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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97   

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https://dejure.org/1997,3530
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97 (https://dejure.org/1997,3530)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.04.1997 - 11 B 484/97 (https://dejure.org/1997,3530)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. April 1997 - 11 B 484/97 (https://dejure.org/1997,3530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache; Entscheidungserhebliche Fragen; Rechtmäßigkiet; Verwaltungsakt; Gerichtliches Aussetzungsverfahren; Aussetzungsantrag; Interessenabwägung; Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 178 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 1004
  • DVBl 1997, 1344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

    Die hierzu angeführten "faktischen wirtschaftlichen Auswirkungen der durchzuführenden Bauarbeiten auf den Gewerbebetrieb" der Klägerin bedeuten für sich gesehen noch keine besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten; abgesehen davon wären diese - unterstellt besonders schwierigen - Umstände auch nicht entscheidungserheblich (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Münster, Beschl. v. 14.04.1997 - 11 B 484/97 -, NVwZ 1997, 1004).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.04.1997 - 11 B 484/97 -, juris Rn. 2).
  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Teilweise wird aber auch ausdrücklich gefordert, daß die Schwierigkeiten entscheidungserhebliche Fragen betreffen müssen (so OVG NW, NVwZ 1997, 1004; NVwZ 2000, 86, 87).
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