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   BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00   

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BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00 (https://dejure.org/2000,1394)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2000 - 11 B 48.00 (https://dejure.org/2000,1394)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 (https://dejure.org/2000,1394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 123 Abs. 2
    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; selbständiger Erschließungscharakter; grundbuchmäßige Selbständigkeit.

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsanlage - Privatstraße - Bestimmung zum Anbau - Erschließungseignung - Selbständiger Erschließungscharakter - Grundbuchmäßige Selbständigkeit

  • Judicialis

    BauGB § 123 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 123 Abs. 2
    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; selbständiger Erschließungscharakter; grundbuchmäßige Selbständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständige Privatstraße auch Erschließungsanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 180
  • DÖV 2001, 37
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Sie legt jedoch nicht dar, inwiefern den angezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - (BVerwGE 66, 69 ff.) und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42) der dem widersprechende Rechtssatz zu entnehmen sein soll, dass eine selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB dann nicht vorliegen könne, wenn die zu beurteilende Privatstraße nicht auf einem selbständigen Grundstück liege.

    Nach dieser Rechtsprechung ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage die für dieses Grundstück maßgebliche Erschließungsanlage (vgl. BVerwGE 66, 69 ; Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21).

    Selbständige Erschließungsanlage in diesem Sinne kann auch ein Privatweg sein, wenn er - erstens - zum Anbau bestimmt sowie zur verkehrsmäßigen Erschließung der an ihn grenzenden Grundstücke geeignet und - zweitens - als erschließungsrechtlich selbständig zu qualifizieren ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 20; H.-J. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 5 Rn. 4).

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21; Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Die rechtliche Möglichkeit, an die anliegenden Grundstücke heranzufahren, hängt davon ab, ob der Weg für die Benutzung durch Fahrzeuge der beschriebenen Art (möglicherweise hinsichtlich des Benutzerkreises und/oder des Benutzungszwecks eingeschränkt) zugelassen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ; Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22).

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).

    Das trifft nicht zu, wenn der private Weg seinerseits nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter nicht den Eindruck (nur) eines "Anhängsels" der Anbaustraße, sondern den einer eigenständigen Anlage vermittelt, die von der öffentlichen Anbaustraße lediglich in einem Maß abhängig ist, wie dies für mehr oder weniger kleine Straßen üblich zu sein pflegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 23).

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Sie legt jedoch nicht dar, inwiefern den angezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - (BVerwGE 66, 69 ff.) und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42) der dem widersprechende Rechtssatz zu entnehmen sein soll, dass eine selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB dann nicht vorliegen könne, wenn die zu beurteilende Privatstraße nicht auf einem selbständigen Grundstück liege.

    Nach dieser Rechtsprechung ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage die für dieses Grundstück maßgebliche Erschließungsanlage (vgl. BVerwGE 66, 69 ; Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21).

    Selbständige Erschließungsanlage in diesem Sinne kann auch ein Privatweg sein, wenn er - erstens - zum Anbau bestimmt sowie zur verkehrsmäßigen Erschließung der an ihn grenzenden Grundstücke geeignet und - zweitens - als erschließungsrechtlich selbständig zu qualifizieren ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 20; H.-J. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 5 Rn. 4).

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21; Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).

    Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffs für die Abgrenzung des Kreises der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke (BVerwGE 66, 69 ; Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37) ist insoweit ohne Belang.

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21; Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Sie ist nur zu verneinen, wenn die Benutzung der für die Inanspruchnahme als Weg tatsächlich, d.h. unabhängig von den jeweiligen rechtlichen Verhältnissen, in Betracht kommenden Fläche als befahrbare Zuwegung vernünftigerweise auszuschließen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ; Urteil vom 30. November 1984, a.a.O., S. 76).

    Die rechtliche Möglichkeit, an die anliegenden Grundstücke heranzufahren, hängt davon ab, ob der Weg für die Benutzung durch Fahrzeuge der beschriebenen Art (möglicherweise hinsichtlich des Benutzerkreises und/oder des Benutzungszwecks eingeschränkt) zugelassen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ; Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22).

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., und vom 20. August 1986, a.a.O.).

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21; Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., und vom 20. August 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Denn § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO, der im vorliegenden Fall eines nicht verkündeten, sondern gemäß § 116 Abs. 2 VwGO statt dessen zugestellten Urteils entsprechend gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6), lässt Ausnahmen von der in Satz 1 normierten Verpflichtung zu.

    Im Rahmen des Verfahrens nach § 116 Abs. 2 VwGO gilt dies ebenso mit der Maßgabe, dass es statt auf die Verkündung auf die durch die Niederlegung des Tenors dokumentierte Beratung ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999, a.a.O., S. 7).

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Nach dieser Rechtsprechung ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage die für dieses Grundstück maßgebliche Erschließungsanlage (vgl. BVerwGE 66, 69 ; Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21).

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., und vom 20. August 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81

    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffs für die Abgrenzung des Kreises der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke (BVerwGE 66, 69 ; Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37) ist insoweit ohne Belang.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00
    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).
  • VGH Bayern, 23.12.1999 - 6 B 96.2048
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 17.07.1992 - 5 B 69.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

  • EuGH, 07.08.2018 - C-16/17

    TGE Gas Engineering - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07

    Neue Trift

    Ein Weg, der tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit eröffnet, an die einzelnen Grundstücke heranzufahren, kann für die verkehrsmäßige Erschließung ausreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000 - 11 B 48/00, NVwZ-RR 2001, 180 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Nach § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB ist der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen, wobei für ein Grundstück grundsätzlich die nächste von ihm aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage maßgeblich ist (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 -, DÖV 2001, 37 m.w.N., ständige Rechtsprechung).

    Zwar kann auch ein mit einer öffentlichen Straße in Verbindung stehender Privatweg eine maßgebliche Erschließungsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB sein, wenn er zum Anbau bestimmt sowie zur verkehrsmäßigen Erschließung der an ihn grenzenden Grundstücke geeignet und als erschließungsrechtlich selbständig zu qualifizieren ist (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, a.a.O., ständige Rechtsprechung).

    Diesem Erfordernis genügt ein Privatweg nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - gegebenenfalls über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, a.a.O.).

    aa) Die tatsächliche Anfahrmöglichkeit ist nur zu verneinen, wenn die Benutzung der für die Inanspruchnahme als Weg tatsächlich in Betracht kommenden Fläche als befahrbare Zuwegung vernünftigerweise auszuschließen ist (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, a.a.O., m.w.N.).

    Erfordert ein Heranfahren an Hinterliegergrundstücke aufgrund der Eigentumsverhältnisse die Inanspruchnahme eines in fremdem Eigentum stehenden Grundstücks, steht das einem Erschlossensein der Hinterliegergrundstücke jedenfalls dann nicht entgegen, wenn deren Eigentümern nach der Rechtslage im konkret zu beurteilenden Einzelfall eine vom Willen des Eigentümers des betreffenden Anliegergrundstücks unabhängige und in dieser Hinsicht auf Dauer tragfähige Möglichkeit eröffnet ist, über dieses Anliegergrundstück an ihre Hinterliegergrundstücke heranzufahren (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, a.a.O., m.w.N.).

    Das trifft nicht zu, wenn der private Weg seinerseits nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter nicht den Eindruck (nur) eines "Anhängsels" der Anbaustraße, sondern den einer eigenständigen Anlage vermittelt, die von der öffentlichen Anbaustraße lediglich in einem Maß abhängig ist, wie dies für mehr oder weniger kleine Straßen üblich zu sein pflegt (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Es entspricht deshalb der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Hinterliegergrundstück nur dann bei der Beitragsverteilung zu berücksichtigen ist, wenn die Zuwegung über ein unmittelbar an der Straße gelegenes Grundstück voraussichtlich auf Dauer besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000- 11 B 48.00 -, juris Rn. 8, sowie Urteile vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 11, und vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 15; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 12 Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000- 11 B 48.00 -, juris Rn. 8, und Urteil vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000- 11 B 48.00 -, juris Rn. 8, sowie Urteile vom 16. September 1998 - 8 C 8.97 -, juris Rn. 38 f., vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 16, und vom 23. März 1984- 8 C 65.82 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 -, juris Rn. 22 (zum Straßenbaubeitragsrecht); Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 -, juris Rn. 59; zur Qualifikation eines öffentlichen Stichwegs als (un)selbstständig vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 12 f.; OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 2016 - 15 A 1006/14 -, juris Rn. 41 (zum Straßenbaubeitragsrecht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2316/04

    Erschließung eines Grundstücks nur durch nächst erreichbare Straße

    Da ein Grundstück grundsätzlich nur durch die nächst erreichbare selbständige Straße erschlossen wird, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächst erreichbare selbständige Straße mündet, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2003 - 15 B 460/03 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 29.8.2000 - 11 B 48.00 -, DöV 2001, 37, wird das klägerische Grundstück nur durch den H.-Weg erschlossen.

    BVerwG, Urteile vom 29.8.2000 - 11 B 48.00 -, DöV 2001, 37, vom 16.9.1998 - 8 C 8.97 -, DVBl. 1999, 395 (397) und vom 23.3.1984 - 8 C 65.82 -, DVBl. 1984, 683.

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2007 - 9 LC 54/05

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die

    Ausschließlich an einen Privatweg angrenzende Grundstücke werden durch die öffentliche Straße, in die der Privatweg einmündet, nicht erschlossen, wenn auch die Privatwege zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies selbstständige Erschließungsanlagen im Sinne von § 123 Abs. 2 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1982 - 8 C 28, 30 und 33.81 - DVBl. 1982, 1056, Urt. v. 23.3.1984 - 8 C 65.82 - DVBl. 1984, 683, Beschl. v. 29.8.2000 - 11 B 48/00 - NVwZ-RR 2001, 180 = DÖV 2001, 37).

    Sie verschaffen den Baulandgrundstücken die wegemäßige Erschließung, die für deren zulässige bauliche Nutzung geboten ist (vgl. zur verkehrsmäßigen Erschließung z.B. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000, aaO).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in solchen Fällen eine hinreichende verkehrsmäßige Erschließung angenommen (vgl. allgemein Beschl. v. 29.8.2000, aaO; siehe ferner Urt. v. 2.7.1982 zu einem 3, 5 m breiten Eigentümerweg sowie Urt. v. 4.6.1993 - 8 C 33.91 - KStZ 1993, 215, wonach Grundstücke selbst dann durch einen befahrbaren Stichweg erschlossen sein können, wenn dieser bei einer lichten Weite von 3 m nur auf einer Breite von 2, 75 m befestigt ist).

    Unerheblich ist also, ob die Gemeinde den Privatweg so, wie er angelegt ist, als beitragsfähige Erschließungsanlage hätte herstellen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbständige Straße mündet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2000 -11 B 48.00 = NVwZ-RR 2001, 180 = juris Rn. 8 m. w. N.; Senatsurteile vom 24.3.2015 - 9 LB 57/14 - juris Rn. 20; vom 23.2.2015 - 9 LC 177/13 - juris Rn. 21; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 25.7.2006 - 15 A 2316/04 - KStZ 2006, 236 = juris Rn. 31).

    Dies setzt aber voraus, dass er - erstens - zum Anbau bestimmt sowie zur verkehrsmäßigen Erschließung der an ihn grenzenden Grundstücke geeignet und - zweitens - als erschließungsrechtlich selbständig zu qualifizieren ist (BVerwG, Beschluss vom 29.8.2000, a. a. O., Rn. 8 m. w. N.).

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg nur dann, wenn er den ihm anliegenden baulich nutzbaren Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschafft, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 29.8.2000, a. a. O., Rn. 8; Senatsurteil vom 24.3.2015, a. a. O., Rn. 24).

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Maßgebliche Erschließungsanlage ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Straße, die zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie grenzenden Grundstücke geeignet ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 6 f. und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21.; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 9 LB 57/14

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Privatweg; selbstständig; Selbstständigkeit;

    Denn ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage erschlossen, nicht aber durch eine weitere Straße im Straßennetz, in die diese nächste erreichbare selbstständige Straße mündet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 = NVwZ-RR 2001, 180 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 - KStZ 2006, 236; Senatsurteil vom 23. Februar 2015 - 9 LC 177/13 - juris).

    Denn die grundbuchmäßige Selbstständigkeit einer Privatstraße ist keine Voraussetzung dafür, sie als selbstständige Erschließungsanlage anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 5 Rn. 7).

    Diesem Erfordernis genügt ein Privatweg grundsätzlich dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - 15 A 1679/12

    Privatstraße als Erschließungsanlage bei Bestimmung zum Anbau und Geeignetheit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48/00 -, DÖV 2011, 37 f.

    BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48/00 -, DÖV 2011, 37 f.

    BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48/00 -, DÖV 2011, 37 f.

    BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48/00 -, DÖV 2011, 37 f.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2015 - 9 LA 73/13

    Innere Erschließung; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2016 - 13 K 5013/14

    Private Erschließungsstraße; selbständiger Erschließungscharakter

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06

    Beitragspflichtigkeit von ausschließlich an einem befahrbaren Privatweg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 15 A 1104/09

    Privatstraße als eine ein Grundstück erschließende nächst erreichbare,

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2019 - 15 A 1984/18

    Eignung eines Privatwegs zur Erschließung; Abgrenzung einer selbständigen Straße

  • VGH Bayern, 16.04.2008 - 6 ZB 06.3342

    Erschließungsbeitragsrecht; Privatwegenetz als nächste selbstständige

  • VG Münster, 26.04.2017 - 3 K 2624/15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu den Herstellungskosten einer Straße

  • VG Minden, 06.03.2009 - 5 K 1215/08

    Rechtmäßigkeit eines Straßenbaubeitrages; Begriff "Verbesserung" i.S.v. § 8 Abs.

  • VG Ansbach, 23.04.2020 - AN 3 S 20.00537

    Erschließungsbeitrag für eine Stichstraße

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2015 - 4 LB 17/14

    Heranziehung zu einen Straßenausbaubeitrag

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13

    Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

  • VGH Bayern, 30.11.2016 - 6 B 15.1835

    Streit um die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • VG Greifswald, 26.03.2018 - 3 A 160/15

    Erhebung eines Straßenbaubeitrages für eine selbständige Privatstraße und einen

  • VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21

    Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02

    Kein "dauerhafter" Vorteil für Hinterlieger-Grundstück bei fehlender dinglicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • VG München, 08.07.2014 - M 2 K 14.123

    Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); Eigentümerweg als selbständige

  • VGH Hessen, 06.01.2015 - 5 A 104/14
  • VG Minden, 08.03.2013 - 5 K 2714/11

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag bei einer ausgebauten, teilweise nur

  • VG Minden, 17.03.2015 - 5 K 3066/13

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VG Minden, 12.03.2004 - 5 K 5594/03
  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205

    Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255

    ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG Dresden, 27.02.2008 - 6 K 365/05
  • VG Würzburg, 07.04.2008 - W 5 K 07.1408

    Vorbescheid; Abgrenzung Bebauungszusammenhang zu Außenbereich;

  • VG Potsdam, 18.07.2007 - 12 L 371/06

    Straßenbaubeitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück

  • VG Dessau, 04.11.2004 - 2 A 371/02
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