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   BVerwG, 08.04.1998 - 11 B 40.97   

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https://dejure.org/1998,4358
BVerwG, 08.04.1998 - 11 B 40.97 (https://dejure.org/1998,4358)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1998 - 11 B 40.97 (https://dejure.org/1998,4358)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1998 - 11 B 40.97 (https://dejure.org/1998,4358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehr - Landeplatz - Beschränkter Bauschutzbereich - Ackerfurchen als ähnliche Bodenvertiefung - Luftfahrthindernis

  • Judicialis

    LuftVG § 15; ; LuftVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftVG § 15 § 17
    Luftverkehrsrecht - Begriff der "ähnlichen Bodenvertiefung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Interpretation des § 15 LuftVG - "ähnliche Bodenvertiefungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 11 B 40.97
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs läßt sich in dieser Hinsicht nur feststellen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß ein Vorbringen eines Beteiligten bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 11 B 40.97
    Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die vorinstanzliche Entscheidung eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 25.11.2014 - 4 B 37.14

    Luftverkehrsrechtliche Zustimmung innerhalb und außerhalb des Bauschutzbereichs

    Der luftrechtliche Zustimmungsvorbehalt in § 12 LuftVG dient der Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt und des Schutzes der Allgemeinheit (Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 11 B 40.97 - Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

    Der luftrechtliche Zustimmungsvorbehalt in § 12 LuftVG dient der Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt und des Schutzes der Allgemeinheit (BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 11 B 40.97 - Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 38.14

    Isoierte Bewertung jeder einzelnen Windenergieanlage im Rahmen eines

    Der luftrechtliche Zustimmungsvorbehalt in § 12 LuftVG dient der Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt und des Schutzes der Allgemeinheit (BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 11 B 40.97 - Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 40.14

    Gleichzeitiges Umfassen einer Zustimmung nach § 14 und nach § 12 des

    Der luftrechtliche Zustimmungsvorbehalt in § 12 LuftVG dient der Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt und des Schutzes der Allgemeinheit (BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 11 B 40.97 - Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1 S. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 20 D 5/99

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. April 1998 - 11 B 40.97 -, Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 20 D 181/98

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. April 1998 - 11 B 40.97 -, Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 20 D 10/99

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. April 1998 - 11 B 40.97 -, Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1.
  • VG München, 12.03.2009 - M 24 K 08.5537

    Luftfahrthindernis; Sonderlandeplatz; Duldungsanordnung; Beseitigung eines

    Bei dem hier streitgegenständlichen Strauch handelt es sich um ein "anderes Luftfahrthindernis" (so für Ackerfurchen bei Kartoffelpflanzen: VG München, Urt. v. 28.3.1996, M 17 K 94.6187, bestätigt durch BayVGH, Urt. v. 12.8.1997, 20 B 96.1946, jew. Juris, und durch BVerwG, Beschl. v. 8.4.1998, UPR 1998, 354).
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