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   BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92   

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BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92 (https://dejure.org/1993,8514)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 11 B 60.92 (https://dejure.org/1993,8514)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 11 B 60.92 (https://dejure.org/1993,8514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung eines Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) maßgebend ist - Möglichkeit der Berücksichtigung eines nach Ende des Bewilligungszeitraums eingetretenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 28
  • FamRZ 1993, 1375
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Anders als danach (vgl.Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - <FamRZ 1980, 1163/1164> und22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) ist folglich bei der Eignungsbeurteilung nach § 9 BAföG die nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende tatsächliche Entwicklung der Ausbildung nicht von Bedeutung.

    Danach unterlag die Klägerin in ihrem Studienverhalten förderungsrechtlich im Grundsatz nicht mehr der Kontrolle durch Leistungsnachweise (vgl. BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 130.81 - ).

    Eine weitere Eignungsüberprüfung konnte vielmehr bei begründeten Zweifeln an der Eignung lediglich nach § 48 Abs. 3 BAföG stattfinden (BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 5 C 4.82

    Fehlzeiten - Auszubildender - Ausbildungsziel - Eignungsvermutung - Widerlegt -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Schonim Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 5 C 4.82 - (Buchholz 436.36 § 9 BAföG Nr. 1 S. 3/4 = FamRZ 1905, 841/842) ist nämlich entschieden worden, daß im Rahmen des § 9 BAföG die Grundsätze nicht heranzuziehen sind, die das Bundesverwaltungsgericht bei der Prüfung anwendet, ob nach § 15 Abs. 3 BAföG eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus zulässig ist.

    Maßgebend dafür ist, daß die in den zuvor genannten Entscheidungen für den Zusammenhang zwischen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus und der tatsächlichen Ausbildungsentwicklung festgestellte enge Verknüpfung für die nach §§ 9, 48 BAföG anzustellende Prognose nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 a.a.O. S. 4 bzw. S. 842).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Anders als danach (vgl.Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - <FamRZ 1980, 1163/1164> und22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) ist folglich bei der Eignungsbeurteilung nach § 9 BAföG die nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende tatsächliche Entwicklung der Ausbildung nicht von Bedeutung.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 45.78

    Ausbildungsförderung - Sammeltermine - Festsetzung der Prüfungstermine -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Sie leitet die behauptete Divergenz lediglich aus der Überlegung her, das Berufungsurteil stelle sich auch nicht im Ergebnis als zutreffend dar, und verweist in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 45.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 8 S. 17 = FamRZ 1980, 1161/1162) die Abschlußprüfung Bestandteil der Ausbildung sei.
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 111.79
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Anders als danach (vgl.Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - <FamRZ 1980, 1163/1164> und22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) ist folglich bei der Eignungsbeurteilung nach § 9 BAföG die nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende tatsächliche Entwicklung der Ausbildung nicht von Bedeutung.
  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 130.81

    Ausbildungsförderung - Mehrfächerstudium - Leistungsnachweise - Bescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Danach unterlag die Klägerin in ihrem Studienverhalten förderungsrechtlich im Grundsatz nicht mehr der Kontrolle durch Leistungsnachweise (vgl. BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 130.81 - ).
  • BVerwG, 01.07.1986 - 5 B 138.85

    Gewährung von Ausbildungsförderung - Geltendmachung eines Leistungsrückstandes -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Ebensowenig wie deshalb im Rechtsstreit über die Leistungsnachweise nach § 48 BAföG darauf abgestellt werden kann, die nachfolgende Entwicklung habe gezeigt, daß der Auszubildende einen früheren Ausbildungsrückstand - doch - aufgeholt habe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 5 B 138.85 - ), kann ein nach Ende des Bewilligungszeitraums eingetretener ungünstiger Studienverlauf berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 25.11.1987 - 5 B 120.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindung der Ämter für

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Dieser Nachweis entsprach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG, enthielt die den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Angaben und war deshalb für das Förderungsamt verbindlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 5 B 120.86 - ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Eine Abweichung würde voraussetzen, daß das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsnorm mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Leistungsrückstand -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92
    Anders als danach (vgl.Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - <FamRZ 1980, 1163/1164> und22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) ist folglich bei der Eignungsbeurteilung nach § 9 BAföG die nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende tatsächliche Entwicklung der Ausbildung nicht von Bedeutung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 A 10935/17

    Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus wegen Behinderung - Agoraphobie

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt wird, nach Vorlage einer Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 BAföG finde eine weitere Eignungsprüfung nur bei begründeten Zweifeln im Verfahren nach § 48 Abs. 3 BAföG statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1983 - 5 C 26.81 -, juris, Rn. 27 = BVerwGE 68, 20; hierauf verweisend, BVerwG, Beschluss vom 21. April 1993 - 11 B 60.92 - FamRZ 1993, 1375 [1376]), steht dies der hier vertretenen Ansicht nicht entgegen, da das Verfahren gemäß § 48 Abs. 3 BAföG tatbestandlich gestützt auf das Bestehen begründeter Zweifel an der Eignung auch in diesem Fall durchgeführt wird, indem das Amt für Ausbildungsförderung zu der Frage, ob zur weiteren Überprüfung eine Stellungnahme eingeholt wird, sein in § 48 Abs. 3 BAföG eingeräumtes Ermessen dahingehend ausübt, in eigener Prüfungskompetenz zu entscheiden.

    43 Für den maßgeblichen Zeitpunkt der anzustellenden Eignungsprognose gemäß § 9 Abs. 1 BAföG gilt - abweichend von der im Rahmen des § 15 Abs. 3 BAföG anzustellenden Abschlussprognose -, dass nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende tatsächliche Entwicklungen nicht von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1985 - 5 C 4.82 -, juris, Rn. 11 f. = BVerwGE 71, 199; Beschluss vom 21. April 1993 - 11 B 60.92 - FamRZ 1993, 1375 [1376]).

  • VG München, 12.10.2017 - M 15 K 16.5963

    Leistung von Ausbildungsförderung für den Besuch eines privaten Gymnasiums

    Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende Entwicklungen müssen aufgrund des Prognosecharakters außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - NVwZ-RR 1994, 28).

    Die nicht datierte Bestätigung der M.-Schulen, dass die Klägerin gute Chancen habe, die Abiturprüfung erfolgreich zu absolvieren, muss schon deshalb außer Betracht bleiben, da sie nach der Namensänderung zum 1. Februar 2017 ausgestellt worden sein muss und aufgrund des Prognosecharakters der Entscheidung über die Eignung nicht mehr in Betracht gezogen werden darf (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - NVwZ-RR 1994, 28).

  • VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 373/12

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Zur

    Dabei kann dahinstehen, ob die Eignungsbescheinigung - die von der etwaig privatrechtlich verfassten Ausbildungsstätte auf dem einschlägigen Formblatt entgegen § 36 SGB X ohne Rechtsbehelfsbelehrung ausgestellt wird - ein Verwaltungsakt ist (so Fischer, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Juni 2003, § 48 Rn. 10; Ramsauer, in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 15 Rn. 4; OVG Münster, Beschl v. 26.9.2013, 12 A 1477/13, juris Rn. 7; Urt. v. 15.10.2012, 12 A 3020/11, juris Rn. 37; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.01.2006, 5 BS 143/05, FamRZ 2006, 1233, juris Rn. 16; ohne eine eindeutige Qualifizierung als Verwaltungsakt: BVerwG, Beschl. v. 21.4.1993, 11 B 60/92, FamRZ 1993, 1375, Urt. v. 23.9.1982, 5 C 93/80, FamRZ 1983, 102).

    Ein Nachweis, der die den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Angaben enthält, ist für das Förderungsamt verbindlich (BVerwG, Beschl. v. 21.4.1993, 11 B 60/92, juris Rn. 5).

  • VG München, 17.02.2022 - M 15 K 20.182

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei fehlendem Leistungsnachweis

    Eine weitere Eignungsüberprüfung (bei zuvor erfolgtem positiven Leistungsnachweis i.S.v. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG) kann bei begründeten Zweifeln an der Eignung nach § 48 Abs. 3 BAföG stattfinden (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60/92 - juris Rn. 5 m.w.N.) Begründet sind die Zweifel, wenn im Einzelfall konkrete Hinweise zu der Folgerung führen, dass der Auszubildende das angestrebte Ausbildungsziel nicht, zumindest aber nicht zeitgerecht, erreichen wird (vgl. Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, Stand Juli 2019, § 48 Rn. 40.3).

    Für den maßgeblichen Zeitpunkt der anzustellenden Eignungsprognose gemäß § 9 Abs. 1 BAföG gilt, dass nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende tatsächliche Entwicklungen nicht von Bedeutung sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - juris; U.v. 18.4.1985 - 5 C 4/82 - juris Rn. 11 f.).

  • VGH Bayern, 15.08.2014 - 12 BV 13.108

    Ausbildungsförderung für den Besuch eines Gymnasiums; Eignung für den gewählten

    Nachfolgende Entwicklungen müssen aufgrund des Prognosecharakters außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - NVwZ-RR 1994, 28).

    Weder kann im Fall eines Scheiterns eine zunächst positive Prognose nachträglich in Zweifel gezogen werden noch eine ursprünglich negative Prognose durch eine spätere positive Entwicklung widerlegt werden (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - NVwZ-RR 1994, 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 3020/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Zuschuss und Darlehen in

    Die Bescheinigung der Ausbildungsstätte vom 10. August 2009 entfaltet als Verwaltungsakt, vgl. BVerwG,Beschluss vom 21. April 1993 - 11 B 60.92 -, FamRZ 1993, 1375; Urteil vom 23. September 1982 - 5 C 93/80 -, FamRZ 1983, 102, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. November 1993 - 3 L 24/92 -, juris; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2011, § 48 Rn. 10, m. w. N., mit ihrem feststellenden Inhalt gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung Bindungswirkung dergestalt, dass die getroffene Regelung grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung ihrer Richtigkeit bei weiteren Entscheidungen zugrunde zu legen ist.
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860

    Ausbildungsförderungsrecht; Zum Begriff der "zumutbaren Ausbildungsstätte";

    Nachfolgende Entwicklungen müssen aufgrund des Prognosecharakters außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.1993 - 11 B 60.92 - NVwZ-RR 1994, 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - 12 A 1477/13

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer eines Studenten wegen einer stationären

    Die Bescheinigung der Ausbildungsstätte vom 10. August 2009 entfaltet als Verwaltungsakt, vgl. BVerwG,Beschluss vom 21. April 1993 - 11 B 60.92 -, FamRZ 1993, 1375; Urteil vom 23. September 1982 - 5 C 93/80 -, FamRZ 1983, 102, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. November 1993 - 3 L 24/92 -, juris; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2011, § 48 Rn. 10, m. w. N., mit ihrem feststellenden Inhalt gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung Bindungswirkung dergestalt, dass die getroffene Regelung grundsätzlich ohne inhaltliche Prüfung ihrer Richtigkeit bei weiteren Entscheidungen zugrunde zu legen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 12 A 1595/14

    Erbringung der bei geordneten Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1993 - 11 B 60.92 -, FamRZ 1993, 1375, juris, m. w. N.
  • VG Bayreuth, 14.10.2020 - B 3 K 19.305

    Förderungshöchstdauer, Verwaltungsgerichte, Amt für Ausbildungsförderung,

    Zwar ist ein Verwaltungsakt gemäß §§ 39 Abs. 3, 40 SGB X außer bei einem qualifizierten, zur Nichtigkeit führenden Mangel, rechtswirksam, sodass die Eignungsbescheinigung, wäre sie ein Verwaltungsakt, grundsätzlich verbindlich die Feststellung enthielte, dass der übliche Leistungsstand erreicht sei (BVerwG, B.v. 21.04.1993 - 11 B 60.92, juris; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 25.11.1993 - 3 L 24/92 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 7 S 2558/93

    Ausbildungsförderung: Unterbrechung der Ausbildung - fehlende Studienfortschritte

  • VG Frankfurt/Main, 01.10.2015 - 3 L 4363/15

    Für eine etwaige Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach §15 Abs. 3 BAföG

  • VG Cottbus, 25.08.2016 - 5 K 879/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Rückforderung von Leistungen nach dem

  • VG Frankfurt/Main, 04.05.2022 - 3 K 1333/20

    Ein Hochschulwechsel, der das Curriculum der Fachrichtung Rechtswissenschaften

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