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   BVerwG, 29.05.2000 - 11 B 65.99   

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https://dejure.org/2000,11572
BVerwG, 29.05.2000 - 11 B 65.99 (https://dejure.org/2000,11572)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2000 - 11 B 65.99 (https://dejure.org/2000,11572)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 11 B 65.99 (https://dejure.org/2000,11572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - "Salamitaktik" zum Anlagenzulassungsrecht (Emissionsschutzrecht und Luftverkehrsrecht) - Sanierung der Startbahn und Landebahn eines Flughafens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2000 - 11 B 65.99
    Es wäre vielmehr weiter zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß als Folge der Unterlassung abwägungserhebliche Umweltbelange außer Acht gelassen oder fehlgewichtet worden sind (vgl. BVerwGE 100, 238 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2000 - 11 B 65.99
    Es kann offen bleiben, ob das Beschwerdevorbringen, das weitgehend in der Art einer Revisionsbegründung Kritik an den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts übt, die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2000 - 11 B 65.99
    Dies gilt zumindest dann, wenn - wie hier hinsichtlich des Genehmigungsbescheides vom 7. Juli 1995 - ein Verfahren eingehalten worden ist, das de facto den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen genügen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - C - 431/92 - DVBl 1996, 424).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    3.2.2 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der planerischen Zulassungsentscheidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 ; Beschlüsse vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 - BVerwG 11 B 65.99 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    10 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 , vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse vom 22. März 1999 BVerwG 4 BN 27.98 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 BVerwG 11 B 65.99 juris Rn. 5).
  • VG Stade, 15.09.2014 - 1 A 2114/12

    Anspruch auf Aufhebung eines luftverkehrsrechtlichen Negativattestes bei einem

    Daher ist es unionsrechtlich geboten, ein luftrechtliches Negativattest dem Genehmigungsbegriff des Art. 1 Abs. 2c der UVP-Richtlinie unterfallen zu lassen (vgl. aber noch auf der Grundlage der Richtlinie 85/337/EWG: BVerwG, Beschluss vom 29.5.2000 - 11 B 65.99 -, juris).
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