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   BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97   

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https://dejure.org/1998,3481
BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97 (https://dejure.org/1998,3481)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1998 - 11 B 46.97 (https://dejure.org/1998,3481)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 11 B 46.97 (https://dejure.org/1998,3481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Forschungsreaktor - Atomrechtliche Teilgenehmigung - Vorläufiges positives Gesamturteil - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt - Gerichtliche Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    AtG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Atomrecht - Teilgenehmigung zur Errichtung eines Forschungsreaktors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 15
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97
    Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes ist nur gerechtfertigt, wenn ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand ein vordem für möglich gehaltenes Risiko nachträglich entfallen läßt; denn dann steht fest, daß Drittbetroffenen auch schon im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung der Schutz des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG gewährt worden ist (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 101, 347 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll das vorläufige positive Gesamturteil verhindern, daß weitere Gestattungen ausgesprochen werden für eine Anlage, die voraussichtlich nicht die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 AtG erfüllen wird und deshalb nicht in Betrieb gehen könnte (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 92, 185 ).

    Vielmehr kann eine Teilgenehmigung mit dem darin enthaltenen vorläufigen positiven Gesamturteil nur ergehen, wenn sich die Genehmigungsbehörde zunächst hinreichende Klarheit darüber verschafft hat, daß eine solche Teilgenehmigung nicht von vornherein den Anforderungen zuwiderläuft, die an das Gesamtprojekt im Hinblick auf die Genehmigungsvoraussetzungen gestellt werden müssen (vgl. BVerwGE 72, 300 ).

    Andererseits hat das mit der ersten Teilgenehmigung verbundene vorläufige positive Gesamturteil eben nur vorläufigen, also nicht abschließenden Charakter; es braucht nur auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Unterlagen zu beruhen (vgl. Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 11 S. 10; BVerwGE 72, 300 ) und steht unter dem Vorbehalt der Detailprüfung im Zuge des weiteren Verlaufs des gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 92, 185 ).

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92

    Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll das vorläufige positive Gesamturteil verhindern, daß weitere Gestattungen ausgesprochen werden für eine Anlage, die voraussichtlich nicht die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 AtG erfüllen wird und deshalb nicht in Betrieb gehen könnte (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 92, 185 ).

    Andererseits hat das mit der ersten Teilgenehmigung verbundene vorläufige positive Gesamturteil eben nur vorläufigen, also nicht abschließenden Charakter; es braucht nur auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Unterlagen zu beruhen (vgl. Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 11 S. 10; BVerwGE 72, 300 ) und steht unter dem Vorbehalt der Detailprüfung im Zuge des weiteren Verlaufs des gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 92, 185 ).

  • VGH Bayern, 30.09.1997 - 22 A 96.40044
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97
    VGH München vom 30.09.1997 - Az.: VGH 22 A 96.40044 u.a. -.

    BVerwG 11 B 46.97 VGH 22 A 96.40044 u.a.

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97
    Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes ist nur gerechtfertigt, wenn ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand ein vordem für möglich gehaltenes Risiko nachträglich entfallen läßt; denn dann steht fest, daß Drittbetroffenen auch schon im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung der Schutz des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG gewährt worden ist (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 101, 347 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97
    Ist aber ein Beweisthema aus der materiellrechtlichen Sicht des Tatsachengerichts nicht entscheidungserheblich, so liegt im Absehen von der Beweiserhebung kein Verfahrensfehler (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - NVwZ 1998, 628).
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 11 B 46.97
    Andererseits hat das mit der ersten Teilgenehmigung verbundene vorläufige positive Gesamturteil eben nur vorläufigen, also nicht abschließenden Charakter; es braucht nur auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Unterlagen zu beruhen (vgl. Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 11 S. 10; BVerwGE 72, 300 ) und steht unter dem Vorbehalt der Detailprüfung im Zuge des weiteren Verlaufs des gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 92, 185 ).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

    Diesbezüglich heißt es in der amtlichen Begründung zu § 1 der Verordnung - in der Sache unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zur Vorgängerverordnung (BayVGH, U.v. 14.2.1996 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ 1996, 483/484; U.v. 8.5.1996 - 22 B 94.2282 - NVwZ 1996, 1038 = juris Rn. 15; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18) - wörtlich:.

    Dass hierbei der Ausschank von Bier eine prägende Rolle zu spielen hat, lässt zwar das gaststättenrechtliche Gebot der Bereithaltung nichtalkoholischer Getränke gem. § 6 GaststG unberührt, schließt aber aus, dass die Abgabe von Speisen ebenso wie im Gaststättenbetrieb mit im Vordergrund steht; das Lokal muss auch vom konkreten Typus her eher Schank- als Speisewirtschaft sein (BayVGH, B.v. 14.2.1996 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ 1996, 483/484; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18).

  • VGH Bayern, 22.08.2023 - 22 CS 23.1265

    Biergartenbegriff der Bayerischen Biergartenverordnung

    Bei der Auslegung ist zu berücksichtigen, dass die Bayerische Staatsregierung mit dem Erlass der Verordnung hinsichtlich der Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärm für die Nachbarschaft eine Privilegierung traditioneller Biergärten aus Gründen der Sozialadäquanz verfolgte (so schon zur Vorgängerverordnung BayVGH, B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18 f.).

    Derartige Flächen werden vielmehr von dem im Gaststättengebäude stattfindenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft auch dann mitgeprägt, wenn der Gastwirt im Freien den Verzehr mitgebrachter Speisen gestatten mag (BayVGH, U.v. 8.5.1996 - 22 B 94.2282 - NVwZ 1996, 1038; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18).

  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 A 03.40036

    Bestätigung atomrechtlicher Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor in

    Die erste Teilgenehmigung wurde mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 1998 - Az. 11 B 46.97 bestandskräftig.
  • BVerwG, 19.05.2004 - 7 B 66.04

    Erteilung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung zum Betrieb der

    Auf das Vorbringen der Kläger zur Begründung eines Zweitwohnsitzes nach Erteilung der 3. TG brauchte das Verwaltungsgericht nicht einzugehen, weil für die gerichtliche Prüfung atomrechtlicher Genehmigungen grundsätzlich die Sachlage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgebend ist (vgl. Beschluss vom 24. Juli 1998 - BVerwG 11 B 46.97 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 7 m.w.N.) und die nachträgliche Begründung eines Wohnsitzes in der Nachbarschaft der Anlage eine Durchbrechung dieses Grundsatzes nicht rechtfertigt.
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