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   BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 76.96   

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https://dejure.org/1996,7102
BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 76.96 (https://dejure.org/1996,7102)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1996 - 11 B 76.96 (https://dejure.org/1996,7102)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 11 B 76.96 (https://dejure.org/1996,7102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Kontrolle der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung der Anfechtbarkeit von Streitwertbeschlüssen mit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren und Kosten - Außerordentliche Beschwerde gegen Streitwertbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 76.96
    Sie setzt nämlich voraus, daß "die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist", daß sie also "mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist" (BGHZ 109, 41 [BGH 10.10.1989 - VII ZB 4/89] m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 76.96
    Demgemäß hat der Verwaltungsgerichtshof bisher, soweit ersichtlich, nur einen Nichtabhilfebeschluß bezüglich der - unzulässigen - Beschwerde erlassen, aber noch nicht über die - zulässige - Gegenvorstellung entschieden (zur Gegenvorstellung vgl. Beschlüsse vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2 und vom 21. Februar 1992 - BVerwG 1 C 39.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 11 B 110.94

    Unstatthafte Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 76.96
    § 25 Abs. 4 GKG findet keine Anwendung, weil diese Vorschrift nach der Systematik des Gesetzes eine nach § 25 Abs. 3 GKG statthafte Beschwerde voraussetzt (vgl. Beschluß vom 17. November 1994 - BVerwG 11 B 110.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1992 - 1 C 39.88

    Streitwertänderung nach Gegenvorstellung - Zu niedrig angesetztes Einkommen des

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 11 B 76.96
    Demgemäß hat der Verwaltungsgerichtshof bisher, soweit ersichtlich, nur einen Nichtabhilfebeschluß bezüglich der - unzulässigen - Beschwerde erlassen, aber noch nicht über die - zulässige - Gegenvorstellung entschieden (zur Gegenvorstellung vgl. Beschlüsse vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2 und vom 21. Februar 1992 - BVerwG 1 C 39.88 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56).
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