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   BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95   

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BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95 (https://dejure.org/1996,15763)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1996 - 11 BAr 149/95 (https://dejure.org/1996,15763)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 11 BAr 149/95 (https://dejure.org/1996,15763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Förderung durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch kurdische Organisationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88

    Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung gemäß den §§ 91 ff AFG durch

    Auszug aus BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95
    Mit der Beschwerde macht die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gemäß § 160 Abs. 2 Nrn 1 bis 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Urteil des LSG unter Verstoß gegen § 551 Nr. 7 Zivilprozeßordnung (ZPO) i.V.m. § 202 SGG in einem nicht verzichtbaren Teil seiner Begründung iS von § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG nicht mit Gründen versehen sei, es außerdem von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 56/88 -SozR 4100 § 91 Nr. 4 abweiche und auch auf dieser Abweichung beruhe und der Rechtssache zudem grundsätzliche Bedeutung zukomme.

    Dies könnte zweifelhaft sein, wenn die Beklagte jedenfalls im Rahmen ihres Ermessens berechtigt wäre, die Förderung von Maßnahmen allein deshalb abzulehnen, weil anderenfalls Streitigkeiten unter den in Deutschland wohnenden Staatsangehörigen der Türkei drohen, weil sie den Eindruck der Bevorzugung einer bestimmten politischen Auffassung nicht ausschließen kann oder weil bestimmte auswärtige Belange Deutschlands beeinträchtigt werden (vgl zum Ermessen bei Maßnahmen mit politischem Einschlag BSGE 65, 189, 197 = SozR 4100 § 91 Nr. 4), wie das hier im Widerspruchsbescheid angesprochen ist.

  • Drs-Bund, 20.11.1992 - BT-Drs 12/3780
    Auszug aus BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95
    Denn die Bundesregieurng hat hiernach lediglich wiederholt erklärt, daß die Aktivitäten von ua kurdischen Gruppen nicht mit Bundesmitteln gefördert werden (vgl Antwort der Bundesregierung vom 9. September 1985, BT-Drucks 10/3798 sowie die Antwort der Bundesregierung vom 20. November 1992, BT-Drucks 12/3780).

    Die BA halte eine ABM aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung dann für förderungswürdig, wenn eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gewährleistet sei (vgl BT-Drucks 12/3780).

  • Drs-Bund, 09.09.1985 - BT-Drs 10/3798
    Auszug aus BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95
    Denn die Bundesregieurng hat hiernach lediglich wiederholt erklärt, daß die Aktivitäten von ua kurdischen Gruppen nicht mit Bundesmitteln gefördert werden (vgl Antwort der Bundesregierung vom 9. September 1985, BT-Drucks 10/3798 sowie die Antwort der Bundesregierung vom 20. November 1992, BT-Drucks 12/3780).
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95
    Abgesehen davon, ob diese Ausführungen des BSG die damals getroffene Entscheidung tragen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61), hat die Beklagte aber nicht aufgezeigt, daß das LSG diesen Rechtssatz durch einen davon abweichenden in Frage gestellt hat, sondern lediglich ausgeführt, daß das LSG, wenn es die genannten Grundsätze des BSG berücksichtigt hätte, davon hätte ausgehen müssen, daß sie - die Beklagte - im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung nach Abwägung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis hätte gelangen dürfen, die Förderung von ABM durch einen politisch orientierten Träger nach Art des Klägers sei unzweckmäßig und deshalb abzulehnen und andere Gesichtspunkte im Rahmen dieser Ermessensausübung zurücktreten müßten.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95
    Das Aufzeigen einer Divergenz setzt deshalb voraus, daß die Beschwerdebegründung erkennen läßt, welcher abstrakte Rechtssatz in dem angezogenen Urteil des BSG enthalten ist und die Entscheidung trägt und welcher das Urteil des LSG tragende Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95
    "Bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn vermeintlich begründenden Tatsachen im einzelnen dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 KR 19/12

    Prüfung des Versichertenstatus eines Schwerbehinderten aufgrund seiner

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22

    Beitragsbemessung eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • SG Halle, 11.01.2019 - S 25 KR 327/16

    Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion eines vom Versicherten gegenüber dessen

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BSG, 03.08.1999 - B 12 KR 11/99 B

    Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung

    Bezeichnet ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn vermeintlich begründenden Tatsachen im einzelnen dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und BSG, Beschluß vom 24. Januar 1996 - 11 BAr 149/95 - nicht veröffentlicht).
  • SG Halle, 21.02.2018 - S 25 KR 209/14

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs des Versicherten für eine

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 24/01 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Bezeichnung von Rechtsfragen

    Ein kurzer Hinweis, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, genügt, mögen diese Gründe unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst fehlerhaft sein (vgl BSG Urteile vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG, vom 15. November 1988 - 4/11a RA 20/87 - SozR 1500 § 136 Nr. 10; Beschlüsse vom 24. Januar 1996 - 11 BAr 149/95 -, vom 11. November 1998 - B 5 RJ 170/98 B - und BVerwG aaO NJW 1998, 3290 [BVerwG 05.06.1998 - 9 B 412/98]); auch braucht das Gericht nicht zu Fragen Stellung zu nehmen, auf die es nach seiner Auffassung nicht ankommt (vgl BSG Beschluss vom 23. März 1999 - B 4 RA 165/98 B - veröffentlicht in Juris).
  • SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
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