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   VGH Bayern, 22.10.1990 - 11 B 90.655   

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VGH Bayern, 22.10.1990 - 11 B 90.655 (https://dejure.org/1990,4064)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.1990 - 11 B 90.655 (https://dejure.org/1990,4064)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 1990 - 11 B 90.655 (https://dejure.org/1990,4064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 454
  • NZV 1991, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 53.69

    Verkehrsunterricht - Kenntnisse - Straßenverkehrsrecht - Verantwortungsbewußtsein

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.1990 - 11 B 90.655
    »[§ 48 StVO] ist dazu bestimmt, einen Kraftfahrer, der nicht nur geringfügige Lücken in der Kenntnis der Verkehrsregeln zeigt oder deren Bedeutung verkennt oder aus charakterlichen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Erkenntnissen gemäß zu handeln (vgl. zu letzterem BVerwGE 36, 119), erzieherisch zur Beseitigung der bestehenden Mängel zu beeinflussen.
  • VG München, 16.05.2012 - M 23 K 12.960

    Vorladung zum Verkehrsunterricht

    (VGH München, Urteil vom 22.10.1990 - 11 B 90.655, NZV 1991 S. 207).

    Selbst wenn - wie bestritten - der Kläger sein telefonieren mit dem Handy in einem günstigen Licht habe erscheinen lassen wollen, rechtfertige dies nicht ohne Weiteres eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Vergleiche VGH München NZV 91, 207).

  • VG München, 27.06.2017 - M 23 K 16.948

    Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Vielmehr kommt eine solche auch in Betracht, wenn der Betroffene sich über die Folgen seines verkehrswidrigen Verhaltens nicht im Klaren ist oder zu erkennen gegeben hat, dass es ihm am erforderlichen Verantwortungsbewusstsein fehlt (BVerwG, U.v. 18.9.1970 - VII C 53.69 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.10.1990 - 11 B 90.655 - juris; B.v. 25.10.2012 - 11 ZB 12.985 juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 11 ZB 12.985

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorladung zum Verkehrsunterricht;

    Darüber hinaus ist es auch gerechtfertigt, einen Verkehrsteilnehmer zum Verkehrsunterricht vorzuladen, der sich - wie hier - über die Folgen seines verkehrswidrigen Verhaltens nicht im Klaren ist oder zu erkennen gegeben hat, dass es ihm an dem erforderlichen Verantwortungsbewusstsein fehlt (vergleiche BVerwG vom 18.9.1970 a.a.O., BayVGH vom 22.10.1990 a.a.O.).

    Schließlich dient die Anordnung des Verkehrsunterrichts auch der Erziehung solcher Personen, die sich durch bloße Bußgelder, deren Höhe von Einkommen und Vermögen der Betroffenen unabhängig ist, vor weiterem verkehrswidrigen Verhalten nicht abschrecken lassen (vgl. auch BayVGH vom 22.10.1990 Az. 11 B 90.655, BayVBl 1991, 178).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.07.2016 - 2 K 1534/15

    Kein Verkehrsunterricht nach einmaligem Geschwindigkeitsverstoß

    Bei der Anordnung der Teilnahme an einem Verkehrsunterricht ist das behördliche Ermessen daher fehlerhaft ausgeübt, wenn keine Anhaltspunkte vorhanden und von der Behörde aufgezeigt sind, dass ein entsprechendes Erziehungsbedürfnis bei dem Betroffenen besteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 7. Juni 2010, - 2 L 86.10 -, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 1990 - 11 B 90.655 -, juris).
  • VG Berlin, 30.08.2004 - 11 A 174.04

    Anordnung einer Teilnahme am Verkehrsunterricht

    Aber auch bei Ersttätern können die Umstände der Tatbegehung, das Verhalten nach der Tat oder die Einlassung des Täters zur Tat Anlass zur Anordnung von Verkehrsunterricht sein, wenn besondere Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei dem Betreffenden ein spezielles Erziehungsbedürfnis vorhanden ist (vgl. Bayr. VGH, Urteil vom 22. Oktober 1990, NZV 1991, 207).
  • VG München, 03.12.2015 - M 23 K 14.2595

    Verpflichtung zum Verkehrsunterricht

    Die Umstände der Tatbegehung, das Verhalten nach der Tat oder die Einlassung des Betroffenen nach der Tat können auch bei einem einmaligen Verkehrsverstoß Anlass zur Anordnung von Verkehrsunterricht sein, wenn besondere Anhaltspunkte dafür bestehen und von der Behörde aufgezeigt werden, dass bei dem Betroffenen ein spezielles Erziehungsbedürfnis vorliegt (BayVGH, U.v. 22.10.1990 - 11 B 90.655 - BayVBI 1991, 178).
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 281 (Ls.)
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