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   BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95   

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https://dejure.org/1996,8861
BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95 (https://dejure.org/1996,8861)
BSG, Entscheidung vom 08.02.1996 - 11 BAr 183/95 (https://dejure.org/1996,8861)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 11 BAr 183/95 (https://dejure.org/1996,8861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung von Mehrarbeitsvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95
    Nunmehr habe das BVerfG jedoch im Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 - (BVerfGE 92, 53) entschieden, es sei mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, daß einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werde, ohne daß diese bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen berücksichtigt würden.

    Sachlich ist die Beschwerde jedoch nicht begründet, denn durch die von der Beschwerde herangezogene Entscheidung des BVerfG vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53 ff) hat die Frage der Bemessung des Alg, insbesondere die Berücksichtigung von Mehrarbeitsvergütung, die der Beitragsentrichtung zugrunde gelegen hat, nicht erneut grundsätzliche Bedeutung erlangt.

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95
    Zwar habe sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu dieser Frage bereits in dem Beschluß vom 3. März 1979 - 1 BvL 30/76 - (BVerfGE 51, 115 = SozR 4100 § 112 Nr. 10) geäußert.

    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist sowohl in der Rechtsprechung des BVerfG wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mehrfach in dem Sinne entschieden worden, daß die Verfassung bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen nicht gebietet (BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; 53, 313, 328 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSGE 43, 265, 266 = SozR 4100 § 80 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 1).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95
    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist sowohl in der Rechtsprechung des BVerfG wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mehrfach in dem Sinne entschieden worden, daß die Verfassung bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen nicht gebietet (BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; 53, 313, 328 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSGE 43, 265, 266 = SozR 4100 § 80 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 1).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95
    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist sowohl in der Rechtsprechung des BVerfG wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mehrfach in dem Sinne entschieden worden, daß die Verfassung bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen nicht gebietet (BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; 53, 313, 328 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSGE 43, 265, 266 = SozR 4100 § 80 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 1).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 68/89

    Keine Berücksichtigung von Gewinnbeteiligungen bei der Berechnung des

    Auszug aus BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95
    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist sowohl in der Rechtsprechung des BVerfG wie in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mehrfach in dem Sinne entschieden worden, daß die Verfassung bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen nicht gebietet (BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; 53, 313, 328 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSGE 43, 265, 266 = SozR 4100 § 80 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 1).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Zeitfaktor - Mehrarbeit - tarifliche

    Daran hat es auch in Kenntnis der neueren Rechtsprechung des BVerfG zum Problem von Äquivalenzabweichungen in der Arbeitslosenversicherung festgehalten (Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 11 BAr 183/95 -, 4. November 1999 - B 7 AL 66/99 B - , Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 60/00 R - alle unveröffentlicht).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 66/99 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des

    Mithin folgt aus dem Beschluß des BVerfG vom 11. Januar 1995 gerade nicht, daß bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen herzustellen ist (BVerfG aaO; ebenso BSG, Beschluß vom 8. Februar 1996 - 11 BAr 183/95).
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