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   BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96   

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BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96 (https://dejure.org/1996,498)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1996 - 11 B 65.96 (https://dejure.org/1996,498)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1996 - 11 B 65.96 (https://dejure.org/1996,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluß; Recht des Schienenverkehrs - Schutzansprüche von Grundstückseigentümern hinsichtlich des Verkehrslärms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrslärmschutz - Schutzansprüche für Grundstückseigentümer - Eisenbahn-Zweigstrecke - Verkehrszunahme - Lärmzunahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2615 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 394
  • NZV 1997, 287 (Ls.)
  • DVBl 1997, 729 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Nicht schutzwürdig sind beispielsweise Interessen, auf deren Beeinträchtigung sich die Betroffenen vernünftigerweise einstellen müssen (vgl. BVerwGE 59, 87 (102 f.); Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 Nr. 63 zur Abwägung im Bauplanungsrecht).

    An einem solchen schutzwürdigen Interesse kann es auch bei einer Erhöhung des Dauerschallpegels um 1, 0 bis 1, 2 dB(A), wie sie in der Beschwerdebegründung (S. 13) geltend gemacht wird, fehlen (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 a.a.O.).

    Dieser Wertung der zusätzlichen Lärmbeeinträchtigungen steht die Beschwerdebegründung, die von einer "Lärmerhöhung im Bereich der Anwesen der Beschwerdeführer um 1, 0 bis 1, 2 dB(A)" spricht (Beschwerdebegründung S. 13), nicht entgegen; denn eine Differenz beim Dauerschallpegel von bis zu 2 dB(A) ist nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (Beschluß vom 19. Februar 1992, a.a.O. S. 92).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Dies setzt voraus, daß die Beeinträchtigung in einem adäquaten Ursachenzusammenhang mit dem planfestgestellten Vorhaben steht (vgl. BVerwGE 52, 226 (236) zur straßenrechtlichen Planfeststellung); an diesem adäquaten Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 -).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der 16. BImSchV und der Entstehungsgeschichte der Verordnung ergibt, allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Die Klagebefugnis besteht grundsätzlich insbesondere dann, wenn der Kläger durch den Planfeststellungsbeschluß in einem Interesse betroffen wird, das bei der planerischen Abwägung (§ 18 Abs. 1 Satz 2 AEG ) zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 (18)).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Nicht schutzwürdig sind beispielsweise Interessen, auf deren Beeinträchtigung sich die Betroffenen vernünftigerweise einstellen müssen (vgl. BVerwGE 59, 87 (102 f.); Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 Nr. 63 zur Abwägung im Bauplanungsrecht).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Dies setzt voraus, daß die Beeinträchtigung in einem adäquaten Ursachenzusammenhang mit dem planfestgestellten Vorhaben steht (vgl. BVerwGE 52, 226 (236) zur straßenrechtlichen Planfeststellung); an diesem adäquaten Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die vorinstanzliche Entscheidung eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.)).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Wie für die Bauleitplanung (vgl. Beschluß vom 28. November 1995 - BVerwG 4 NB 38.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 109 S. 54), so gilt auch für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung: Jedes planfestgestellte Vorhaben kann dazu führen, daß sich die verkehrliche Situation in anderen Bereichen, also auf anderen (bestehenden) Eisenbahnstrecken ändert und der Verkehrslärm zunimmt.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Eine Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ), daß und inwiefern dies der Fall ist (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 287/12

    Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters

    Nach der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung kommt einer Überschreitung eines Schallschutzgrenzwertes um ein Dezibel im Regelfall schon deshalb keine entscheidende Bedeutung zu, weil nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik eine Änderung des Schallpegels in dieser Größenordnung für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, aaO Rn. 12; LG Berlin, WuM 2007, 384; BVerwG, NVwZ 1997, 394, 395 mwN; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 B 1353/12.NE, juris Rn. 30; HessVGH, ESVGH 62, 43, 51 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 Bf 178/09.Z, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 1. Juni 2010 - 12 LB 32/07, juris Rn. 43; vgl. auch Nr. 3.2.1 Abs. 3 Satz 1 der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm] vom 26. August 1998, GMBl.
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Lärm, der nicht gerade auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke entsteht, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nicht berücksichtigt (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - NVwZ 1997, 394).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    3 a) Die Divergenzrüge der Beigeladenen, mit der sie geltend macht, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche, soweit es um die Anordnung eines Entscheidungsvorbehalts über ergänzende Immissionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem "Bypass Oberrhein" geht, von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteil vom 1. Juli 1988 BVerwG 4 C 49.86 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 76 und Beschluss vom 11. November 1996 BVerwG 11 B 65.96 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5), greift nicht durch.

    Insoweit ist allerdings in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-gerichts u.a. aufgrund des erwähnten Beschlusses vom 11. November 1996 (a.a.O.) geklärt, dass es für den Kausalzusammenhang ausreicht, wenn die Einwirkung auf dem planfestgestellten Abschnitt "entsteht".

    11 Die Beschwerde scheint hierin allerdings einen Wertungswiderspruch zu dem im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1996 (a.a.O.) entschiedenen Fall zu sehen, wenn sie meint, die Grundsätze dieser Entscheidung müssten auf den vorliegenden Fall "übertragen" werden.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der Verordnung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 66.96 - NVwZ 1997, 394).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Lärmsteigerungen, die infolge der baulichen Veränderung des Verkehrswegs an anderer Stelle im Verkehrsnetz auftreten, können demgegenüber nicht anspruchsbegründend wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12 S. 24 f.; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5 S. 4; Beschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156 S. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99

    Befangenheit eines Gemeinderates - Verlassen der Sitzung; Lärmschutzkonzept;

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob dieser Prüfung nur Verkehrslärmerhöhungen zu Grunde zu legen sind, die durch die Nutzung der im hier streitgegenständlichen Plangebiet anzulegenden Straßen hervorgerufen werden, oder ob auch auf erhöhte Verkehrsgeräusche abzustellen ist, die infolge einer Verwirklichung des Bebauungsplans "Ost-Hülbe IV" auf den außerhalb des Plangebiets bereits vorhandenen, allerdings nach dem damit zusammenhängenden Bebauungsplan "Anlegung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Stettiner Straße/Stuttgarter Straße und zur Gestaltung des Kreuzungsbereichs Stettiner Straße/Breslauer Straße/Dresdner Straße" für eine Umgestaltung vorgesehenen Straßen zu erwarten stehen (vgl. für den Fall der Fernwirkung von Baumaßnahmen auf baulich unveränderte Verkehrswege: BVerwG, Beschluss vom 26.1.2000 - 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156; Beschluss vom 11.11.1996 - 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5; Feldhaus, BImSchR, RdNr. 59 zu § 41 BImSchG).

    Lärmschutzansprüche nach §§ 41, 42 BImSchG setzen in jedem Fall voraus, dass die Grenzwerte des § 2 der 16. BImSchV beim jeweiligen Anspruchsteller gerade durch den Bau oder die wesentliche Änderung des Verkehrsweges überschritten oder unzulässig erhöht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 27.8.1996 - 11 VR 10.96 - UPR 1997, 39; Beschluss v. 11.11.1996 - 11 B 65.96; vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1997 - 5 S 1687/95, - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97

    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung

    An einem solchen Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - 11 B 65.96 -, NVwZ 1997, 394; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 234.88 -).

    "Dies bedeutet aber noch nicht, daß jeder von einer solchen Änderung Betroffene - auch wenn sein Grundstück möglicherweise kilometerweit entfernt liegt - ein abwägungsbeachtliches Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes besitzt; vielmehr kommt es darauf an, ob das Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage noch als schutzwürdiges Interesse angesehen werden kann" (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O., m. w. N.).

    Gegen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 BImSchG spricht ferner nicht nur, daß sie erhebliche Abgrenzungsprobleme aufwürfe, sondern auch, daß sie praktisch zu einer vom Gesetz- und Verordnungsgeber nicht gewollten Lärmsanierung im weiten Umfeld von Planfeststellungsvorhaben führen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band I, Rdnr. 59 zu § 41 BImSchG).

    Einer Erweiterung des passiven Lärmschutzes sind indessen Grenzen gezogen durch den vom Gesetz vorausgesetzten räumlichen Zusammenhang mit dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg, der einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen allein aufgrund einer Zunahme des Verkehrs oder zum Zwecke der Lärmsanierung von hier nicht näher interessierenden Sonderfällen abgesehen (vgl. etwa VGH München, Urt. v. 5.3.1996, NVwZ-RR 1997, 159, 161) ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, a.a.O., Rdnr. 20 zu § 42 BImSchG m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Hierzu gehören auch solche Interessen, bezüglich derer der Inhaber des Interesses oder Träger des Belangs sich vernünftigerweise auf Veränderungen einstellen muss, so dass deshalb dem etwaigen Vertrauen in den Fortbestand die Schutzwürdigkeit fehlt (grundlegend BVerwG, Urt. v. 14.2.1975, IV C 21.74, BVerwGE 48, 56, juris Rn. 41 f.; Beschl. v. 9.11.1979, 4 N 1.78 u.a., BVerwGE 59, 87, juris Rn. 38 ff. und 44 ff.; seither ständige Rechtsprechung im Fachplanungsrecht, vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1993, 4 C 22.93, NVwZ-RR 1994, 189, juris Rn. 8; Beschl. v. 11.11.1996, 11 B 65.96, NVwZ 1997, 394, juris Rn. 6; Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30.10, DVBl. 2012, 501, juris Rn. 16; vgl. zu allem auch Vallendar/Wurster in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn. 324 sowie - z.T. kritisch - Schütz in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 49 ff.; Wahl/Schütz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 42 Abs. 2 Rn. 252 ff.).
  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass Vorbelastungen durch andere Verkehrswege nicht berücksichtigt, d.h. nicht mitgerechnet werden dürfen (stRspr, vgl. Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5 S. 5 = juris Rn. 9).

    Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der Verordnung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 66.96 - NVwZ 1997, 394).

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449

    Straßenplanung durch Bebauungsplan

    Sofern - wie hier - nicht (nur) der von der zu bauenden Straße selbst ausgehende Verkehrslärm, sondern (auch) eine planungsbedingte Verkehrslärmzunahme auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße in Frage steht, sind die §§ 41, 42 BImSchG nicht (unmittelbar) anwendbar (BVerwG vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 a.a.O.).

    aaa) Ein unmittelbar auf § 42 BImSchG gestützter gesetzlicher Erstattungsanspruch für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes scheidet in diesen Fällen allerdings aus, weil die §§ 41, 42 BImSchG - wie ausgeführt - nur denjenigen Lärm erfassen, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht (BVerwG vom 11.11.1996 a.a.O.; vom 17.3.2005 a.a.O. LS 1 und S. 155 ff.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 45.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 42.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers,

  • OVG Hamburg, 30.08.2019 - 1 E 25/18

    Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02

    Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 A 3360/89
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 7 K 3716/98

    Aktiver Lärmschutz; Baumaßnahme; betriebliche Änderung; Eisenbahn; Lärmschutz;

  • BVerwG, 26.01.2000 - 4 VR 19.99
  • VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587

    Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 6.04

    Klagen gegen den Bau der Bundesautobahn A 72 abgewiesen

  • VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17

    Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - 8 C 10308/08

    Ortsumgehung in Enkenbach-Alsenborn darf gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1999 - 1 M 91/99

    Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 8 S 1513/99

    Erstreckung eines Bebauungsplans auf ein Überschwemmungsgebiet; Lärmschutz

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3166/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 79/14

    Abwägungserheblichkeit; Bahnlärm; Bebauungsplan; Vorbelastung

  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 20 CS 18.2193

    Anschluss eines Grundstücks an die Abfallentsorgung

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2005 - 9 ME 301/05

    Außenbereich; Freizeitlärmrichtlinie; Lärmimmission; Skateranlage;

  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3170/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99

    Straßenplanung - Lärmschutz im Baubereich

  • VG Augsburg, 21.11.2013 - Au 5 K 12.1344

    Drittanfechtungsklage; Erweiterung eines Lagergebäudes; Verkehrslärmimmissionen;

  • OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94

    Emsvertiefung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Abwägungsmaterial; Emsvertiefung;

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