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   BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95   

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https://dejure.org/1995,6039
BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95 (https://dejure.org/1995,6039)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1995 - 11 B 92.95 (https://dejure.org/1995,6039)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1995 - 11 B 92.95 (https://dejure.org/1995,6039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs - Berücksichtigung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69; StVG § 2 § 4
    Straßenverkehrsrecht: Überprüfung der Fahreignung trotz strafgerichtlicher Fahrerlaubnisentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.02.1994 - 11 B 85.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95
    Insoweit hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Februar 1994 - BVerwG 11 B 85.93 - (Buchholz 442.16 § 15 c StVZO Nr. 3) im einzelnen dargelegt, daß diese Vorschrift weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen das Willkürverbot verstößt.
  • BVerwG, 28.09.1981 - 7 B 188.81
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95
    Dabei können Zweifel an der Eignung zum weiteren Führen von Kraftfahrzeugen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch allein aus Tatsachen gefolgert werden, die bei Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften zutage getreten sind (vgl. etwa Beschluß vom 28. September 1981 - BVerwG 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95
    Nach - ebenfalls - ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnisentziehungs- bzw. Wiedererteilungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten wesentlichen Sachverhalt gegen sich gelten lassen (§ 4 Abs. 3 StVG), sofern er nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil, insbesondere in Form von Wiederaufnahmegründen, geltend machen kann (vgl. etwa Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95
    Insofern dient eine von der Verwaltungsbehörde wegen Eignungszweifeln berechtigt angeordnete Beibringung eines Gutachtens der Feststellung, ob der Betreffende wegen normabweichenden Trinkverhaltens zum Führen eines Kraftfahrzeuges (weiterhin) geeignet ist (vgl. etwa Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 - BVerwGE 77, 40 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 87/84]; Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95
    Insofern dient eine von der Verwaltungsbehörde wegen Eignungszweifeln berechtigt angeordnete Beibringung eines Gutachtens der Feststellung, ob der Betreffende wegen normabweichenden Trinkverhaltens zum Führen eines Kraftfahrzeuges (weiterhin) geeignet ist (vgl. etwa Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 - BVerwGE 77, 40 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 87/84]; Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 11 B 92.95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird das dem Tatsachengericht gemäß § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen, eine derartige weitere Beweiserhebung anzuordnen, nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung ergänzender Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung wegen gravierender Mängel des vorliegenden Sachverständigengutachtens hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - und Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 bis 11.92 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 und 43).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Berechtigte Eignungszweifel können sich auch allein aus Tatsachen ergeben, die bei Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften - auch solche nichtverkehrsrechtlicher Art - zutage getreten sind (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1981 - BVerwG 7 B 188.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60 und vom 29. August 1995 - BVerwG 11 B 92.95 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    In BVerwGE 99, 249, 252 wird grundsätzlich nochmals betont: "Berechtigte Eignungszweifel können sich auch allein aus Tatsachen ergeben, die bei Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften - auch solche nicht verkehrsrechtlicher Art - zutage getreten sind" (ebenso BVerwG, Beschl. v. 25. August 1995 - 11 B 92.95).
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