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   BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98   

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BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98 (https://dejure.org/1998,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1998 - 11 B 46.98 (https://dejure.org/1998,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 11 B 46.98 (https://dejure.org/1998,1445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    LuftVG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftVG § 9 Abs. 2
    Luftverkehrsrecht - Zumutbarkeitsgrenze bei Fluglärm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Schallimmisionen durch Flugplatz innerhalb eines Industriegebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Die Revision kann nicht wegen Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden; es fehlt an den erforderlichen näheren Angaben über die angebliche Abweichung des angefochtenen Urteils von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; dazu z.B. Beschluß vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Zur ordnungsgemäßen Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) eines solchen Verfahrensfehlers gehören aber Angaben darüber, welche Aufklärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der Sachaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 a.a.O.).

    Der damit geltend gemachte Aufklärungsmangel ist jedoch nicht entsprechend den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet (vgl. dazu den oben erwähnten Beschluß vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Frage nach der gesetzlichen Zumutbarkeitsgrenze läßt sich, ohne daß es dafür eines Revisionsverfahrens bedürfte, mit dem angefochtenen Urteil (S. 35) dahin beantworten, daß die Vorschrift des § 9 Abs. 2 LuftVG in der Auslegung maßgebend ist, die sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 110 ; 87, 332 ) gefunden hat.

    Das Oberverwaltungsgericht (UA S. 43) beurteilt diejenigen Lärmeinwirkungen nach dem einheitlichen Maßstab des § 9 Abs. 2 LuftVG, die von dem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehen, also im Flugplatzbetrieb ihre Ursache haben; dies entspricht der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 87, 332 ).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Frage nach der gesetzlichen Zumutbarkeitsgrenze läßt sich, ohne daß es dafür eines Revisionsverfahrens bedürfte, mit dem angefochtenen Urteil (S. 35) dahin beantworten, daß die Vorschrift des § 9 Abs. 2 LuftVG in der Auslegung maßgebend ist, die sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 110 ; 87, 332 ) gefunden hat.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Würdigung führt nicht auf eine grundsätzliche Rechtsfrage (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 BVerwG 4 CB 1.90 Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 13 ff.).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Die Antwort hängt vielmehr, wie sich aus der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Verwirkung ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 44, 339 ; 52, 16 ), von einer Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ab.
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Die Antwort hängt vielmehr, wie sich aus der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Verwirkung ergibt (vgl. z.B. BVerwGE 44, 339 ; 52, 16 ), von einer Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ab.
  • VG Hamburg, 31.05.1996 - 16 VG 1064/93
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    VG Hamburg vom 31.05.1996 - Az.: 16 VG 1064/93 - OVG Hamburg vom 02.03.1998 - Az.: OVG Bf III 41/96 -.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Fragen sind, soweit sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung überhaupt zugänglich und hier entscheidungserheblich sind, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits beantwortet (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ; ferner z.B. Urteil vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 C 26.87 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18); darauf wird verwiesen.
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Dies ist rechtlich umso weniger bedenklich, als der Planungsbehörde bei der Beurteilung der Erforderlichkeit des Vorhabens kein planerischer Spielraum zusteht (BVerwGE 72, 282 ).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
    Diese Fragen sind, soweit sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung überhaupt zugänglich und hier entscheidungserheblich sind, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits beantwortet (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ; ferner z.B. Urteil vom 27. Juli 1990 BVerwG 4 C 26.87 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18); darauf wird verwiesen.
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Dass ein Flugplatz zu einem Industriebetrieb gehört, ändert nichts an der Anwendbarkeit und am Inhalt der genannten Vorschrift (Beschluss vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 11 B 46.98 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 11 ).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Für den durch den Luftverkehr hervorgerufenen Lärm gibt es im Rahmen der Beurteilung auch nach § 9 Abs. 2 LuftVG keine generell festgelegten Grenzen (BVerwG, UPR 1999, 153, 154; BVerwG, NVwZ 2004, 1229, 1232; Landmann/Rohmer/Hansmann, aaO).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen bzw. -landeplätzen "gemeinnützig" ist, weil sie nach § 38 Abs. 2 Nr. 1, § 49 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dem allgemeinen Verkehr der Zivilluftfahrt dienen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - a.a.O., S. 119 f.; zum Erfordernis der Planrechtfertigung beim Ausbau eines "privatnützigen" Sonderflughafens vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 11 B 46.98 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 11 S. 6).
  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 218/99

    Zum Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 11 B 46.98 -,.
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    Die von diesen Betriebsvorgängen verursachten Immissionen müssen bei der Bewältigung der von dem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehenden Nachteile im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998, UPR 99, 153 ; und vom 31. März 1992 - 4 B 210.91 -).
  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung;

    Die Immissionen von auf dem Flugplatz rollenden und stehenden Flugzeugen werden vielmehr, soweit sie von Vorgängen herrühren, die - wie auch die aus Sicherheitsgründen vorgeschriebenen Probeläufe von Triebwerken - unmittelbar mit dem Flugbetrieb zusammenhängen, von der TA-Lärm ebenso wenig erfasst wie die von fliegenden Luftfahrzeugen ausgehenden Immissionen (vgl. Beschluss des BVerwG vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 - UPR 1999, 153 f.); die Befugnis des HMWVL, den "Bodenlärm" im Rahmen der Flughafenüberwachung bis zu einer anderweitigen gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Regelung "in Anlehnung an die TA Lärm" ermitteln und darstellen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 1517/01

    Klage gegen Betriebsgenehmigung für Flughafen

    Die von diesen Betriebsvorgängen verursachten Immissionen müssen bei der Bewältigung der von dem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehenden Nachteile im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1998, UPR 99, 153 ; und vom 31. März 1992 - 4 B 210.91 -).
  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
    Hat der Anwohner eines Flughafens über Jahre hin von den Ansprüchen keinen Gebrauch gemacht, die ihm gegenüber der Erweiterung des Flughafens ohne erforderliche Planfeststellung zur Verfügung stehen, kann ihm nach den Umständen des Einzelfalls die Berechtigung abgeschnitten sein, noch aus Anlaß eines späteren Änderungsvorhabens die fehlende Planfeststellung des bisherigen Zustands zu rügen (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1998 - 11 B 46.98, BA S. 9 f., in Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 11 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 5.10.1990, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 13 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 2.3.1998 - OVG Bf III 41/96, UA S. 29; VGH Mannheim, Urt. v. 7.11.1997, VBlBW 1998 S. 217, 218 f.; OVG Schleswig, Urt. v. 29.10.1996 - 4 L 154/95, Juris).
  • VG Düsseldorf, 03.07.2023 - 3 L 829/23

    Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf

    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass unter die von einem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehenden und vom Regelungsregime des Luftverkehrsrechts erfassten Immissionen, die weitläufig als "Fluglärm" bezeichnet werden, nicht nur die Immissionen von fliegenden Flugzeugen, sondern auch die von auf dem Flugplatz rollenden und stehenden Flugzeugen fallen, soweit die Immissionen von Vorgängen herrühren, die unmittelbar mit dem Flugbetrieb im Zusammenhang stehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 -, juris Rn. 12 f.

    Zu den elementaren Bestandteilen des Flugbetriebes wiederum zählen neben Starts und Landungen u.a. auch die auf dem Flugplatz stattfindenden Kraftfahrzeugfahrten zum Zwecke des Be- und Entladens, des Betankens, des Wartens und der Reinigung der Flugzeuge, Rollvorgänge zu und von den Start- und Landebahnen, Roll- und Bremsversuche, Triebwerksprobeläufe vor dem Start sowie allgemeine Wartungsarbeiten und damit verbundene notwendige Triebwerksprobeläufe, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 -, juris Rn. 13; VGH Hessen, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 1517/01 -, juris Rn. 74; VGH Hessen, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 -, juris Rn. 61; VGH Hessen, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T -, juris Rn. 862.

  • VG Düsseldorf, 03.07.2023 - 3 L 854/23

    Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf

    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass unter die von einem Flugplatz auf seine Umgebung ausgehenden und vom Regelungsregime des Luftverkehrsrechts erfassten Immissionen, die weitläufig als "Fluglärm" bezeichnet werden, nicht nur die Immissionen von fliegenden Flugzeugen, sondern auch die von auf dem Flugplatz rollenden und stehenden Flugzeugen fallen, soweit die Immissionen von Vorgängen herrühren, die unmittelbar mit dem Flugbetrieb im Zusammenhang stehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 -, juris Rn. 12 f.

    Zu den elementaren Bestandteilen des Flugbetriebes wiederum zählen neben Starts und Landungen u.a. auch die auf dem Flugplatz stattfindenden Kraftfahrzeugfahrten zum Zwecke des Be- und Entladens, des Betankens, des Wartens und der Reinigung der Flugzeuge, Rollvorgänge zu und von den Start- und Landebahnen, Roll- und Bremsversuche, Triebwerksprobeläufe vor dem Start sowie allgemeine Wartungsarbeiten und damit verbundene notwendige Triebwerksprobeläufe, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 11 B 46.98 -, juris Rn. 13; VGH Hessen, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 1517/01 -, juris Rn. 74; VGH Hessen, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 -, juris Rn. 61; VGH Hessen, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T -, juris Rn. 862.

  • VG Düsseldorf, 03.07.2023 - 3 L 910/23

    Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 3483/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2777/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00

    Erweiterung der Airbus-Produktionsfläche für Bau des A3XX in Hamburg gestoppt!

  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 4838/00
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 5102/00
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99

    Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit;

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