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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08   

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https://dejure.org/2010,7361
OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08 (https://dejure.org/2010,7361)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2010 - 11 B 35.08 (https://dejure.org/2010,7361)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 11 B 35.08 (https://dejure.org/2010,7361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 1 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 71 Abs 5 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001
    Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 69 Abs 1 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 69 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 71 Abs 5 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 1 Abs 2 RdFunkStVtr BE, § 40 Abs 3 RdFunkStVtr BE, § 41 ... Abs 1 S 4 RdFunkStVtr BE, §§ 73 ff StGB, § 29a OWiG, § 22 S 1 KunstUrhG, § 33 KunstUrhG, Art 3 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 1 GG, Art 103 Abs 2 GG
    Rundfunkrecht; Beanstandung von Sendebeiträgen; Bimmel-Bingo; TV-total; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Werbeentgeltabführung; Auskunftsanspruch; Konkurrenz mit strafrechtlichen Verfallsregelungen; Rechtscharakter einer rundfunkrechtlichen ...

  • Telemedicus

    Bimmel-Bingo - Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen

  • Telemedicus

    Bimmel-Bingo - Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen

  • R&W Online

    Werbeentgelt-Abführungsregelung rechtlich zulässig - "Bimmel-Bingo"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Pro Sieben" muss Werbeeinnahmen für "Bimmel-Bingo" in der Sendung "TV-total" abführen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    ProSieben muss Werbeeinnahmen aus »Bimmel Bingo« herausgeben

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Bimmel-Bingo" - Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zur Abführung des Werbeentgelts für beanstandete Sendungen bestätigt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "TV-total" klingelte Leute aus dem Schlaf Privatsender muss Werbeeinnahmen durch rechts- widriges Programm herausrücken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pro Sieben muss Werbeeinnahmen für "Bimmel-Bingo" in der Sendung "TV-Total" abführen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Bescheide der mabb zur Abschöpfung geschätzter Werbeentgelte bei "Bimmel-Bingo" bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ProSieben muss Werbeeinnahmen für "Bimmel-Bingo" aus Stefan Raabs "TV Total" abführen - Auskunfts- und Abführungsverlangen auf Grundlage des Medienstaatsvertrags Berlin-Brandenburg rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 206.02

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen nach Maßgabe des Medienstaatsvertrages

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
    Hiergegen hat die Klägerin am 24. Juli 2002 Anfechtungsklage erhoben (VG 27 A 206.02), die sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 13. November 2003 nur hinsichtlich der Beanstandung der Beiträge zurückgenommen hat.

    Im Rahmen der Klageerwiderung des Verfahrens VG 27 A 206.02 hatte die Beklagte mit Schriftsatz vom 15. Januar 2003 u.a. Folgendes erklärt: "Soweit die Klage sich auch gegen das Auskunftsverlangen zur Vorbereitung dieses mittlerweile ergangenen Bescheides wendet, hält die Medienanstalt an diesem Auskunftsverlangen nicht mehr fest; der Medienrat hat vielmehr die abzuführende Summe im Wege der Schätzung ermittelt, was im Bescheid vom 18. Dezember 2002 im einzelnen dargelegt wird".

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
    Überzeugend ist dies auch deshalb, weil selbst die strafrechtlichen Verfallsvorschriften lediglich eine Gewinnabschöpfung ohne Strafcharakter in dem Sinne darstellen, dass sie wegen einer korrekturbedürftigen Störung der Rechtsordnung lediglich die Beseitigung eines Vorteils regeln (BVerfG, a.a.O.; vgl. auch dessen Ausführungen im Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 -, juris Rz. 60, 64 f., 68).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
    Eine an dessen Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte, Systematik und Normzweck orientierte Auslegung zeige, dass hierzu "die Regelung aller repressiven oder präventiven staatlichen Reaktionen auf Straftaten gehört, die nicht ausnahmslos die Schuld des Täters voraussetzen müssen, aber an eine Straftat anknüpfen, also ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen (vgl. BVerfGE 109, 190 )".
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvL 1/04

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob eine Regelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
    Zum einen fallen, wie bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2004 (- 2 BvL 1/04 -, juris Rz. 14) auf die Vorlage des Verwaltungsgerichts ausgeführt hat, unter den Begriff des Strafrechts im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (hierzu gehört auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, vgl. Maunz in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Art. 74 Rz. 65) alle staatlichen Reaktionen auf Straftaten, also nur solche, die "ausschließlich für Straftäter" gelten und ihre Rechtfertigung aus dieser Anlasstat beziehen.
  • OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96

    Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
    Unterschiedlich ausgestaltet ist aber nicht nur das Kontroll-, sondern vor allem auch das Finanzierungsystem von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk (so auch OLG Celle, Beschluss vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 -, NStZ 1997, 554).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
    Aus dieser Regelung ist nicht nur das strafrechtliche Rückwirkungsverbot abzuleiten, sondern auch die Verpflichtung des Gesetzgebers, "die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Anwendungsbereich und Tragweite der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen" (BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 1 BvR 718/89 u.a. -, NJW 1995, 1141).
  • VG Berlin, 13.11.2003 - 27 A 9.03

    Abschöpfung von Werbeeinnahmen nach Maßgabe des Medienstaatsvertrages

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08
    In einem weiteren Schriftsatz vom 15. Oktober 2003 an das Gericht führte die Beklagte demgegenüber aus: "Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Medienanstalt selbstverständlich das Auskunftsbegehren aufrechterhält, sollte der mit der Klage VG 27 A 9.03 angefochtene Bescheid aufgehoben werden".
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