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   BVerwG, 15.05.2000 - 11 BN 3.99   

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BVerwG, 15.05.2000 - 11 BN 3.99 (https://dejure.org/2000,58065)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2000 - 11 BN 3.99 (https://dejure.org/2000,58065)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 11 BN 3.99 (https://dejure.org/2000,58065)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der ein stets gleich bleibendes prozentuales Verhältnis von Zweitwohnungsteuer und gewählter Bezugsgröße des jährlichen Mietaufwands verlangt (BVerwG, B.v. 15.5.2000 ­ 11 BN 3.99 ).

    Aus § 9 Abs. 5 ZwStS i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a KAG folgt die Anwendbarkeit der Vorschriften der Abgabenordnung über Stundung und zum Steuererlass aus Billigkeitsgründen, die im Einzelfall zur Vermeidung von Härten herangezogen werden können (siehe auch BVerwG vom 15.5.2000 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Auch für die Zweitwohnungsteuer gilt nicht etwa der (ungeschriebene) Grundsatz, dass zwischen der Höhe der Steuer und dem Mietwert der besteuerten Wohnung ein stets gleichbleibendes prozentuales Verhältnis bestehen müsse (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10).

    Angesichts des Umstands, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung gegen gestaffelte Pauschalbeträge bei kommunalen Aufwandsteuern bisher keine prinzipiellen Einwände erhoben wurden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10; U.v. 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 34; VGH BW, U.v. 26.9.1996 - 2 S 2104/94 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NVwZ-RR 2011, 248/249) und auch die zu ähnlichen Effekten führenden steuerlichen Freigrenzen (z. B. § 8 Abs. 2 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) allgemein anerkannt sind (vgl. BFH, U.v. 21.7.2000 - VI R 153/99 - NJW 2000, 3516/3520), hätten in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwaige Grundsatzbedenken gegen derartige Pauschalierungsinstrumente deutlich zum Ausdruck kommen müssen.

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Auch für die Zweitwohnungsteuer gilt nicht etwa der (ungeschriebene) Grundsatz, dass zwischen der Höhe der Steuer und dem Mietwert der besteuerten Wohnung ein stets gleichbleibendes prozentuales Verhältnis bestehen müsse (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10).

    Angesichts des Umstands, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung gegen gestaffelte Pauschalbeträge bei kommunalen Aufwandsteuern bisher keine prinzipiellen Einwände erhoben wurden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10; U.v. 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 34; VGH BW, U.v. 26.9.1996 - 2 S 2104/94 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NVwZ-RR 2011, 248/249) und auch die zu ähnlichen Effekten führenden steuerlichen Freigrenzen (z. B. § 8 Abs. 2 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) allgemein anerkannt sind (vgl. BFH, U.v. 21.7.2000 - VI R 153/99 - NJW 2000, 3516/3520), hätten in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwaige Grundsatzbedenken gegen derartige Pauschalierungsinstrumente deutlich zum Ausdruck kommen müssen.

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der ein stets gleich bleibendes prozentuales Verhältnis von Zweitwohnungsteuer und gewählter Bezugsgröße des jährlichen Mietaufwands verlangt (BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 ).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415

    Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der ein stets gleich bleibendes prozentuales Verhältnis von Zweitwohnungssteuer und gewählter Bezugsgröße des jährlichen Mietaufwands verlangt (BVerwG vom 15.5.2000 Az. 11 BN 3.99 ).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044

    Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit;

    Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der ein stets gleichbleibendes prozentuales Verhältnis von Zweitwohnungsteuer und gewählter Bezugsgröße verlangt (vgl. BVerwG vom 15.5.2000 Az. 11 BN 3.99 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2001 - 2 K 654/99

    Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Gleichheitssatz; Lehrkraft; Nichtdiskriminierung;

    Behandelt der Verordnungsgeber Personengruppen gleich, ist zu prüfen, ob zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die Gleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.2000 - 11 BN 3/99 - zit. nach Juris - unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993 - 1 BvL 38, 40, 43/92 - BVerfGE 88, 87, 96 ff.).
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