlichen Gegebenheiten, also sowohl die Situierung der Anlagen wie auch ihre möglichen Auswirkungen auf die Nachbarorte, können von einem in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenem Tatsachengericht in aller Regel allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilt werden (BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31.00).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 22 ZB 09.1213

    Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Planungshoheit

    Die örtlichen Gegebenheiten, also sowohl die Situierung der Anlagen wie auch ihre möglichen Auswirkungen auf die Nachbarorte, können von einem in den einschlägigen Rechtsstreitigkeiten erfahrenem Tatsachengericht in aller Regel allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilt werden (BVerwG vom 12.5.2000 Az. 11 B 31.00).
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