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BVerwG, 03.01.2000 - 11 B 55.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Eigentumsveränderungen, die auf der Grundlage eines bestandskräftig abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt worden sind, für einen Nacherben gemäß § 2113 Abs. 1 BGB ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 15 K 1277/96
- BVerwG, 03.01.2000 - 11 B 55.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.01.2000 - 11 B 55.99
Die sich aus § 2113 Abs. 1 BGB ergebende Verfügungsbeschränkung des Vorerben setzt sich an der durch die Flurbereinigung erworbenen Landabfindung fort (vgl. zum Fall der Enteignung BGH, Urteil vom 21. März 1956 - IV ZR 317/55 - RdL 1956, 189 ).