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   BVerwG, 04.12.2000 - 11 B 56.00   

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https://dejure.org/2000,2118
BVerwG, 04.12.2000 - 11 B 56.00 (https://dejure.org/2000,2118)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2000 - 11 B 56.00 (https://dejure.org/2000,2118)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 11 B 56.00 (https://dejure.org/2000,2118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die ausreichende Darlegung eines behaupteten Verfahrensfehlers - Einschreiten gegen die in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2000 - 11 B 56.00
    Der Verwaltungsgerichtshof ist in Einklang mit der bisher zum Flughafen München II ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass die im konkreten Fall in Rede stehende Betriebsregelung für den Nachtschutz keine Frage der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze nach § 9 Abs. 2 LuftVG, Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG, sondern Gegenstand der planerischen Abwägung der Planfeststellungsbehörde zwischen den Interessen des Luftverkehrs einerseits und einem möglichst weitgehenden Lärmschutz für die Anwohner andererseits war (vgl. BVerwGE 87, 332 ).

    Die im Rahmen dieser Abwägung vorzunehmende Bewältigung der durch den Flughafenneubau aufgeworfenen Probleme des Lärmschutzes beschränkte sich deshalb nicht auf "unzumutbaren" Fluglärm im Sinne der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 2 LuftVG, sondern bezog sich auf jede Lärmbelastung, die nicht nur als geringfügig einzustufen war (vgl. BVerwGE 87, 332 ).

  • BVerwG, 08.06.1988 - 7 ER 205.88
    Auszug aus BVerwG, 04.12.2000 - 11 B 56.00
    Eine die Revisionszulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Abweichung des angefochtenen Urteils von dem angezogenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1988 - BVerwG 7 ER 205.88 - liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2000 - 11 B 56.00
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40019

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

    Der Rechtsstreit um die Vollziehung der bisherigen Regelung hat gezeigt, dass gerade die nicht geplanten und nicht planbaren Verspätungsflüge keinen sinnvollen Kontingentierungsmaßnahmen in der Einzelnacht zugänglich sind (BayVGH v. 18.4.2000, 20 A 99.40019, bestätigt durch BVerwG v. 4.12.2000, 11 B 56.00).
  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40050

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

    Der Rechtsstreit um die Vollziehung der bisherigen Regelung hat gezeigt, dass gerade die nicht geplanten und nicht planbaren Verspätungsflüge keinen sinnvollen Kontingentierungsmaßnahmen in der Einzelnacht zugänglich sind (BayVGH v. 18.4.2000, 20 A 99.40019, bestätigt durch BVerwG v. 4.12.2000, 11 B 56.00).
  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40033

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

    Der Rechtsstreit um die Vollziehung der bisherigen Regelung hat gezeigt, dass gerade die nicht geplanten und nicht planbaren Verspätungsflüge keinen sinnvollen Kontingentierungsmaßnahmen in der Einzelnacht zugänglich sind (BayVGH v. 18.4.2000, 20 A 99.40019, bestätigt durch BVerwG v. 4.12.2000, 11 B 56.00).
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