Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3474
BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99 (https://dejure.org/2000,3474)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2000 - 11 B 46.99 (https://dejure.org/2000,3474)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 (https://dejure.org/2000,3474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; zum Anbau bestimmte Straße; nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke; erschließungsrechtliche Selbständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Erschließungsanlage - Zum Anbau bestimmte Straße - Nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke - Erschließungsrechtliche Selbständigkeit

  • Judicialis

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; ; BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1 § 131 Abs. 1 Satz 1
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; zum Anbau bestimmte Straße; nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke; erschließungsrechtliche Selbständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 630
  • DVBl 2000, 1226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Bei einer mehr als 100 m langen, beidseitig nicht zum Anbau bestimmten Teilstrecke einer tatsächlich einheitlichen Straße kann der Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit ohne weiteres bejaht werden (wie Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 ff.).

    Die Beschwerde sieht eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 - (BVerwGE 102, 294 ff.) darin, daß das Berufungsgericht in dem angefochtenen Beschluß das in jenem Urteil genannte Maß von 100 m Länge, ab dem eine beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke eine tatsächlich einheitliche Straße erschließungsbeitragsrechtlich zu spalten geeignet ist, als genaues Maß, d.h. als absolute Grenze, und nicht als Circa-Maß, d.h. als bloße Richtzahl, angesehen hat.

    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, "ob das von der Rechtsprechung entwickelte 100-m-Maß für die Abgrenzung einer abrechenbaren von einer nichtabrechenbaren Teilstrecke einer Erschließungsanlage als absolute Grenze oder als Richtzahl, die sowohl bei Überschreitung als auch bei Unterschreitung dieser Grenze einen Spielraum für die Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Falles eröffnet, anzusehen ist", ist - soweit sie sich im vorliegenden Verfahren stellt - durch das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 (a.a.O.) bereits höchstrichterlich geklärt.

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, daß in dieser Rechtsprechung die Länge von 100 m nicht als starre Grenze, sondern nur als Regel angesehen wird, die vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles gilt und insoweit Raum für Ausnahmen läßt (vgl. BVerwGE 99, 23 ; BVerwG, Urteil vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, daß in dieser Rechtsprechung die Länge von 100 m nicht als starre Grenze, sondern nur als Regel angesehen wird, die vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles gilt und insoweit Raum für Ausnahmen läßt (vgl. BVerwGE 99, 23 ; BVerwG, Urteil vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109 f.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 1006/14

    Begrenzung des Klagebegehrens auf einen Teilbetrag der geforderten Geldleistung;

    vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 11 C 16.00 -, DVBl 2002, 486 = juris Rn. 14, Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 -, NVwZ-RR 2000, 630 = juris Rn. 6, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, BVerwGE 102, 294 = DVBl 1997, 499 = juris Rn. 18, vom 23. Juni 1995 - 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 = juris Rn. 14, vom 28. Januar 1985 - 8 C 106.83 -, DVBl 1985, 621 = juris Rn. 13, und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247 = DVBl 1985, 297 = juris Rn. 18 f.; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2009 - 15 A 1104/09 -, juris Rn. 4 ff., Urteil vom 31. August 1998 - 3 A 1222/98 -, juris Rn. 5 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 24. März 2015 - 9 LB 57/14 -, NVwZ-RR 2015, 673 = juris Rn. 27; OVG M.-V., Bechluss vom 16. Dezember 2014 - 1 L 274/11 -, juris Rn. 13; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 15.
  • BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 61.16

    Anbaustraße; Bauerwartungsland; Erschließungsbeitrag; Ersetzung von Bundesrecht

    a) Das gilt zunächst für die Rüge, das Oberverwaltungsgericht sei bei seiner Annahme, eine nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke einer bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) sei nur dann nicht als deren Teil anzusehen, wenn die Teilstrecke eine Mindeststreckenlänge von 100 m aufweise, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 sowie Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 90 S. 2 f.) abgewichen.

    Denn unabhängig davon, ob es sich bei der darin genannten Mindeststreckenlänge von 100 m um ein absolutes Kriterium für die Bestimmung der Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB handeln soll, wie das Berufungsgericht meint, oder nur um ein Regelmaß (s. auch BVerwG, Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 90 S. 2 f.), ist das Berufungsurteil zusätzlich auch darauf gestützt, dass "keine besonderen Umstände des Einzelfalls für eine Abweichung nach unten vorliegen".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Eine Straße, die nach einer zum Anbau bestimmten Teilstrecke in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke übergeht, verliert von da an ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße, wenn die beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke erstens den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit vermittelt und zweitens im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (BVerwG, 8 C 32/95, BVerwGE 102, 294 = NVwZ 1998, 69; BVerwG, 11 B 46/99, NVwZ-RR 2000, 630 = KStZ 2000, 193).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Den Eindruck einer gewissen Selbständigkeit vermittelt eine beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke dabei, wenn sie mehr als 100 m lang ist (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 ; Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 90 S. 2).
  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6.12.1996 - 8 C 32.95 - E 102, 294; ebenso Beschluss vom 25.4.2000 - 11 B 46.99 -, KStZ 2000, 193, entschieden, eine bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Ganzes bildende Straße müsse dann erschließungsbeitragsrechtlich in selbständige Teilstücke aufgespalten werden, wenn sie auf einer Teilstrecke beidseitig einer Bebauung entzogen sei, sofern dieses Teilstück - erstens - selbst den Eindruck einer gewissen Selbständigkeit vermittle und es - zweitens - im Verhältnis zu der in Rede stehenden Straße insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung sei; ersteres setze eine Mindestlänge von über 100 m voraus; das zweite Kriterium sei dann erfüllt, wenn das der Bebauung beidseitig entzogene Teilstück jedenfalls 20 % der Gesamtlänge der Straße ausmache.
  • VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag;

    Der ersten (absoluten) Anforderung ist ohne weiteres genügt, wenn die beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke 100 m lang ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.12.1996 - 8 C 32.95 - B. v. 25.04.2000 - 11 B 46/99 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom

    Die in dieser Rechtsprechung genannte Länge von 100 m ist nicht als starre Grenze, sondern nur als Regel anzusehen, die vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles gilt und insoweit Raum für Ausnahmen lässt, z. B. bei einer "Bebauungsmassierung" (vgl. BVerwG, B. v. 25.04.2000 - 11 B 46/99 - juris und U. v. 26.09.2001, NVwZ 2002, 607).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

    Für die beidseitige Nichtanbaubarkeit ist in der Rechtsprechung grundsätzlich geklärt, dass die einheitliche Verkehrsanlage aus Rechtsgründen in mehrere Anbaustraßen zerfällt, wenn die beiderseits nicht anbaubare Teilstrecke - erstens - selbst den Eindruck einer gewissen Selbständigkeit vermittelt und sie - zweitens - im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.12.1996 - 8 C 32.95 - und Beschl. v. 25.04.2000 - 11 B 46.99 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 10.14

    Eigenständigkeit einer Erschließungsanlage; Bereitstellung eines Grundstücks als

    Die Mindeststreckenlänge von 100 Meter stellt eine absolute Anforderung dar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 -, juris Rn. 17, und Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 46.99 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 9.14

    Einheitliches Erscheinungsbild einer Erschließungsanlage bei Kurvenverlauf;

    Die Mindeststreckenlänge von 100 Meter stellt eine absolute Anforderung dar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 -, juris Rn. 17, und Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 46.99 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 04.11.2020 - 9 A 129/18

    Ausbaubeiträge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 5 B 6.16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; natürliche Betrachtungsweise;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht