Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 22.12.2008

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   VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08.T   

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VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08.T (https://dejure.org/2009,6600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.01.2009 - 11 B 361/08.T (https://dejure.org/2009,6600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 11 B 361/08.T (https://dejure.org/2009,6600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren der umliegenden Kommunen gegen die sofortige Vollziehung des Plans für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main; Vereinbarkeit der Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes (FLärmSchG) in der Neufassung vom 1. Juni 2007 mit dem ...

  • Judicialis

    FLärmSchG § 2; ; FLärmSchG § 9; ; FLärmSchG § 13; ; LuftVG § 8 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht - Flughafenerweiterung: Absturzrisiko; Alternativauswahl; Bedarfsermittlung; Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm; Fluglärmgesetz; Fluglärmschutzgesetz; kommunale Belange; Landesplanung; Landesplanung und Planfeststellung; Luftschadstoffe; Luftverkehr; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    In dem Verzicht auf einen zweiten Erörterungstermin liegt aber auch dann kein Verfahrensfehler, wenn man auf die Fälle der Änderung eines ausgelegten und erörterten Plans mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, Rdnr. 52) § 10 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 LuftVG analog (oder erst recht) anwendet.

    Er berührt nicht die Ausgewogenheit der Planung insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, Rdnr. 238 f.), was sich auch hier schon allein daraus ergibt, dass die Beigeladene die Planfeststellung auf der Grundlage eines Betriebskonzepts beantragt hat, das keine planmäßigen Flüge von 23 bis 5 Uhr vorsieht.

    Die Analyse der Sicherheitslage obliegt vorrangig der Planfeststellungsbehörde, die eigenverantwortlich zu bestimmen hat, welcher Sicherheitsstandard angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken möglichst auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, Rdnr. 243 ff.).

    Sie erstreckt sich darauf, ob die Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodengerecht erstellt wurde und ist nur dann fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rdnr. 243).

    Da sich aus § 50 BImSchG kein anderer Regelungsgehalt ergibt, kann hier ebenfalls dahinstehen, ob diese Regelung auf Flughäfen trotz des Anwendungsausschlusses in § 2 Abs. 2 Satz 1 BImSchG überhaupt anwendbar ist (so Jarass, BImSchG, 7. Aufl. 2007, § 50 Rdnr. 10 unter Berufung auf BVerwGE 75, 214, 233, dort jedoch nur im Hinblick auf die Berücksichtigung von Belangen des Lärmschutzes; s. auch BVerwGE 125, 116 Rdnr. 163 f.: allenfalls entsprechende Anwendung).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Dies gilt aber nicht für die hier streitigen Ziele "Regionaler Grünzug", "Grundwassersicherung" und "Walderhaltung" (siehe so bereits zu diesen Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG einen Übergang der Zuständigkeit für die Zulassung der Zielabweichung von der Regionalversammlung und dem Regierungspräsidium D als Obere Landesplanungsbehörde auf die Planfeststellungsbehörde zur Folge hat und dass sich das Verfahren für die Entscheidung über die Zielabweichung allein nach den Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren richtet (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05, S. 82 f.).

    Unabhängig davon ist dieser und ähnlichen Forderungen nach Verwirklichung einer höchstens noch knapp ausreichenden Lösung entgegenzuhalten, dass die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Ausbaus es dem Vorhabensträger erlauben, zukunftsgerichtet zu planen und er nicht darauf verwiesen ist, sich in allen Einzelpunkten auf eine Minimallösung oder Notlösung zu beschränken (siehe so bereits Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 50).

  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3000.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzendes Verfahren; besonderer Schutz der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Diesem Gebot wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.06 - Rdnrn. 269 ff.; Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, Rdnr. 53; Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3000.07 -, Rdnr. 18), der sich der Senat anschließt, nur ausreichend Rechnung getragen, wenn ein über das allgemeine Verkehrsbedürfnis hinausgehender standortspezifischer Nachtflugbedarf besteht und wenn die für die Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs sprechenden Belange von so hohem Gewicht sind, dass sie das Ruhebedürfnis der Bevölkerung in den Kernstunden der Nacht auch unter Berücksichtigung sonstiger Fluglärmbelastungen überragen.

    Nach summarischer Prüfung dürften einem Verbot planmäßiger Flüge in der Kernnacht keine im Wege der Abwägung nicht überwindbaren Belange der Nutzer des Flughafens Frankfurt Main entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3000.07 -, juris, insbes. Rdnrn. 20 ff., und Urteil vom 24. Juli 2008, a.a.O.).

    Der Senat teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, Rdnr. 76; Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3000.07 -, Rdnr. 31), dass jeder zusätzliche Flug eine zusätzliche Belastung und jeder Flug, der unterbleibt, eine Entlastung bedeutet.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnr. 182, und vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, juris, Rdnr. 45).

    Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur gehören nicht zu den Zielen des Luftverkehrsgesetzes (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, Rdnr. 52).

    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a. a. O., Rdnr. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07

    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a. a. O., Rdnr. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

    Schließlich ist es - wie der Senat schon in den Urteilen betreffend den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden ausgeführt hat (Urteile vom 17. Juni 2008 - siehe etwa 11 C 2089/07.T, S. 47) unmittelbar plausibel, dass bei Erhöhung der Zahl der abgefertigten Passagiere und der Flugbewegungen neue Arbeitsplätze zum Beispiel im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle, der Gepäckabfertigung, des Catering, der Flugsicherung usw. entstehen.

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Die nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 LuftVG erforderliche Anhörung der Betroffenen zu dem Verzicht auf die (erneute) Erörterung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rdnr. 52) ist hier nicht geschehen, dieser Mangel ist aber durch die Einlassungen der Beteiligten im Prozess geheilt worden (§ 10 Abs. 8 Satz 2 LuftVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HVwVfG) und darüber hinaus unbeachtlich nach § 10 Abs. 8 Satz 2 LuftVG i.V.m. § 46 HVwVfG.

    Der von dem Bundesverwaltungsgericht gewürdigte Landesentwicklungsplan enthält zwar auch (als Z 2) die Festlegung einer Vorrangfläche, darüber hinaus aber zusätzlich (als Z 1) - und darauf hat das Bundesverwaltungsgericht entscheidend abgestellt - die zielförmige Festlegung, dass der Flughafen Berlin-Schönefeld auszubauen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1001.04 -, juris, Rdnr. 54).

    Soweit in der Lärmwirkungsforschung und ihr folgend auch in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1001.04 -, juris, Rdnrn. 351 ff.) auf andere Kriterien oder andere Kombinationen oder auf andere Grenzwerte abgestellt wird, dürften diese Kriterien mit Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes jedenfalls für die oben beschriebenen Ansprüche weitgehend an Bedeutung verloren haben.

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Diese Werte sind im Übrigen auch schon vor Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt worden (vgl. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a. -, S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, mit weiteren Nachweisen).

    Erst in späteren Urteilen betreffend den Bestand des Flughafens Frankfurt Main, in denen auch Anträge auf Anordnung passiven Schallschutzes beschieden worden sind, bestand für den Verwaltungsgerichtshof Anlass, sich mit der Gesundheitsgefährdungsschwelle im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. z.B. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a., S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Insoweit kann sich das öffentliche Interesse an Bau oder Erweiterung eines Flughafens weitgehend mit den unternehmerischen Interessen des Betreibers decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnrn. 27 und 28).

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Hessen, 03.06.2004 - 12 A 1118/01

    Fluglärm; Beschränkung des Flugbetriebs nach bestandskräftigem Abschluss des

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Diese Werte sind im Übrigen auch schon vor Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt worden (vgl. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a. -, S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, mit weiteren Nachweisen).

    Erst in späteren Urteilen betreffend den Bestand des Flughafens Frankfurt Main, in denen auch Anträge auf Anordnung passiven Schallschutzes beschieden worden sind, bestand für den Verwaltungsgerichtshof Anlass, sich mit der Gesundheitsgefährdungsschwelle im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. z.B. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a., S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, m.w.N.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08
    Der von der Beigeladenen betriebene Flughafen Frankfurt Main ist durch seine luftverkehrsrechtliche Genehmigung als Verkehrsflughafen festgelegt und steht der Zivilluftfahrt zur Verfügung (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110, 119).

    An der Gemeinnützigkeit des Baus einer neuen Landebahn ändert sich nichts dadurch, dass die Betreiberin des Flughafens, die Beigeladene, eine Gesellschaft des Privatrechts ist (siehe BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978, a.a.O., S. 119).

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 305/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Sicherheit

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 35/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 1517/01

    Klage gegen Betriebsgenehmigung für Flughafen

  • BVerfG, 04.03.2008 - 1 BvR 2617/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 1 KN 132/06

    Berücksichtigung der Fertigstellung einer Umgehungsstraße in absehbarer Zeit bei

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01

    Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine

  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05

    Regionalplan; Genehmigung;  geänderte tatsächliche Verhältnisses

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 11 A 2061/06

    Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung;

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 50.07

    Anspruch auf Gewährung passiven Lärmschutzes wegen vom Frankfurter Flughafen

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 13.09.2007 - 4 A 1007.07

    Nachbarschaftsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95

    Planfeststellungsverfahren - Luftverkehrsrechtliche Genehmigung -

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08

    Flughafenerweiterung

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

    Ein derartiger Untersuchungsbedarf wurde schließlich auch nicht durch die auf Seite 254 des Einwendungsschreibens vom 7. Mai 2007 in Bezug genommene Stellungnahme von Schreiber zur Verträglichkeitsstudie für streng und besonders geschützte Arten (vorgelegt beispielsweise als Anlage E 11 mit Schriftsatz der Kläger vom 6. Mai 2007 in dem Verfahren 11 B 361/08.T) aufgezeigt.
  • VGH Hessen, 29.07.2013 - 9 B 1362/13

    Eilanträge auf Betriebseinschränkungen für Nordwest-Landebahn abgelehnt

    Einen schon am 7. Februar 2008 eingereichten und auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gerichteten Eilantrag hat der 11. Senat mit Beschluss vom 15. Januar 2009 (Aktenzeichen 11 B 361/08.T) abgelehnt.

    unter Abänderung des Beschlusses vom 15. Januar 2009 (11 B 361/08.T) die aufschiebende Wirkung ihrer Klage insoweit anzuordnen, als der angegriffene Planfeststellungsbeschluss die Landung von Luftfahrzeugen der Wirbelschleppenkategorie "Heavy" (Abflugmassen über 136.000 kg) und der Boeing B 757 bei Betriebsrichtung 07 auf der Landebahn Nordwest zulässt,.

    unter Abänderung des Beschlusses vom 15. Januar 2009 (11 B 361/08.T) die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main (Az.: PF-66 p-V-) bis zur vollständigen Sicherung der in Flörsheim durch Wirbelschleppen gefährdeten Dächer insoweit anzuordnen, als der angegriffene Planfeststellungsbeschluss die Landung von Luftfahrzeugen der Wirbelschleppenkategorie "Heavy" (Abflugmassen über 136.000 kg) und der Boeing B757 bei Betriebsrichtung 07 auf der Landebahn Nordwest zulässt.

  • VGH Hessen, 29.07.2013 - 9 B 1363/13

    Anordnung von Sicherheitsnahmen wegen Wirbelschleppen; Dachklammerung der Ziegel;

    unter Abänderung des  Beschlusses vom 15. Januar 2009 (11 B 361/08.T) die aufschiebende Wirkung ihrer Klage insoweit anzuordnen, als der angegriffene Planfeststellungsbeschluss die Landung von Luftfahrzeugen der  Wirbelschleppenkategorie  "Heavy"  (Abflugmassen über 136.000 kg) und der Boeing B 757 bei Betriebsrichtung 07 auf der Landebahn Nordwest zulässt, hilfsweise, unter Abänderung des Beschlusses vom 15. Januar 2009 (11 B 361/08.T) die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt  Main  (Az.: PF-66 p-V-) bis zur vollständigen Sicherung der in Flörsheim durch Wirbelschleppen gefährdeten Dächer insoweit anzuordnen, als der angegriffene Planfeststellungsbeschluss die Landung von Luftfahrzeugen der  Wirbelschleppenkategorie  "Heavy" (Abflugmassen über 136.000 kg) und der Boeing B757 bei Betriebsrichtung 07 auf der Landebahn Nordwest zulässt.
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VGH Hessen, 22.12.2008 - 11 B 361/08 (https://dejure.org/2008,46207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.12.2008 - 11 B 361/08 (https://dejure.org/2008,46207)
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  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Jedoch kann es angesichts seiner diesbezüglichen Ausführungen in den Gründen der Anhörungsrügebeschlüsse vom 14., 15. und 20. Januar 2009 in den parallel gelagerten Verfahren (11 C 322/08.T, 11 C 325/08.T, 11 C 326/08.T, 11 C 330/08.T, 11 C 334/98.T, 11 C 337/08.T, 11 C 476/08.T, 11 B 360/08.T, 11 B 361/08.T, 11 B 364/08.T, 11 B 357/08.T, 11 C 336/08.T, 11 B 358/08.T, 11 C 338/08.T, 11 C 490/08.T), in denen derselbe Sachverhalt zum Anlass für einen Befangenheitsantrag genommen worden war, als ausgeschlossen angesehen werden, dass bei einer vorherigen Anhörung der Beschwerdeführer anders über die Befangenheitsgesuche entschieden worden wäre.
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