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   BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95   

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BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95 (https://dejure.org/1996,1730)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1996 - 11 B 90.95 (https://dejure.org/1996,1730)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 11 B 90.95 (https://dejure.org/1996,1730)
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Rauchverbot auf Inlandsflügen

§ 42 Abs. 2 VwGO, drittschützende Wirkung, §§ 20f LuftVG, Art. 2 Abs. 2 GG, Ermessensreduzierung auf Null, Verhältnismäßigkeit;

§ 86 Abs. 1, Abs. 2 VwGO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht: Anordnung eines generellen Rauchverbots auf Inlandsflügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesundheitsschutz - Rauchverbot - Flugzeug - Linienflugzeug - Inlandsflug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1297
  • NVwZ 1996, 716 (Ls.)
  • NZV 1996, 334 (Ls.)
  • DVBl 1996, 563
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, daß allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. zu alledem BVerfGE 49, 89 (142); 77, 170 (214, 215); 79, 174 (202); 85, 191 (212); BVerwGE 61, 40 (42)).

    Den Klägern ist es zuzumuten, diese Flüge - selbst wenn sie seltener angeboten werden - sowie andere Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen und ihre Planungen darauf einzurichten, wenn sie vor jeglichem Passivrauchen geschützt sein wollen; denn grundrechtliche Schutz- und Leistungsansprüche reichen nicht weiter, als es zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheit unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 35, 79 (116); BVerwGE 61, 40 (42); 66, 307 (311); Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 118.89 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 57 = Buchholz 415.1 Allg.

  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Art und Ausmaß der erforderlichen Aufklärung des maßgeblichen Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO hängen von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts ab (vgl. etwa Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 197 = Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9).

    Selbst wenn diese materiellrechtliche Würdigung falsch wäre, ergäbe sich daraus kein Verfahrensfehler (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte, mittels Telefax-Briefs form- und fristgerecht erhobene (vgl. BVerwGE 77, 38 ; 81, 32 (34 f.)) Beschwerde hat keinen Erfolg.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Ob das eine oder andere der Fall ist, läßt sich bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung zur drittschützende Wirkung nur durch Auslegung von Sinn und Zweck der jeweils einschlägigen Normen ermitteln (vgl. BVerfGE 27, 297 (307); BVerwGE 52, 122 (128); 65, 167 (171); Urteil vom 9. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Naturschutz Nr. 71 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, daß allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. zu alledem BVerfGE 49, 89 (142); 77, 170 (214, 215); 79, 174 (202); 85, 191 (212); BVerwGE 61, 40 (42)).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Ob das eine oder andere der Fall ist, läßt sich bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung zur drittschützende Wirkung nur durch Auslegung von Sinn und Zweck der jeweils einschlägigen Normen ermitteln (vgl. BVerfGE 27, 297 (307); BVerwGE 52, 122 (128); 65, 167 (171); Urteil vom 9. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Naturschutz Nr. 71 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 118.89

    Gemeindevertretung - Ratssitzung - Rauchverbot - Rauchverbot in Ratssitzungen -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Den Klägern ist es zuzumuten, diese Flüge - selbst wenn sie seltener angeboten werden - sowie andere Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen und ihre Planungen darauf einzurichten, wenn sie vor jeglichem Passivrauchen geschützt sein wollen; denn grundrechtliche Schutz- und Leistungsansprüche reichen nicht weiter, als es zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheit unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 35, 79 (116); BVerwGE 61, 40 (42); 66, 307 (311); Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 118.89 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 57 = Buchholz 415.1 Allg.
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte, mittels Telefax-Briefs form- und fristgerecht erhobene (vgl. BVerwGE 77, 38 ; 81, 32 (34 f.)) Beschwerde hat keinen Erfolg.
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, daß allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. zu alledem BVerfGE 49, 89 (142); 77, 170 (214, 215); 79, 174 (202); 85, 191 (212); BVerwGE 61, 40 (42)).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 11 B 90.95
    Den Klägern ist es zuzumuten, diese Flüge - selbst wenn sie seltener angeboten werden - sowie andere Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen und ihre Planungen darauf einzurichten, wenn sie vor jeglichem Passivrauchen geschützt sein wollen; denn grundrechtliche Schutz- und Leistungsansprüche reichen nicht weiter, als es zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheit unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 35, 79 (116); BVerwGE 61, 40 (42); 66, 307 (311); Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 118.89 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 57 = Buchholz 415.1 Allg.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann gerichtlich nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (BVerfGE 79, 174 [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84]; vgl. Beschluß des Senats vom 19. Januar 1996 - BVerwG 11 B 90.95 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 75 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 592/08

    Anspruch auf Zuteilung einer Hausnummer; ordnungsrechtliche Herleitung

    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 11 B 90.95 -, NJW 1996, 1297).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18

    Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten gegen das

    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19.01.1996 - 11 B 90.95 -, juris; Sennekamp in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 42 Rn. 83).
  • BGH, 10.10.2018 - IV AR (VZ) 1/18

    Erlass einer Annahmeanordnung auf Antrag der hinterlegenden Person i.R.d.

    aa) Es ist anerkannt, dass ein Kläger, der nicht Adressat des angegriffenen Verwaltungsakts ist, für die Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO die Verletzung einer Vorschrift behaupten muss, die ihn als Dritten zu schützen bestimmt ist (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2017, 967 Rn. 6; Kopp/R.P. Schenke, VwGO 24. Aufl. § 42 Rn. 83; jeweils m.w.N.), und dass eine Vorschrift drittschützenden Charakter hat, wenn sie nach dem in ihr enthaltenen, durch Auslegung zu ermittelnden Entscheidungsprogramm für die Behörde auch der Rücksichtnahme auf Interessen eines individualisierbaren Personenkreises dient (BVerwGE 130, 52 Rn. 15; vgl. ferner BVerwG NJW 1996, 1297 [juris Rn. 3]; Kopp/R.P. Schenke aaO; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05

    Nachbarschutz bei Furcht vor terroristischen Anschlägen auf Nachbargrundstücke,

    Nur unter ganz besonderen Umständen kann sich diese Gestaltungsfreiheit bei wesentlichen Eingriffen in Grundrechtsgüter in der Weise verengen, dass allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638 = DVBl. 2002, 614 sowie BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 11 B 90.95 - NJW 1996, 1297 = DVBl. 1996, 563 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 971/94

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, hier anstelle des Gesetz- oder Verordnungsgebers tätig zu werden (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 19. Januar 1996 - 11 B 90/95 - NJW 1996, 1297).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Dementsprechend kommt es bei einer verwaltungsprozessualen Drittanfechtungsklage gerade - und regelmäßig allein - auf die Verletzung drittschützender Normen an (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 11 B 90/95, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 01.11.2022 - 6 L 174.22

    Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

    Dies hängt davon ab, ob sie ausschließlich objektivrechtlichen Charakter haben und nur dem öffentlichen Interesse dienen oder ob sie - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 11 B 90.95 -, juris Rn. 3, stRspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 1649/03

    Konkludenter Verzicht eines Beteiligten auf (weitere) Beweiserhebung

    Art und Ausmaß der erforderlichen Klärung hängen von der materiellen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.1.1996 - 11 B 90.95 -).
  • VG Berlin, 22.11.2023 - 6 K 175.22
    Dies hängt davon ab, ob sie ausschließlich objektivrechtlichen Charakter haben und nur dem öffentlichen Interesse dienen oder ob sie - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 11 B 90.95 - juris Rn. 3, stRspr.).
  • VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20

    Klage gegen die Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen auf kommunaler Ebene durch

  • VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 96.1193

    Rechtsanspruch eines Zuhörers auf Sitzungen des Bezirksausschusses in völlig

  • VG Düsseldorf, 13.11.2020 - 29 L 2221/20

    Ausnahmegenehmigung für die Öffnung einer physiotherapeutischen Einrichtung nebst

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