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   BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92   

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BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92 (https://dejure.org/1992,2687)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1992 - 11 B 65.92 (https://dejure.org/1992,2687)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1992 - 11 B 65.92 (https://dejure.org/1992,2687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - (Isolierte) Anfechtung der Entscheidung über die Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 70.89

    Rüge des Verfahrensfehlers der Zugrundelegung eines unrichtigen Tatbestandes

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92
    Soweit die Beschwerde ferner (sinngemäß) Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten im Berufungsurteil wegen unterlassener Entscheidungen infolge einer "teilweisen Klag- oder Berufungsrücknahme" rügt, übersieht sie, daß derartige etwaige Fehler nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensmangel, sondern mit fristgebundenen Anträgen auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO beim entscheidenden Gericht geltend zu machen sind (vgl. Beschlüsse vom 22. November 1979 - BVerwG 7 B 146.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 180 und vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - Buchholz 310 § 119 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92
    Daß die Berufungsentscheidung in der Hauptsache auf einem Verfahrensmangel beruhen könnte, ist in der Beschwerdebegründung nicht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt und übrigens auch nicht ersichtlich: Zwar ist die Zurückweisung der Berufung hinsichtlich des Hauptantrags in der Urteilsformel nicht erwähnt; die Entscheidungsgründe (UA S. 16) - die zum Nachweis des maßgeblichen Streitstoffs herangezogen werden können (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 67.83 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 25) - stellen jedoch klar, daß die Berufung insoweit keinen Erfolg hat.
  • BVerwG, 22.11.1979 - 7 B 146.78

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an Darlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92
    Soweit die Beschwerde ferner (sinngemäß) Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten im Berufungsurteil wegen unterlassener Entscheidungen infolge einer "teilweisen Klag- oder Berufungsrücknahme" rügt, übersieht sie, daß derartige etwaige Fehler nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensmangel, sondern mit fristgebundenen Anträgen auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO beim entscheidenden Gericht geltend zu machen sind (vgl. Beschlüsse vom 22. November 1979 - BVerwG 7 B 146.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 180 und vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - Buchholz 310 § 119 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 02.03.1972 - IV B 118.71

    Zulässigkeit der auf die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92
    Etwaige Verfahrensfehler des Berufungsgerichts, die lediglich die Kostenentscheidung betreffen, fallen demnach nicht unter § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. Beschluß vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Die von der Revision erhobene Rüge, diese Feststellung sei durch nichts belegt und stehe im Widerspruch zu schriftsätzlichem Vorbringen des Beklagten, läßt außer acht, daß tatsächliche Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten im Berufungsurteil nicht als Verfahrensmangel, sondern gemäß § 119 VwGO nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Berichtigung geltend gemacht werden können (stRspr; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - und vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - ).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Daß der Beklagte kostenmäßig besser dagestanden hätte, wenn die Vorinstanz sich der von ihm zur Diskussion gestellten Rechtsauffassung angeschlossen hätte, eröffnet ihm, für sich genommen, keine Anfechtungsmöglichkeit (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - und vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nrn. 4 und 6).
  • BVerwG, 31.05.2018 - 4 B 7.18

    Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener vor Lärm bei der

    Ist aber eine auf die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts beschränkte Revision unzulässig, gilt das Gleiche für das Begehren auf Zulassung der Revision (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1992 - 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 m.w.N. und vom 2. Juni 1999 - 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95

    Prüfungsrecht: Voraussetzungen für die Einvernahme der Prüfer eines Juristischen

    Ist aber eine auf die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts beschränkte Revision unzulässig, gilt das gleiche für das Begehren auf Zulassung der Revision (vgl. Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 02.06.1999 - 4 B 30.99

    Urteilsergänzung; Kostenentscheidung; Antragserfordernis; unzulässiges

    Ist danach eine auf die Kostenentscheidung beschränkte Revision unzulässig, so gilt das gleiche für eine auf § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6).
  • BSG, 16.06.2020 - B 8 SO 69/19 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige nach dem SGB XII

    Sie verkennt dabei auch, dass sich das "Beruhen der Entscheidung auf dem Verfahrensmangel" iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht auf die Kostenentscheidung, sondern auf die Entscheidung in der Sache, also die Rechtmäßigkeit der Überleitungsverfügung beziehen muss (vgl nur BVerwG vom 16.11.1992 - 11 B 65/92 - juris RdNr 3) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2267/17

    Mehrbelastung durch Festsetzung der Abfallgebühren nach einem modifizierten

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. November 1979 - 7 B 146.78 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Beschluss vom 16. November 1992 - 11 B 65.92 -, Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6, juris Rn. 5.
  • BVerwG, 04.08.2005 - 4 B 42.05

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Etwaige Verfahrensfehler des Berufungsgerichts, die lediglich die Kostenentscheidung betreffen, fallen dementsprechend nicht unter § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. November 1992 BVerwG 11 B 65.92 Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 21. November 1996 BVerwG 9 B 553.96 juris).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang der gerichtlichen Überprüfung

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist schon deshalb erfolglos, weil Verfahrensfehler des Berufungsgerichts, die lediglich die Kostenentscheidung betreffen, nicht unter § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO fallen (BVerwG, Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10

    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 S. 4 f.), nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62, vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67, vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 26.02.2013 - 3 A 253/11

    Urteilsergänzung nach übergangenem Klageantrag

  • BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - Gerichtliche Pflicht zur

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 B 25.02

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

  • BVerwG, 21.11.1996 - 9 B 553.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Anfechtung einer Kostenentscheidung

  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 12.98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Ablehnung eines Widerspruchs

  • BVerwG, 11.01.1994 - 11 B 103.93

    Fehlerhafte Besetzung des Flurbereinigungsgerichts - Beteiligung von Landwirten

  • BVerwG, 29.03.2000 - 7 B 34.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein restitutionsausschließender redlicher

  • BVerwG, 05.05.1995 - 5 B 80.94

    Anspruch freier Heimträger auf Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung vor

  • BVerwG, 30.03.1994 - 7 B 47.94

    Unzureichende Darlegung der Divergenzrüge

  • BVerwG, 04.03.1999 - 11 B 5.99

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerwG, 19.05.1994 - 4 B 64.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Versagung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 2 B 1305/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren auf Gewährung

  • BVerwG, 22.12.1999 - 7 B 161.99
  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 81.93

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Verweigerung

  • BVerwG, 19.11.1993 - 5 B 118.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Zulassung

  • BVerwG, 19.11.1993 - 5 B 116.93

    Anfechtbarkeit einer Unanfechtbarkeitserklärung der Ablehnung eines Antrags auf

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