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   VGH Bayern, 06.04.1995 - 11 BA 95.30551   

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https://dejure.org/1995,8244
VGH Bayern, 06.04.1995 - 11 BA 95.30551 (https://dejure.org/1995,8244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.1995 - 11 BA 95.30551 (https://dejure.org/1995,8244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 1995 - 11 BA 95.30551 (https://dejure.org/1995,8244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte; Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter; Minderjährige Nachkommen eines Asylberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1995, 869 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch

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  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 11 L 1916/95

    Familienasyl; Minderjähriges lediges Kind; Antrag auf Asyl; Zeitpunkt der

    Denn nach § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG kommt es insoweit allein darauf an, daß das Kind eines Asylberechtigten im Zeitpunkt seiner eigenen Asylantragstellung minderjährig und ledig ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.4.1995, InfAuslR 1995, 255; Marx, AsylVfG, 3. Aufl., § 26 Rdnrn. 11 ff.).

    Anspruchsgrundlage ist § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG, der nicht zwischen in Deutschland und im Ausland geborenen Kindern unterscheidet (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.4.1995, aaO).

    Die weitestgehende Auffassung vertritt der BayVGH (Urteil vom 6.4.1995, aaO), der offenbar gar keine Antragsfrist verlangt, so daß für die betreffenden Kinder der Antrag bis zum Zeitpunkt des Eintritts ihrer Volljährigkeit gestellt werden könnte.

  • OVG Niedersachsen, 17.05.1996 - 3 L 1618/96

    Anerkennung; Asylberechtigter; Asylantrag; Familienasyl; Togo

    Zwar scheitert eine Asylberechtigung der Beigeladenen nicht daran, daß sie erst nach Einreise und Antragstellung ihres Vaters geboren worden ist; § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG unterscheidet nämlich nicht zwischen in Deutschland und im Ausland geborenen Kindern (Nds. OVG, Urt. v. 19.12.1995 - 11 L 1916/95 - vgl.a. BayVGH, Urt. v. 6.4. 1995 - 11 BA 95.30551 - InfAuslR 1995 S. 255).

    Die weitestgehende Auffassung vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 6.4. 1995, a.a.O.), der offenbar gar keine Antragsfrist verlangt, so daß für die betreffenden Kinder der Antrag bis zum Zeitpunkt des Eintritts ihrer Volljährigkeit gestellt werden könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - A 13 S 1068/01

    Familienasyl für minderjährige ledige Kinder

    Das Kindschaftsverhältnis muss daher nicht wie die eheliche Lebensgemeinschaft bereits im Herkunftsland bestanden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.1997, NVwZ 1997, 1137, 1138; zur selben Rechtslage unter der Geltung des § 7a Abs. 3 Satz 2 AsylVfG a.F. trotz des unklaren Wortlauts dieser Vorschrift vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.12.1995, InfAuslR 1996, 230 m.w.N. sowie Bayer. VGH, Urteil vom 6.4.1995 - 11 BA 95.30551 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - A 12 S 2855/94

    Familienasyl: zum unverzüglich gestellten Antrag eines im Bundesgebiet geborenen

    Die insoweit allein für Kinder des Asylberechtigten maßgebende Regelung verlangt nur, daß das Kind im Zeitpunkt seiner eigenen Antragstellung minderjährig und ledig ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.12.1995, InfAuslR 1996, 230; BayVGH, Urt. v. 06.04.1995, InfAuslR 1995, 255; Marx, Kommentar zum AsylVfG, 3. Aufl., § 26 Rd.Nr. 11 ff.).

    So vermag der Senat auch nicht etwa der Auffassung beizupflichten, der Antrag des in der Bundesrepublik geborenen minderjährigen ledigen Kindes auf Anerkennung nach § 26 AsylVfG sei - vor der Anerkennung des Stammberechtigten - ohne jedwede Bindung an eine Frist möglich (so aber BayVGH, Urt. v. 06.04.1995, InfAuslR 1995, 255).

  • VGH Hessen, 30.05.1997 - 12 UZ 4900/96

    Abgelehnte Berufungszulassung zur Frage der Unverzüglichkeit der Beantragung von

    Die Ausweitung des Kreises der familienasylberechtigten Kinder auf die nach der Asylanerkennung der Eltern Geborenen kommt nach alledem schon in der Neufassung von § 26 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG deutlich zum Ausdruck, während in § 26 Abs. 2 Satz 2 AsylVfG lediglich die Antragsfrist für die nach der Anerkennung des Asylberechtigten im Bundesgebiet geborenen Kinder besonders geregelt ist (ebenso VGH Baden-Württemberg, 11.01.1996 - A 14 S 2694/95 -, NVwZ-Beilage 1996, 34, Bay.VGH, 06.04.1995 - 11 BA 95.30551 -, InfAuslR 1995, 255; insoweit a.A. VG Münster, 05.01.1996 - 8 K 2241/94.A -, NVwZ-Beilage 1996, 35).
  • VGH Hessen, 30.05.1997 - 12 ZU 4900/96

    Stellung eines Asylantrag für ein in Deutschland geborenes Kind;

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  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1996 - 2 L 293/95

    Minderjähriger; Kind; Asylberechtigter; Asylantrag

    Sie haben sich zur Begründung ihrer Auffassung, daß ihre Asylanträge nicht unverzüglich nach ihrer Geburt hätten gestellt werden müssen, auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. April 1995 - A 2 K 14189/94 - AuAS 1995, 129, des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 09. Mai 1995 - 5 A 5024/95 - AuAS 1995, 142 und des VGH München vom 06. April 1995 - 11 BA 95.30551 - InfAuslR 1995, 255 berufen.
  • VG Münster, 05.01.1996 - 8 K 2241/94

    Anspruch eines libanesischen und/oder syrischen Staatsangehörigen auf Anerkennung

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