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   BVerwG, 05.12.1995 - 11 B 87.95   

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https://dejure.org/1995,2668
BVerwG, 05.12.1995 - 11 B 87.95 (https://dejure.org/1995,2668)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1995 - 11 B 87.95 (https://dejure.org/1995,2668)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 11 B 87.95 (https://dejure.org/1995,2668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Gebührenanspruchs in einem Postbenutzungsverhältnis - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Übergangsstadium der Wiedervereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1010
  • NVwZ 1996, 602 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1995 - I ZB 22/94

    "Remailing"; Rechtsweg für eine Klage der Deutschen Post AG aufgrund des

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 11 B 87.95
    Ist aber - wie hier - im Jahre 1990 ein öffentlich-rechtlicher Gebührenanspruch entstanden und durch Verwaltungsakt geltend gemacht worden, so wird die Rechtsnatur dieses Anspruchs durch die (spätere) Umwandlung der Deutschen Bundespost POSTDIENST in die Deutsche Post AG gemäß § 1 des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft (Postumwandlungsgesetz - PostUmwG) vom 14. September 1994 (BGBl I S. 2325 ) nicht nachträglich oder rückwirkend in einen zivilrechtlichen Anspruch verändert (vgl. auch BGH NJW 1995, 2295 [BGH 18.05.1995 - I ZB 22/94]).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94

    Frage der Anwendbarkeit des § 65 Abs. 3 S. 2 Postverfassungsgesetz (PostVerfG)

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 11 B 87.95
    Daß aus diesem Personenkreis noch möglicherweise weitere Verfahren anhängig sind, in denen die von der Beschwerde genannten Fragen erheblich sein mögen, ändert daran nichts (vgl.Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 11 B 24.94 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 1;Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 11 B 87.95
    Daß aus diesem Personenkreis noch möglicherweise weitere Verfahren anhängig sind, in denen die von der Beschwerde genannten Fragen erheblich sein mögen, ändert daran nichts (vgl.Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 11 B 24.94 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 1;Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 11 B 45.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Grundsatzrüge; auslaufendes Recht;

    Rechtsfragen, die sich aus dem Übergangsstadium der Wiedervereinigung ergeben, rechtfertigen die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht, wenn sie nur noch einen überschaubaren Personenkreis betreffen und sich in absehbarer Zeit nicht mehr stellen (Beschluß vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 2 m.w.N.).

    Der beschließende Senat geht davon aus, daß dies auch für Rechtsfragen gilt, die sich aus dem Übergangsstadium der Wiedervereinigung ergeben, wenn sie nur noch einen überschaubaren Personenkreis betreffen und sich in absehbarer Zeit nicht mehr stellen werden (vgl. Beschluß vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 2 m.w.N.; speziell zu den LPG-Gesetzen vgl. Beschluß vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 -).

  • BVerwG, 25.02.2000 - 3 B 51.99

    Abwicklung des Transferrubelverkehrs mit den RGW-Staaten - Behandlung aller in

    Daran fehlt es, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen aus dem Übergangsstadium der Wiedervereinigung ergeben und wenn sie nur noch einen überschaubaren Personenkreis betreffen und sich in absehbarer Zeit nicht mehr stellen (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - Buchholz 442.041 § 7 Nr. 2 und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - Buchholz 310 VwGO § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 18).
  • BVerwG, 09.09.2003 - 3 B 81.03

    Revisionsgerichtliche Klärung der Eintragungsfähigkeit alter Besitzstände im

    Ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht entspricht es indessen, dass die Auslegung ausgelaufenen Rechts - abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen - nicht Aufgabe eines Revisionsgerichts ist; namentlich gilt dies auch für Rechtsfragen, wenn sie im Übergangsstadium der Vereinigung nur noch einen überschaubaren Personenkreis betreffen und sich in absehbarer Zukunft nicht mehr stellen werden (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 2 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 3 B 168.96

    Revisionsgerichtliche Klärung einer zulässigen Abtretung eines Betriebsteils im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt Fragen zum auslaufenden und ausgelaufenen Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil ihre Beantwortung nicht für die Zukunft richtungweisend sein kann (vgl. die Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - und vom 25. Juli 1996 - BVerwG 3 B 108.96 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2000 - 2 L 243/99

    Beamtenrechtliche Versorgungsansprüche eines "faktischen" Beamten; Ernennung zum

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  • BVerwG, 24.10.1996 - 3 B 166.96

    Abtretung eines landwirtschaftlichen Betriebsteils im Sinne einer Verpachtung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt Fragen zum auslaufenden und ausgelaufenen Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil ihre Beantwortung nicht für die Zukunft richtungsweisend sein kann (vgl. die Beschlüsse vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - und vom 25. Juli 1996 - BVerwG 3 B 108.96 -).
  • VG Darmstadt, 30.08.2000 - 5 G 662/97

    Zulässigkeit der Anwendung hoheitlicher Maßnahmen durch Nachfolgeunternehmen der

    Geklärt sein dürfte heute auch, dass eine vor der Umwandlung entstandene öffentlich-rechtliche Forderung ihren öffentlich-rechtlichen Charakter beibehält und sich nicht in eine Forderung des privaten Rechts verwandelt (BGH, Beschl. v. 18.05.1995 - I ZB 22/94, abgedruckt in NJW 1995, 2295 [2296]; BVerwG, Beschl. v. 05.12.1995 - 11 B 87.95, abgedruckt in NJW 1996, 1010).
  • VG Darmstadt, 06.06.2003 - 5 E 2710/02

    Anwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften auf öffentlich-rechtliche

    Es ist anerkannt, dass die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur eines durch Verwaltungsakt geltend gemachten Anspruchs durch die Statusveränderung des Forderungsinhabers nicht nachträglich oder rückwirkend verloren geht und der Anspruch dadurch zivilrechtlichen Charakter annimmt (BVerwG, Beschl. v. 05.12.1995 - 11 B 87.95, abgedruckt in Buchholz 442.011 § 7 PostG Nr. 2).
  • VG Darmstadt, 04.09.1997 - 5 G 1836/95

    Streitigkeit eines Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost und eines dort

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