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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93   

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https://dejure.org/1993,12275
BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1993,12275)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1993 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1993,12275)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1993,12275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93
    Dabei kann offenbleiben, ob eine Ausnahme auch dann zu bejahen ist, wenn noch eine erhebliche Anzahl von Fällen nach dem auslaufenden Recht zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1993 - 11 B 65.93
    Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung solchen auslaufenden Rechts ergeben, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Das Vorliegen einer solchen Sachlage muß in der Beschwerdebegründung genau und im einzelnen dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - , vom 21. Juni 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 3 B 63.14

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent

    Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung von ausgelaufenem oder auslaufendem Recht ergeben, verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung herbeiführen soll (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - 11 B 65.93 - MDR 1994, 320 und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3, jeweils m.w.N.).

    Allein die Vermutung, es gebe einen relevanten Kreis von Personen, die die Ausbildung zum Rettungsassistenten abgebrochen haben und sie später einmal fortzusetzen wünschen könnten, reicht dazu nicht aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - 11 B 65.93 - MDR 1994, 320 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - UPR 2013, 447 Rn. 5).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 7 B 51.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache bezüglich der Auslegung von ausgelaufenem

    Dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni 1993 und 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320) hat die Beschwerde nicht dargelegt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93   

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https://dejure.org/1993,7111
BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1993,7111)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1993 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1993,7111)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1993 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1993,7111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels Verletzung rechtlichen Gehörs - Erfordernis der Information des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers über Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 319
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93
    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in einem Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297) sogar ausgesprochen, der Umstand, "daß noch Fälle nach altem Recht abzuwickeln sind", sei überhaupt ungeeignet, am Fehlen der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtsfragen des auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts etwas zu ändern.
  • BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93
    Die Gegenvorstellung der Klägerin vom 29. Juli 1993 kann, auch wenn man von den Bedenken gegen ihre Zulässigkeit (§ 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273) absieht, keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni 1993 und vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320), hat die Beschwerde nicht dargelegt.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, von Amts wegen aufzuklären, in welchem Umfang eine Revisionsentscheidung insoweit noch grundsätzlich klärend wirken könnte (vgl. Beschluss vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320).
  • BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 BVerwG 7 B 109.77 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 BVerwG 11 B 65.93 MDR 1994, 319, 320; stRspr).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Einleitung eines Verfahrens gem. § 5 UmwRG

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, von Amts wegen aufzuklären, in welchem Umfang eine Revisionsentscheidung insoweit noch grundsätzlich klärend wirken könnte (vgl. Beschluss vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 209.07

    Keine Zulassung zur Revision - Benachteiligung einer schwerbehinderten Lehrerin

    Dass das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in unabsehbarer Zukunft von Bedeutung sein könnte oder lediglich durch eine wort- oder doch materiell inhaltsgleiche Regelung ersetzt worden sei, hat die hierfür darlegungspflichtige (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320; stRspr) Klägerin nicht dargetan.
  • BVerwG, 12.11.2008 - 5 B 29.08

    Bestehen eines Anspruchs auf Ausgleichszahlungen zur Besitzstandswahrung gem.

    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 BVerwG 7 B 109.77 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni und vom 13. August 1993 BVerwG 11 B 65.93 MDR 1994, 319; stRspr).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 7 B 51.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache bezüglich der Auslegung von ausgelaufenem

    Dass hier ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 sowie vom 21. Juni 1993 und 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319, 320) hat die Beschwerde nicht dargelegt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2000 - 2 L 243/99

    Beamtenrechtliche Versorgungsansprüche eines "faktischen" Beamten; Ernennung zum

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  • BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Es ist nicht Sache des Gerichts, den - gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO anwaltlich vertretenen - Beschwerdeführer eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die gesetzlichen und in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts präzisierten Darlegungsanforderungen für dieses Rechtsmittel hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319).
  • BSG, 10.11.2006 - B 9a VM 1/06 C
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1994 - 11 B 65.93   

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https://dejure.org/1994,19670
BVerwG, 18.10.1994 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1994,19670)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1994 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1994,19670)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 11 B 65.93 (https://dejure.org/1994,19670)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

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Verfahrensgang

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